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Schutzgesetz

§ 823 Abs. 2 BGB · Zivilrecht

Ein Schutzgesetz ist eine Rechtsnorm, die nach Zweck und Inhalt zumindest auch dazu bestimmt ist, den Einzelnen oder einen bestimmten Personenkreis gegen die Verletzung eines bestimmten Rechtsguts zu schützen, und nicht lediglich dem Schutz der Allgemeinheit dient.

Merksatz

Entscheidend ist der bezweckte Individualschutz, nicht ein bloßer Schutzreflex.

Wo wird das Schutzgesetz geprüft?Die Einordnung der Norm steht am Anfang der Prüfung nach § 823 Abs. 2 BGB. Weitere Haftungsvoraussetzungen folgen.
  1. 1
    Schutzgesetz und Schutzbereich
    Die Norm muss auch Einzelne schützen und die betroffene Person sowie das verletzte Rechtsgut erfassen.
  2. 2
    Gesetzesverstoß
    Die Voraussetzungen der verletzten Verbotsnorm müssen erfüllt sein.
  3. 3
    Rechtswidrigkeit
    Der Verstoß darf nicht durch einen Rechtfertigungsgrund gedeckt sein.
  4. 4
    Verschulden
    Die Ersatzpflicht setzt Verschulden voraus, auch wenn die verletzte Norm selbst keines verlangt.
  5. 5
    Schaden und Kausalität
    Der Verstoß muss einen ersatzfähigen Schaden verursacht haben.
  1. 1
    Schutzgesetz und Schutzbereich Die Norm muss auch Einzelne schützen und die betroffene Person sowie das verletzte Rechtsgut erfassen.
  2. 2
    Gesetzesverstoß Die Voraussetzungen der verletzten Verbotsnorm müssen erfüllt sein.
  3. 3
    Rechtswidrigkeit Der Verstoß darf nicht durch einen Rechtfertigungsgrund gedeckt sein.
  4. 4
    Verschulden Die Ersatzpflicht setzt Verschulden voraus, auch wenn die verletzte Norm selbst keines verlangt.
  5. 5
    Schaden und Kausalität Der Verstoß muss einen ersatzfähigen Schaden verursacht haben.
Schutzgesetz

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

3Lena zerkratzt absichtlich den Lack von Toms Auto. 2Das Auto gehört Tom. 1Das Gesetz verbietet es unter Strafandrohung, Sachen zu beschädigen, die anderen gehören.

Trifft „Schutzgesetz“ hier zu?

„Schutzgesetz“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Rechtsnorm
    Das Verbot der Sachbeschädigung in § 303 Abs. 1 StGB ist eine Rechtsnorm.
    erfüllt
  2. 2
    Bezweckter Schutz Einzelner
    Die Strafvorschrift bezweckt den Schutz des einzelnen Eigentümers, hier Tom.
    erfüllt
  3. 3
    Schutz eines bestimmten Rechtsguts
    Die Vorschrift schützt das Eigentum vor Beschädigungen.
    erfüllt
BFall B

Paul versteckt einen flüchtigen früheren Arbeitskollegen, damit dieser einer bereits verhängten Haftstrafe entgeht. 3Die Polizei findet den Verurteilten deshalb mehrere Monate lang nicht und kann die Haftstrafe in dieser Zeit nicht vollstrecken. 1Das Gesetz verbietet es unter Strafandrohung, absichtlich die Vollstreckung der Strafe eines anderen zu verhindern.

Trifft „Schutzgesetz“ hier zu?

„Schutzgesetz“ trifft nicht zu.Es fehlt: Bezweckter Schutz Einzelner

An der Definition geprüft

  1. 1
    Rechtsnorm
    Das Verbot der Strafvereitelung bei der Vollstreckung in § 258 Abs. 2 StGB ist eine Rechtsnorm.
    erfüllt
  2. 2
    Bezweckter Schutz Einzelner
    Die Vorschrift schützt die staatliche Strafrechtspflege, nicht die Interessen einzelner Geschädigter.
    fehlt
  3. 3
    Schutz eines bestimmten Rechtsguts
    Geschütztes Rechtsgut ist die staatliche Strafrechtspflege, hier in Gestalt der Strafvollstreckung.
    erfüllt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerEine Norm wird ausgeschlossen, sobald sie auch dem Schutz der Allgemeinheit dient.

RichtigIndividualschutz muss nicht der einzige Zweck sein; er muss aber zumindest mitbezweckt sein.

Verwechslung

FehlerAls Schutzgesetze werden nur vom Parlament beschlossene Gesetze angesehen.

RichtigAuch Rechtsverordnungen und Satzungen kommen bei entsprechendem Schutzzweck als Schutzgesetze in Betracht.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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