Definitionen
Schutzgesetz
§ 823 Abs. 2 BGB · ZivilrechtEin Schutzgesetz ist eine Rechtsnorm, die nach Zweck und Inhalt zumindest auch dazu bestimmt ist, den Einzelnen oder einen bestimmten Personenkreis gegen die Verletzung eines bestimmten Rechtsguts zu schützen, und nicht lediglich dem Schutz der Allgemeinheit dient.
Entscheidend ist der bezweckte Individualschutz, nicht ein bloßer Schutzreflex.
- 1Schutzgesetz und SchutzbereichDie Norm muss auch Einzelne schützen und die betroffene Person sowie das verletzte Rechtsgut erfassen.
- 2GesetzesverstoßDie Voraussetzungen der verletzten Verbotsnorm müssen erfüllt sein.
- 3RechtswidrigkeitDer Verstoß darf nicht durch einen Rechtfertigungsgrund gedeckt sein.
- 4VerschuldenDie Ersatzpflicht setzt Verschulden voraus, auch wenn die verletzte Norm selbst keines verlangt.
- 5Schaden und KausalitätDer Verstoß muss einen ersatzfähigen Schaden verursacht haben.
- 1Schutzgesetz und Schutzbereich Die Norm muss auch Einzelne schützen und die betroffene Person sowie das verletzte Rechtsgut erfassen.
- 2Gesetzesverstoß Die Voraussetzungen der verletzten Verbotsnorm müssen erfüllt sein.
- 3Rechtswidrigkeit Der Verstoß darf nicht durch einen Rechtfertigungsgrund gedeckt sein.
- 4Verschulden Die Ersatzpflicht setzt Verschulden voraus, auch wenn die verletzte Norm selbst keines verlangt.
- 5Schaden und Kausalität Der Verstoß muss einen ersatzfähigen Schaden verursacht haben.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
3Lena zerkratzt absichtlich den Lack von Toms Auto. 2Das Auto gehört Tom. 1Das Gesetz verbietet es unter Strafandrohung, Sachen zu beschädigen, die anderen gehören.
Trifft „Schutzgesetz“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltRechtsnormDas Verbot der Sachbeschädigung in § 303 Abs. 1 StGB ist eine Rechtsnorm.
- 2erfülltBezweckter Schutz EinzelnerDie Strafvorschrift bezweckt den Schutz des einzelnen Eigentümers, hier Tom.
- 3erfülltSchutz eines bestimmten RechtsgutsDie Vorschrift schützt das Eigentum vor Beschädigungen.
Paul versteckt einen flüchtigen früheren Arbeitskollegen, damit dieser einer bereits verhängten Haftstrafe entgeht. 3Die Polizei findet den Verurteilten deshalb mehrere Monate lang nicht und kann die Haftstrafe in dieser Zeit nicht vollstrecken. 1Das Gesetz verbietet es unter Strafandrohung, absichtlich die Vollstreckung der Strafe eines anderen zu verhindern.
Trifft „Schutzgesetz“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltRechtsnormDas Verbot der Strafvereitelung bei der Vollstreckung in § 258 Abs. 2 StGB ist eine Rechtsnorm.
- 2fehltBezweckter Schutz EinzelnerDie Vorschrift schützt die staatliche Strafrechtspflege, nicht die Interessen einzelner Geschädigter.
- 3erfülltSchutz eines bestimmten RechtsgutsGeschütztes Rechtsgut ist die staatliche Strafrechtspflege, hier in Gestalt der Strafvollstreckung.
Typische Fehler
FehlerEine Norm wird ausgeschlossen, sobald sie auch dem Schutz der Allgemeinheit dient.
RichtigIndividualschutz muss nicht der einzige Zweck sein; er muss aber zumindest mitbezweckt sein.
FehlerAls Schutzgesetze werden nur vom Parlament beschlossene Gesetze angesehen.
RichtigAuch Rechtsverordnungen und Satzungen kommen bei entsprechendem Schutzzweck als Schutzgesetze in Betracht.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema