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Sachmangel

§ 434 BGB · Zivilrecht

Ein Sachmangel liegt vor, wenn die Kaufsache bei Gefahrübergang mindestens eine der maßgeblichen subjektiven, objektiven oder Montageanforderungen nicht erfüllt. Diese Anforderungen gelten nebeneinander; von den objektiven Anforderungen kann durch eine wirksame Vereinbarung abgewichen werden. Die Lieferung einer anderen als der vertraglich geschuldeten Sache wird wie ein Sachmangel behandelt.

Merksatz

Eine nicht erfüllte maßgebliche Anforderung genügt, auch wenn alle übrigen Anforderungen erfüllt sind.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Lena kauft in einem Haushaltswarenladen eine neue Keramiktasse mit 300 Millilitern Fassungsvermögen; mit dem Verkäufer vereinbart sie ausdrücklich die Farbe Weiß. Bei der Übergabe im Laden ist die Tasse blau. Die Tasse fasst 300 Milliliter und hat weder Risse noch andere Schäden. Lena füllt heißen Tee ein; die Tasse bleibt dicht und der Henkel lässt sich ohne Verbrennungsgefahr anfassen.

Trifft „Sachmangel“ hier zu?

„Sachmangel“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Beurteilung bei Gefahrübergang
    Mit der Übergabe an Lena geht die Gefahr über; die blaue Farbe ist bereits zu diesem Zeitpunkt vorhanden.
    erfüllt
  2. 2
    Nichterfüllung mindestens einer maßgeblichen Anforderung
    Die blaue Tasse weicht von der vereinbarten Farbe ab und erfüllt damit eine subjektive Anforderung nicht.
    erfüllt
BFall B

Lena kauft in einem Haushaltswarenladen eine neue Keramiktasse mit 300 Millilitern Fassungsvermögen; mit dem Verkäufer vereinbart sie ausdrücklich die Farbe Weiß. 1Bei der Übergabe im Laden ist die Tasse weiß. Die Tasse fasst 300 Milliliter und hat weder Risse noch andere Schäden. Lena füllt heißen Tee ein; die Tasse bleibt dicht und der Henkel lässt sich ohne Verbrennungsgefahr anfassen.

Trifft „Sachmangel“ hier zu?

„Sachmangel“ trifft nicht zu.Es fehlt: Nichterfüllung mindestens einer maßgeblichen Anforderung

An der Definition geprüft

  1. 1
    Beurteilung bei Gefahrübergang
    Der Zustand der Tasse wird bei der Übergabe an Lena und damit bei Gefahrübergang beurteilt.
    erfüllt
  2. 2
    Nichterfüllung mindestens einer maßgeblichen Anforderung
    Die Tasse hat die vereinbarte Farbe und Größe, ist unbeschädigt und lässt sich gewöhnlich zum Trinken verwenden.
    fehlt

Typische Fehler

Prüfungsort

FehlerDie objektiven Anforderungen werden nur geprüft, wenn keine Beschaffenheitsvereinbarung besteht.

RichtigDie objektiven Anforderungen sind neben den subjektiven Anforderungen zu prüfen, soweit keine wirksame abweichende Vereinbarung vorliegt.

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