Definitionen
Sachmangel
§ 434 BGB · ZivilrechtEin Sachmangel liegt vor, wenn die Kaufsache bei Gefahrübergang mindestens eine der maßgeblichen subjektiven, objektiven oder Montageanforderungen nicht erfüllt. Diese Anforderungen gelten nebeneinander; von den objektiven Anforderungen kann durch eine wirksame Vereinbarung abgewichen werden. Die Lieferung einer anderen als der vertraglich geschuldeten Sache wird wie ein Sachmangel behandelt.
Eine nicht erfüllte maßgebliche Anforderung genügt, auch wenn alle übrigen Anforderungen erfüllt sind.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Lena kauft in einem Haushaltswarenladen eine neue Keramiktasse mit 300 Millilitern Fassungsvermögen; mit dem Verkäufer vereinbart sie ausdrücklich die Farbe Weiß. Bei der Übergabe im Laden ist die Tasse blau. Die Tasse fasst 300 Milliliter und hat weder Risse noch andere Schäden. Lena füllt heißen Tee ein; die Tasse bleibt dicht und der Henkel lässt sich ohne Verbrennungsgefahr anfassen.
Trifft „Sachmangel“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltBeurteilung bei GefahrübergangMit der Übergabe an Lena geht die Gefahr über; die blaue Farbe ist bereits zu diesem Zeitpunkt vorhanden.
- 2erfülltNichterfüllung mindestens einer maßgeblichen AnforderungDie blaue Tasse weicht von der vereinbarten Farbe ab und erfüllt damit eine subjektive Anforderung nicht.
Lena kauft in einem Haushaltswarenladen eine neue Keramiktasse mit 300 Millilitern Fassungsvermögen; mit dem Verkäufer vereinbart sie ausdrücklich die Farbe Weiß. 1Bei der Übergabe im Laden ist die Tasse weiß. Die Tasse fasst 300 Milliliter und hat weder Risse noch andere Schäden. Lena füllt heißen Tee ein; die Tasse bleibt dicht und der Henkel lässt sich ohne Verbrennungsgefahr anfassen.
Trifft „Sachmangel“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltBeurteilung bei GefahrübergangDer Zustand der Tasse wird bei der Übergabe an Lena und damit bei Gefahrübergang beurteilt.
- 2fehltNichterfüllung mindestens einer maßgeblichen AnforderungDie Tasse hat die vereinbarte Farbe und Größe, ist unbeschädigt und lässt sich gewöhnlich zum Trinken verwenden.
Typische Fehler
FehlerDie objektiven Anforderungen werden nur geprüft, wenn keine Beschaffenheitsvereinbarung besteht.
RichtigDie objektiven Anforderungen sind neben den subjektiven Anforderungen zu prüfen, soweit keine wirksame abweichende Vereinbarung vorliegt.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
12 Schemata, Auswahl