Definitionen
Sachlich-inhaltliche Legitimation
Art. 20 Abs. 2 GG · Öffentliches RechtDie sachlich-inhaltliche Legitimation ist eine Ausprägung des demokratischen Legitimationsprinzips und bezeichnet die Rückführbarkeit staatlichen Handelns auf den Willen des Volkes durch inhaltliche Steuerung und Kontrolle der Exekutive mittels parlamentarischer Gesetze sowie demokratisch verantworteter Weisungen und Richtlinien, sodass die Sachentscheidungen der handelnden Amtswalter inhaltlich auf den Volkswillen zurückgeführt werden können.
Entscheidend ist die demokratische Rückbindung des Entscheidungsinhalts durch Steuerung und Kontrolle.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Eine Landesbehörde bewilligt einem Unternehmen einen Zuschuss. 2Ein vom Landtag beschlossenes Gesetz legt die Fördervoraussetzungen und die Höhe des Zuschusses abschließend fest. Die zuständige Ministerin überwacht die Anwendung dieser Regeln, kann der Behörde Weisungen erteilen und muss dem Landtag dafür Rede und Antwort stehen.
Trifft „Sachlich-inhaltliche Legitimation“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltStaatliches HandelnDie Landesbehörde handelt als Teil der staatlichen Verwaltung.
- 2erfülltDemokratisch vermittelte inhaltliche Steuerung und KontrolleDas Parlamentsgesetz und die parlamentarisch verantwortete Leitung sichern die demokratische Rückbindung der Förderentscheidung.
1Eine Landesbehörde verteilt öffentliche Zuschüsse an Unternehmen. Nach ihren Organisationsregeln bestimmt ein Ausschuss die Empfänger anhand eigener Kriterien, ohne gesetzliche Auswahlvorgaben und ohne Weisungen oder inhaltliche Aufsicht durch eine demokratisch verantwortliche Stelle. Die Regierung muss dem Landtag für diese Auswahl nicht Rede und Antwort stehen.
Trifft „Sachlich-inhaltliche Legitimation“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltStaatliches HandelnDie Vergabe öffentlicher Zuschüsse durch die Landesbehörde ist staatliches Handeln.
- 2fehltDemokratisch vermittelte inhaltliche Steuerung und KontrolleDie Auswahl ist weder durch parlamentarische Inhaltsvorgaben noch durch demokratisch verantwortete Steuerung und Kontrolle rückgebunden.
Typische Fehler
FehlerDie demokratische Bestellung eines Amtswalters wird bereits als ausreichender Nachweis seiner sachlich-inhaltlichen Legitimation behandelt.
RichtigDie Bestellung betrifft die personelle Legitimation; sachlich-inhaltlich ist die demokratische Steuerung und Kontrolle des Entscheidungsinhalts zu prüfen.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema