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Sachlicher Schutzbereich

Öffentliches Recht

Der sachliche Schutzbereich eines Grundrechts umfasst den thematischen Lebensbereich, auf den sich der grundrechtliche Schutz inhaltlich erstreckt, d.h. die Gesamtheit der Verhaltensweisen, Zustände oder Güter, die tatbestandlich vom jeweiligen Grundrecht erfasst werden.

Merksatz

Entscheidend ist, was das Grundrecht schützt, nicht wer seinen Schutz beansprucht.

Was schützt das Grundrecht und wen?Links steht der geschützte Inhalt, rechts der Kreis der Grundrechtsberechtigten.
Sachlicher Schutzbereich
Persönlicher Schutzbereich
Leitfrage
Was wird geschützt?
Wer ist grundrechtsberechtigt?
Bezugspunkt
Verhaltensweisen, Zustände oder Güter
Personen und ihre Grundrechtsberechtigung

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Mara schickt dem Bundestag einen unterschriebenen Brief. Darin bittet sie um strengere gesetzliche Regeln gegen Lebensmittelverschwendung.

Trifft „Sachlicher Schutzbereich“ hier zu?

„Sachlicher Schutzbereich“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Verhaltensweise, Zustand oder Gut
    Das Verfassen und Versenden des Briefs ist eine Verhaltensweise.
    erfüllt
  2. 2
    Tatbestandliche Erfassung durch das jeweilige Grundrecht
    Die schriftliche Bitte an den Bundestag wird vom Petitionsrecht aus Art. 17 GG erfasst.
    erfüllt
BFall B

1Mara ruft im Büro des Petitionsausschusses des Bundestages an und bittet um strengere gesetzliche Regeln gegen Lebensmittelverschwendung. Sie äußert ihre Bitte ausschließlich mündlich; schriftlich wird sie nicht festgehalten.

Trifft „Sachlicher Schutzbereich“ hier zu?

„Sachlicher Schutzbereich“ trifft nicht zu.Es fehlt: Tatbestandliche Erfassung durch das jeweilige Grundrecht

An der Definition geprüft

  1. 1
    Verhaltensweise, Zustand oder Gut
    Der telefonische Vortrag der Bitte ist eine Verhaltensweise.
    erfüllt
  2. 2
    Tatbestandliche Erfassung durch das jeweilige Grundrecht
    Die ausschließlich mündliche Bitte erfüllt die für das Petitionsrecht aus Art. 17 GG erforderliche Schriftlichkeit nicht.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerDie Frage, ob eine Person wegen ihrer Staatsangehörigkeit grundrechtsberechtigt ist, wird im sachlichen Schutzbereich geprüft.

RichtigHier wird geprüft, ob das jeweilige Grundrecht das betroffene Verhalten, den Zustand oder das Gut inhaltlich erfasst.

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