Anmelden

Definitionen

A
326 Definitionen
B
252 Definitionen
C
12 Definitionen
D
102 Definitionen
E
295 Definitionen
F
135 Definitionen
G
218 Definitionen
H
98 Definitionen
I
79 Definitionen
J
10 Definitionen
K
135 Definitionen
L
54 Definitionen
M
99 Definitionen
N
108 Definitionen
O
88 Definitionen
P
119 Definitionen
Q
14 Definitionen
R
164 Definitionen
S
308 Definitionen

Sachliche Zuständigkeit

Die sachliche Zuständigkeit bezeichnet die Kompetenz einer Behörde oder eines Gerichts, eine bestimmte Art von Angelegenheiten oder Verfahren nach Gegenstand und Aufgabenbereich (im Unterschied zur örtlichen Zuständigkeit) zu bearbeiten und zu entscheiden; sie wird durch Gesetz oder Verordnung zugewiesen und ist in der Regel von Amts wegen zu prüfen.

Merksatz

Der richtige Ort allein macht eine Behörde oder ein Gericht noch nicht für die Sache zuständig.

Sachlich oder örtlich zuständig?Die sachliche Zuständigkeit verteilt Aufgaben nach der Sache. Die örtliche Zuständigkeit verteilt sie nach räumlichen Kriterien.
Sachliche Zuständigkeit
Örtliche Zuständigkeit
Anknüpfung
Gegenstand und Aufgabenbereich
Räumlicher Bezug des Falls
Leitfrage
Welche Stelle entscheidet diese Art von Verfahren?
Welche gleichartige Stelle ist am richtigen Ort?

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Ein Händler verlangt von einem Kunden gerichtlich 2.000 Euro für einen gelieferten Schreibtisch. Das Gericht prüft 3anhand der gesetzlichen Regeln 2über die Höhe der Geldforderung, 1ob das Amtsgericht oder das Landgericht den Streit bearbeiten und entscheiden soll.

Trifft „Sachliche Zuständigkeit“ hier zu?

„Sachliche Zuständigkeit“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Entscheidungskompetenz einer Behörde oder eines Gerichts
    Die Prüfung betrifft die Befugnis eines Gerichts, den Streit zu entscheiden.
    erfüllt
  2. 2
    Zuordnung nach Gegenstand und Aufgabenbereich
    Die Forderungshöhe ist ein sachliches Kriterium für die Verteilung zwischen Amtsgericht und Landgericht.
    erfüllt
  3. 3
    Zuweisung durch Gesetz oder Verordnung
    Die Verteilung der Entscheidungsaufgaben beruht auf gesetzlichen Vorgaben.
    erfüllt
BFall B

Ein Händler verlangt von einem Kunden gerichtlich 2.000 Euro für einen gelieferten Schreibtisch. Das Amtsgericht prüft 3anhand der gesetzlichen Regeln über den Wohnort des Kunden, 1welches von mehreren Amtsgerichten den Streit bearbeiten und entscheiden soll.

Trifft „Sachliche Zuständigkeit“ hier zu?

„Sachliche Zuständigkeit“ trifft nicht zu.Es fehlt: Zuordnung nach Gegenstand und Aufgabenbereich

An der Definition geprüft

  1. 1
    Entscheidungskompetenz einer Behörde oder eines Gerichts
    Die Prüfung betrifft die Befugnis eines Gerichts, den Streit zu entscheiden.
    erfüllt
  2. 2
    Zuordnung nach Gegenstand und Aufgabenbereich
    Die untersuchte Verteilung richtet sich nach dem Wohnort und betrifft damit die örtliche Zuständigkeit.
    fehlt
  3. 3
    Zuweisung durch Gesetz oder Verordnung
    Auch die hier untersuchte räumliche Verteilung beruht auf gesetzlichen Vorgaben.
    erfüllt

Typische Fehler

Prüfungsort

FehlerDie sachliche Zuständigkeit wird grundsätzlich erst geprüft, wenn ein Beteiligter sie beanstandet.

RichtigDie sachliche Zuständigkeit ist grundsätzlich auch ohne Beanstandung eines Beteiligten zu prüfen.

Vom JurAkadabra-Team betreut · Stand 19.10.2026 · So entstehen unsere InhalteFehler melden
T
87 Definitionen
U
160 Definitionen
V
321 Definitionen
W
125 Definitionen
Z
88 Definitionen
#
6 Definitionen
JurAkadabraDein Bereich wird geladen.