Definitionen
Sachliche Zuständigkeit
Die sachliche Zuständigkeit bezeichnet die Kompetenz einer Behörde oder eines Gerichts, eine bestimmte Art von Angelegenheiten oder Verfahren nach Gegenstand und Aufgabenbereich (im Unterschied zur örtlichen Zuständigkeit) zu bearbeiten und zu entscheiden; sie wird durch Gesetz oder Verordnung zugewiesen und ist in der Regel von Amts wegen zu prüfen.
Der richtige Ort allein macht eine Behörde oder ein Gericht noch nicht für die Sache zuständig.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Ein Händler verlangt von einem Kunden gerichtlich 2.000 Euro für einen gelieferten Schreibtisch. Das Gericht prüft 3anhand der gesetzlichen Regeln 2über die Höhe der Geldforderung, 1ob das Amtsgericht oder das Landgericht den Streit bearbeiten und entscheiden soll.
Trifft „Sachliche Zuständigkeit“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltEntscheidungskompetenz einer Behörde oder eines GerichtsDie Prüfung betrifft die Befugnis eines Gerichts, den Streit zu entscheiden.
- 2erfülltZuordnung nach Gegenstand und AufgabenbereichDie Forderungshöhe ist ein sachliches Kriterium für die Verteilung zwischen Amtsgericht und Landgericht.
- 3erfülltZuweisung durch Gesetz oder VerordnungDie Verteilung der Entscheidungsaufgaben beruht auf gesetzlichen Vorgaben.
Ein Händler verlangt von einem Kunden gerichtlich 2.000 Euro für einen gelieferten Schreibtisch. Das Amtsgericht prüft 3anhand der gesetzlichen Regeln über den Wohnort des Kunden, 1welches von mehreren Amtsgerichten den Streit bearbeiten und entscheiden soll.
Trifft „Sachliche Zuständigkeit“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltEntscheidungskompetenz einer Behörde oder eines GerichtsDie Prüfung betrifft die Befugnis eines Gerichts, den Streit zu entscheiden.
- 2fehltZuordnung nach Gegenstand und AufgabenbereichDie untersuchte Verteilung richtet sich nach dem Wohnort und betrifft damit die örtliche Zuständigkeit.
- 3erfülltZuweisung durch Gesetz oder VerordnungAuch die hier untersuchte räumliche Verteilung beruht auf gesetzlichen Vorgaben.
Typische Fehler
FehlerDie sachliche Zuständigkeit wird grundsätzlich erst geprüft, wenn ein Beteiligter sie beanstandet.
RichtigDie sachliche Zuständigkeit ist grundsätzlich auch ohne Beanstandung eines Beteiligten zu prüfen.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
5 Schemata