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Sachrüge

§ 344 Abs. 2 Satz 1 StPO · Strafrecht

Die Sachrüge ist eine Rüge im Rahmen der Revision, mit der der Revisionsführer geltend macht, das angefochtene Urteil beruhe auf einer Verletzung des sachlichen (materiellen) Rechts, insbesondere dass der festgestellte Sachverhalt rechtlich unzutreffend gewürdigt worden sei; sie bedarf keiner besonderen Begründung, sondern wird durch die allgemeine Erklärung erhoben, das Urteil verletze das Gesetz.

Merksatz

Eine Sachrüge erfordert die Behauptung eines materiellen Rechtsfehlers, nicht dessen tatsächliches Vorliegen.

Sachrüge oder Verfahrensrüge?Beide Rügen gehören zur Revision, unterscheiden sich aber nach Fehlerart und den Anforderungen an die Begründung.
Sachrüge
Verfahrensrüge
Beanstandeter Fehler
Verletzung materiellen Rechts
Verletzung von Verfahrensrecht
Begründung
Allgemeine Beanstandung genügt
Die den Fehler begründenden Tatsachen müssen vorgetragen werden

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Paul legt gegen seine Verurteilung wegen Diebstahls Revision ein. In der Begründung schreibt er ohne weitere Ausführungen, 2das Urteil verletze das materielle Recht.

Trifft „Sachrüge“ hier zu?

„Sachrüge“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Rüge im Rahmen der Revision
    Die Beanstandung erfolgt innerhalb einer Revision.
    erfüllt
  2. 2
    Behauptete Verletzung materiellen Rechts
    Paul behauptet einen materiellen Rechtsfehler, ohne einzelne Fehler benennen zu müssen.
    erfüllt
BFall B

1Paul legt gegen seine Verurteilung wegen Diebstahls Revision ein. In der Begründung beschreibt er, dass der Richter nach den Schlussreden von Staatsanwalt und Verteidiger sofort das Urteil verkündete, ohne Paul noch einmal sprechen zu lassen. Paul beanstandet ausschließlich diesen Ablauf, nicht die rechtliche Bewertung der Tat.

Trifft „Sachrüge“ hier zu?

„Sachrüge“ trifft nicht zu.Es fehlt: Behauptete Verletzung materiellen Rechts

An der Definition geprüft

  1. 1
    Rüge im Rahmen der Revision
    Die Beanstandung erfolgt innerhalb einer Revision.
    erfüllt
  2. 2
    Behauptete Verletzung materiellen Rechts
    Paul beanstandet ausschließlich einen Verfahrensfehler beim letzten Wort des Angeklagten.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerDie Sachrüge wird als eigenständiges Rechtsmittel neben der Revision eingeordnet.

RichtigDas Rechtsmittel ist die Revision; die Sachrüge ist eine innerhalb dieses Rechtsmittels erhobene Beanstandung.

Verwechslung

FehlerFür die Sachrüge wird wie für eine Verfahrensrüge eine genaue Darstellung der den Fehler begründenden Tatsachen verlangt.

RichtigFür die allgemeine Sachrüge genügt die Erklärung, das Urteil verletze das materielle Recht; einzelne Rechtsfehler müssen nicht ausgeführt werden.

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