Definitionen
Satire
Art. 5 Abs. 1, Abs. 3 GG · Öffentliches RechtSatire ist eine Ausdrucksform, die durch Übertreibung, Verfremdung oder Ironie gesellschaftliche, politische oder persönliche Missstände kritisiert. Sie unterfällt der Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG) und bei künstlerischer Gestaltung vorrangig der Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 S. 1 GG). Bei der Prüfung einer Persönlichkeitsrechtsverletzung ist der satirische Aussagekern vom künstlerischen Gewand zu trennen; beide sind gesondert am allgemeinen Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG zu messen, wobei für das Gewand ein großzügigerer Maßstab gilt.
Auch das satirische Gewand kann Persönlichkeitsrechte verletzen.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Eine Zeitung veröffentlicht eine Zeichnung, in der der Bürgermeister auf einem riesigen goldenen Rathaus thront und Schulkinder daneben unter tropfenden Klassenzimmerdecken sitzen. Darunter steht: „Für ein trockenes Schuldach ist unsere Stadt leider zu arm.“ Tatsächlich lässt die Stadt ein teures Rathaus bauen, während sie die Reparatur der undichten Schuldächer aus Geldmangel verschiebt.
Trifft „Satire“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltÜbertreibung, Verfremdung oder Ironie als AusdrucksmittelDie Darstellung überzeichnet den Rathausneubau und verfremdet die Rolle des Bürgermeisters.
- 2erfülltKritik an gesellschaftlichen, politischen oder persönlichen MissständenDer Gegensatz zwischen Luxusbau und nassen Klassenräumen kritisiert die Ausgabenprioritäten der Stadt.
Eine Zeitung veröffentlicht einen Kommentar ohne Bilder oder sprachliche Ausschmückungen. Die Autorin schreibt darin wörtlich gemeint: „2Die Stadt gibt zu viel Geld für das neue Rathaus aus und sollte stattdessen die undichten Schuldächer reparieren.“
Trifft „Satire“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1fehltÜbertreibung, Verfremdung oder Ironie als AusdrucksmittelDie Autorin äußert ihre Kritik unmittelbar, ohne Übertreibung, Verfremdung oder Ironie.
- 2erfülltKritik an gesellschaftlichen, politischen oder persönlichen MissständenDer Kommentar beanstandet die Ausgabenprioritäten der Stadt.
Typische Fehler
FehlerJede satirische Äußerung wird ohne weitere Prüfung als Kunst eingeordnet.
RichtigOb Kunstfreiheit eingreift, hängt davon ab, ob die konkrete Gestaltung die Anforderungen des Kunstbegriffs erfüllt; die satirische Form allein genügt nicht.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema