Anmelden

Definitionen

A
326 Definitionen
B
252 Definitionen
C
12 Definitionen
D
102 Definitionen
E
295 Definitionen
F
135 Definitionen
G
218 Definitionen
H
98 Definitionen
I
79 Definitionen
J
10 Definitionen
K
135 Definitionen
L
54 Definitionen
M
99 Definitionen
N
108 Definitionen
O
88 Definitionen
P
119 Definitionen
Q
14 Definitionen
R
164 Definitionen
S
308 Definitionen

Sachwalterhaftung

§§ 280 Abs. 1, 311 Abs. 3, 241 Abs. 2 BGB · Zivilrecht

Die Sachwalterhaftung begründet eine Haftung Dritter, die zwar nicht selbst Vertragspartei sind, aber bei Vertragsverhandlungen in besonderem Maße persönliches Vertrauen in Anspruch nehmen und dadurch die Vertragsverhandlungen oder den Vertragsschluss erheblich beeinflussen oder ein so starkes eigenes wirtschaftliches Interesse am Vertragsschluss haben, dass sie wirtschaftlich betrachtet in eigener Sache handeln, gegenüber dem anderen Vertragsteil aus culpa in contrahendo (c.i.c.). Die Haftung setzt eine Verletzung der daraus folgenden Schutzpflichten, Vertretenmüssen und einen durch die Pflichtverletzung verursachten Schaden voraus.

Merksatz

Persönliche Haftung des Dritten verlangt mehr als seine bloße Mitwirkung an Vertragsverhandlungen.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Paul führt für einen Autohändler Verkaufsgespräche mit seiner langjährigen Freundin Nora; kaufen soll sie allein vom Händler. Nora misstraut dem Händler und will die Gespräche abbrechen; Paul beruft sich auf ihre langjährige Freundschaft und versichert, alle Angaben persönlich überprüft zu haben, woraufhin Nora allein im Vertrauen auf ihn die Preisverhandlungen fortsetzt. Obwohl Paul von einem schweren Unfallschaden weiß, sagt er Nora, das Auto habe nie einen Unfall gehabt. Nora kauft deshalb für 12.000 Euro das tatsächlich nur 8.000 Euro wertvolle Auto; ohne Pauls Angabe hätte sie es nicht gekauft.

Trifft „Sachwalterhaftung“ hier zu?

„Sachwalterhaftung“ trifft zu.Alle 5 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Keine eigene Vertragsparteistellung
    Paul führt die Gespräche, soll aber nicht selbst Verkäufer werden.
    erfüllt
  2. 2
    Besonderes Vertrauen mit erheblichem Einfluss oder qualifiziertes wirtschaftliches Eigeninteresse
    Paul beansprucht über das gewöhnliche Verhandlungsvertrauen hinaus persönliches Vertrauen und veranlasst dadurch die Fortsetzung der Gespräche.
    erfüllt
  3. 3
    Verletzung einer Schutzpflicht
    Die falsche Angabe über den bekannten Unfallschaden verletzt Pauls Pflicht zur wahrheitsgemäßen Information.
    erfüllt
  4. 4
    Vertretenmüssen
    Paul täuscht Nora bewusst und handelt vorsätzlich.
    erfüllt
  5. 5
    Durch die Pflichtverletzung verursachter Schaden
    Ohne die Falschangabe hätte Nora den Kauf und damit den Vermögensnachteil von 4.000 Euro vermieden.
    erfüllt
BFall B

Paul führt für einen Autohändler Verkaufsgespräche mit seiner langjährigen Freundin Nora; kaufen soll sie allein vom Händler. Nora misstraut dem Händler und will die Gespräche abbrechen; Paul beruft sich auf ihre langjährige Freundschaft und versichert, alle Angaben persönlich überprüft zu haben, woraufhin Nora allein im Vertrauen auf ihn die Preisverhandlungen fortsetzt. Obwohl Paul von einem schweren Unfallschaden weiß, sagt er Nora, das Auto habe nie einen Unfall gehabt. Noch vor einer Kaufentscheidung erfährt Nora die Wahrheit und beendet die Gespräche, ohne Geld ausgegeben, Verdienst eingebüßt oder andere Kaufmöglichkeiten verloren zu haben.

Trifft „Sachwalterhaftung“ hier zu?

„Sachwalterhaftung“ trifft nicht zu.Es fehlt: Durch die Pflichtverletzung verursachter Schaden

An der Definition geprüft

  1. 1
    Keine eigene Vertragsparteistellung
    Paul führt die Gespräche, soll aber nicht selbst Verkäufer werden.
    erfüllt
  2. 2
    Besonderes Vertrauen mit erheblichem Einfluss oder qualifiziertes wirtschaftliches Eigeninteresse
    Pauls besondere persönliche Vertrauensstellung bewirkt die Fortsetzung der Verhandlungen; ein Vertragsschluss ist dafür nicht erforderlich.
    erfüllt
  3. 3
    Verletzung einer Schutzpflicht
    Paul verletzt seine Informationspflicht durch die falsche Angabe zum Unfallschaden.
    erfüllt
  4. 4
    Vertretenmüssen
    Paul kennt die Unrichtigkeit seiner Angabe und handelt vorsätzlich.
    erfüllt
  5. 5
    Durch die Pflichtverletzung verursachter Schaden
    Nora schließt keinen nachteiligen Vertrag und erleidet auch keinen sonstigen ersatzfähigen Nachteil.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerBereits eine übliche Abschlussprovision wird als ausreichendes wirtschaftliches Eigeninteresse des Vermittlers angesehen.

RichtigEine übliche Abschlussprovision genügt für sich genommen nicht; der Dritte muss wirtschaftlich betrachtet in eigener Sache handeln.

Voraussetzung vergessen

FehlerDie Beanspruchung besonderen persönlichen Vertrauens wird geprüft, dessen Einfluss auf die Verhandlungen aber übergangen.

RichtigDas beanspruchte besondere Vertrauen muss die Verhandlungen oder den Vertragsschluss erheblich beeinflussen.

Vom JurAkadabra-Team betreut · Stand 19.10.2026 · So entstehen unsere InhalteFehler melden
T
87 Definitionen
U
160 Definitionen
V
321 Definitionen
W
125 Definitionen
Z
88 Definitionen
#
6 Definitionen
JurAkadabraDein Bereich wird geladen.