Definitionen
Genehmigung
§ 184 BGB · ZivilrechtDie Genehmigung ist die nach der Vornahme eines Rechtsgeschäfts erteilte Zustimmung der zustimmungsberechtigten Person. Sie lässt ein wegen fehlender Zustimmung zunächst unwirksames Rechtsgeschäft grundsätzlich rückwirkend ab seiner Vornahme wirksam werden, soweit keine abweichende Regelung gilt.
Die Wirksamkeit beginnt grundsätzlich nicht erst mit der Zustimmung, sondern bereits mit dem Rechtsgeschäft.
- Zeitpunkt 1Vornahme des RechtsgeschäftsDas Rechtsgeschäft wird ohne die erforderliche Zustimmung vorgenommen.
- Zeitpunkt 2GenehmigungDie Zustimmung wird erteilt und wirkt grundsätzlich auf Zeitpunkt 1 zurück.
- Vornahme des Rechtsgeschäfts Das Rechtsgeschäft wird ohne die erforderliche Zustimmung vorgenommen.
- Genehmigung Die Zustimmung wird erteilt und wirkt grundsätzlich auf Zeitpunkt 1 zurück.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Lea ist 17 Jahre alt und wird von beiden Eltern gemeinsam gesetzlich vertreten. Sie kauft im Fahrradladen ein Fahrrad für 600 Euro, das sie erst bei der Abholung bezahlen soll. Ihre Eltern hatten dem Kauf zuvor nicht zugestimmt. Nach dem Kauf erklären beide Eltern gegenüber dem Laden, dass sie mit dem Kauf einverstanden sind.
Trifft „Genehmigung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltZustimmung der zustimmungsberechtigten PersonBeide gemeinsam vertretungsberechtigten Eltern stimmen dem Kauf ihrer minderjährigen Tochter zu.
- 2erfülltErteilung nach Vornahme des RechtsgeschäftsDie Eltern erteilen ihre Zustimmung erst nach Abschluss des Kaufvertrags.
Lea ist 17 Jahre alt und wird von beiden Eltern gemeinsam gesetzlich vertreten. 1Bevor sie im Fahrradladen ein Fahrrad für 600 Euro kauft, erklären beide Eltern gegenüber dem Laden, dass sie mit diesem Kauf einverstanden sind. Danach kauft Lea das Fahrrad, das sie erst bei der Abholung bezahlen soll. Nach dem Kauf geben die Eltern keine weitere Erklärung ab.
Trifft „Genehmigung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltZustimmung der zustimmungsberechtigten PersonBeide gemeinsam vertretungsberechtigten Eltern stimmen dem Kauf ihrer minderjährigen Tochter zu.
- 2fehltErteilung nach Vornahme des RechtsgeschäftsDie Zustimmung erfolgt vor dem Kauf und ist deshalb eine Einwilligung.
Typische Fehler
FehlerEine vor Abschluss des Rechtsgeschäfts erteilte Zustimmung wird als Genehmigung bezeichnet.
RichtigEine Genehmigung setzt voraus, dass die Zustimmung erst nach Vornahme des Rechtsgeschäfts erteilt wird.
FehlerWegen der Rückwirkung werden sämtliche vor der Genehmigung vorgenommenen Verfügungen über den Gegenstand als unwirksam behandelt.
RichtigDie Rückwirkung verdrängt die durch § 184 Abs. 2 BGB geschützten Verfügungen nicht.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
9 Schemata