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Genehmigung

§ 184 BGB · Zivilrecht

Die Genehmigung ist die nach der Vornahme eines Rechtsgeschäfts erteilte Zustimmung der zustimmungsberechtigten Person. Sie lässt ein wegen fehlender Zustimmung zunächst unwirksames Rechtsgeschäft grundsätzlich rückwirkend ab seiner Vornahme wirksam werden, soweit keine abweichende Regelung gilt.

Merksatz

Die Wirksamkeit beginnt grundsätzlich nicht erst mit der Zustimmung, sondern bereits mit dem Rechtsgeschäft.

Wann wirkt die Genehmigung?Die Zustimmung erfolgt später, ihre Wirkung reicht aber grundsätzlich bis zum früheren Zeitpunkt des Rechtsgeschäfts zurück.
  1. Zeitpunkt 1
    Vornahme des Rechtsgeschäfts
    Das Rechtsgeschäft wird ohne die erforderliche Zustimmung vorgenommen.
  2. Zeitpunkt 2
    Genehmigung
    Die Zustimmung wird erteilt und wirkt grundsätzlich auf Zeitpunkt 1 zurück.
  1. Vornahme des Rechtsgeschäfts Das Rechtsgeschäft wird ohne die erforderliche Zustimmung vorgenommen.
  2. Genehmigung Die Zustimmung wird erteilt und wirkt grundsätzlich auf Zeitpunkt 1 zurück.
Grundsätzliche Rückwirkung

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Lea ist 17 Jahre alt und wird von beiden Eltern gemeinsam gesetzlich vertreten. Sie kauft im Fahrradladen ein Fahrrad für 600 Euro, das sie erst bei der Abholung bezahlen soll. Ihre Eltern hatten dem Kauf zuvor nicht zugestimmt. Nach dem Kauf erklären beide Eltern gegenüber dem Laden, dass sie mit dem Kauf einverstanden sind.

Trifft „Genehmigung“ hier zu?

„Genehmigung“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Zustimmung der zustimmungsberechtigten Person
    Beide gemeinsam vertretungsberechtigten Eltern stimmen dem Kauf ihrer minderjährigen Tochter zu.
    erfüllt
  2. 2
    Erteilung nach Vornahme des Rechtsgeschäfts
    Die Eltern erteilen ihre Zustimmung erst nach Abschluss des Kaufvertrags.
    erfüllt
BFall B

Lea ist 17 Jahre alt und wird von beiden Eltern gemeinsam gesetzlich vertreten. 1Bevor sie im Fahrradladen ein Fahrrad für 600 Euro kauft, erklären beide Eltern gegenüber dem Laden, dass sie mit diesem Kauf einverstanden sind. Danach kauft Lea das Fahrrad, das sie erst bei der Abholung bezahlen soll. Nach dem Kauf geben die Eltern keine weitere Erklärung ab.

Trifft „Genehmigung“ hier zu?

„Genehmigung“ trifft nicht zu.Es fehlt: Erteilung nach Vornahme des Rechtsgeschäfts

An der Definition geprüft

  1. 1
    Zustimmung der zustimmungsberechtigten Person
    Beide gemeinsam vertretungsberechtigten Eltern stimmen dem Kauf ihrer minderjährigen Tochter zu.
    erfüllt
  2. 2
    Erteilung nach Vornahme des Rechtsgeschäfts
    Die Zustimmung erfolgt vor dem Kauf und ist deshalb eine Einwilligung.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerEine vor Abschluss des Rechtsgeschäfts erteilte Zustimmung wird als Genehmigung bezeichnet.

RichtigEine Genehmigung setzt voraus, dass die Zustimmung erst nach Vornahme des Rechtsgeschäfts erteilt wird.

Rechtsfolge falsch

FehlerWegen der Rückwirkung werden sämtliche vor der Genehmigung vorgenommenen Verfügungen über den Gegenstand als unwirksam behandelt.

RichtigDie Rückwirkung verdrängt die durch § 184 Abs. 2 BGB geschützten Verfügungen nicht.

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