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Generell-abstrakte Regelung

§ 35 S. 1 VwVfG (e contrario) · Öffentliches Recht

Eine generell-abstrakte Regelung ist eine hoheitliche Maßnahme, die sich an einen unbestimmten Personenkreis (generell) richtet und eine unbestimmte Vielzahl von Fällen (abstrakt) regelt, sodass sie die Merkmale eines Rechtssatzes aufweist und von der Einzelfallregelung des Verwaltungsakts abzugrenzen ist.

Merksatz

Ein offener Adressatenkreis macht eine Regelung noch nicht abstrakt.

Rechtssatz oder Allgemeinverfügung?Entscheidend ist der Fallbezug: Auch eine Allgemeinverfügung kann viele Personen betreffen, regelt aber einen konkreten Fall.
Generell-abstrakte Regelung
Allgemeinverfügung
Fallbezug
Unbestimmte Vielzahl von Fällen
Ein konkreter Fall
Rechtscharakter
Rechtssatz
Verwaltungsakt

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Die zuständige Behörde erlässt aufgrund einer gesetzlichen Ermächtigung eine Verordnung, die 3bei allen künftigen öffentlichen Volksfesten das Mitbringen von Glasflaschen verbietet. Das Verbot gilt 2für sämtliche Besucher dieser Feste.

Trifft „Generell-abstrakte Regelung“ hier zu?

„Generell-abstrakte Regelung“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Hoheitliche Maßnahme
    Die Behörde setzt einseitig eine verbindliche Vorgabe auf öffentlich-rechtlicher Grundlage.
    erfüllt
  2. 2
    Unbestimmter Personenkreis
    Die Vorgabe richtet sich nicht an individuell festgelegte Personen, sondern an einen offenen Besucherkreis.
    erfüllt
  3. 3
    Unbestimmte Vielzahl von Fällen
    Die Vorgabe erfasst beliebig viele zukünftige Veranstaltungen statt eines bestimmten einzelnen Festes.
    erfüllt
BFall B

1Die zuständige Behörde verbietet bei dem bevorstehenden öffentlichen Stadtfest am Samstag das Mitbringen von Glasflaschen auf das Festgelände. Das Verbot gilt 2für alle Besucher und ausschließlich für dieses eine Fest.

Trifft „Generell-abstrakte Regelung“ hier zu?

„Generell-abstrakte Regelung“ trifft nicht zu.Es fehlt: Unbestimmte Vielzahl von Fällen

An der Definition geprüft

  1. 1
    Hoheitliche Maßnahme
    Die Behörde trifft einseitig eine verbindliche öffentlich-rechtliche Anordnung.
    erfüllt
  2. 2
    Unbestimmter Personenkreis
    Die Anordnung richtet sich an einen offenen Besucherkreis und nicht an individuell festgelegte Personen.
    erfüllt
  3. 3
    Unbestimmte Vielzahl von Fällen
    Die Anordnung betrifft nur ein bestimmtes Fest und damit einen konkreten Anlass.
    fehlt
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