Definitionen
Gericht eines Mitgliedstaats
Art. 267 AEUV · Öffentliches RechtOb eine Stelle ein 'Gericht eines Mitgliedstaats' im Sinne des autonomen Unionsrechtsbegriffs ist, beurteilt der EuGH insbesondere anhand ihrer gesetzlichen Grundlage und dauerhaften Einrichtung, ihrer obligatorischen Gerichtsbarkeit, des streitigen Charakters des Verfahrens, der Entscheidung nach Rechtsnormen sowie ihrer Unabhängigkeit und Unparteilichkeit. Die Stelle muss im konkreten Verfahren zur Entscheidung mit Rechtsprechungscharakter berufen sein; ein streitiges Verfahren ist jedoch nicht zwingend erforderlich. Ob es sich um ein staatliches Organ handelt, ist dabei nicht entscheidend.
Die Gerichtseigenschaft hängt auch davon ab, welche Aufgabe die Stelle im konkreten Verfahren wahrnimmt.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Eine gesetzlich auf Dauer eingerichtete Spruchstelle in einem Mitgliedstaat wendet bei Streitigkeiten über Rentenzahlungen die geltenden Gesetze an. Sie ist für diese Streitigkeiten zwingend zuständig, ohne dass die Beteiligten dies vereinbaren müssen. In Annas laufendem Streit mit der Rentenkasse hört sie beide Seiten an und soll über Annas Anspruch auf die verweigerte Rentenzahlung entscheiden. Ihre Mitglieder sind vor willkürlicher Absetzung geschützt, an keine Anweisungen gebunden und haben weder persönliche Beziehungen zu den Beteiligten noch eigene Interessen am Ausgang.
Trifft „Gericht eines Mitgliedstaats“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltGesetzliche Grundlage und dauerhafte EinrichtungDie Stelle beruht auf einem Gesetz und besteht dauerhaft.
- 2erfülltObligatorische GerichtsbarkeitDie Zuständigkeit hängt nicht von einer Vereinbarung der Beteiligten ab.
- 3erfülltStreitiger Verfahrenscharakter als IndizBeide Seiten können sich zu dem Streit äußern.
- 4erfülltEntscheidung nach RechtsnormenDie Stelle entscheidet anhand rechtlicher Maßstäbe.
- 5erfülltUnabhängigkeit und UnparteilichkeitDie Mitglieder sind gegen äußere Einflussnahme abgesichert und gegenüber den Beteiligten neutral.
- 6erfülltRechtsprechungsaufgabe im konkreten VerfahrenDie Stelle soll einen anhängigen Rechtsstreit über einen Zahlungsanspruch entscheiden.
Eine gesetzlich auf Dauer eingerichtete Spruchstelle in einem Mitgliedstaat wendet bei Streitigkeiten über Rentenzahlungen die geltenden Gesetze an. Sie ist für diese Streitigkeiten zwingend zuständig, ohne dass die Beteiligten dies vereinbaren müssen. In Annas laufendem Streit mit der Rentenkasse hört sie beide Seiten an und soll über Annas Anspruch auf die verweigerte Rentenzahlung entscheiden. Ihre Mitglieder haben keine persönlichen Beziehungen zu den Beteiligten oder eigene Interessen am Ausgang, müssen aber verbindliche Anweisungen des zuständigen Ministers zum Ausgang einzelner Streitigkeiten befolgen.
Trifft „Gericht eines Mitgliedstaats“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltGesetzliche Grundlage und dauerhafte EinrichtungDie Stelle beruht auf einem Gesetz und besteht dauerhaft.
- 2erfülltObligatorische GerichtsbarkeitDie Zuständigkeit hängt nicht von einer Vereinbarung der Beteiligten ab.
- 3erfülltStreitiger Verfahrenscharakter als IndizBeide Seiten können sich zu dem Streit äußern.
- 4erfülltEntscheidung nach RechtsnormenDie Stelle entscheidet anhand rechtlicher Maßstäbe.
- 5fehltUnabhängigkeit und UnparteilichkeitDie Bindung an ministerielle Anweisungen für einzelne Entscheidungen schließt die erforderliche Unabhängigkeit aus.
- 6erfülltRechtsprechungsaufgabe im konkreten VerfahrenGegenstand des konkreten Verfahrens ist die Entscheidung eines anhängigen Rechtsstreits über einen Zahlungsanspruch.
Typische Fehler
FehlerDie unionsrechtliche Gerichtseigenschaft wird auf staatliche Organe beschränkt.
RichtigAuch eine nichtstaatliche Stelle kann die unionsrechtlichen Anforderungen erfüllen; ihre Organisationsform entscheidet nicht allein.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema