Definitionen
Gemeinschaftliches Testament
§§ 2265 ff. BGB · ZivilrechtEin gemeinschaftliches Testament ist eine von Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern formgerecht und mit gemeinsamem Testierwillen errichtete letztwillige Verfügung. Der Wille zur gemeinschaftlichen Errichtung muss in den Urkunden zumindest angedeutet sein. Weder eine einheitliche Urkunde noch wechselbezügliche Verfügungen sind erforderlich.
Entscheidend ist der erkennbare gemeinsame Testierwille, nicht die Zahl der Urkunden oder die Wechselbezüglichkeit.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Anna und Ben sind miteinander verheiratet. 2Anna legt auf einem eigenen Blatt fest, dass ihre Schwester nach ihrem Tod ihr Vermögen erhält, und Ben trifft auf einem anderen Blatt eine entsprechende Regelung zugunsten seines Bruders. 4Beide ergänzen ihren jeweiligen Text um den Satz: „Wir erklären unseren letzten Willen bewusst gemeinsam; unsere beiden Texte gehören zusammen.“ 3Jeder schreibt seinen gesamten Text von Hand und unterschreibt ihn mit Ort und Datum.
Trifft „Gemeinschaftliches Testament“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltEhe oder eingetragene LebenspartnerschaftZwischen den beiden besteht eine Ehe.
- 2erfülltLetztwillige VerfügungBeide bestimmen, wer ihr Vermögen nach ihrem Tod erhalten soll.
- 3erfülltFormgerechte ErrichtungBeide Erklärungen erfüllen jeweils die Anforderungen an ein eigenhändiges Testament.
- 4erfülltUrkundlich erkennbarer gemeinsamer TestierwilleDie ausdrückliche Verbindung der Texte dokumentiert den gemeinsamen Errichtungswillen.
Anna und Ben leben als unverheiratetes Paar zusammen und sind auch keine eingetragene Lebenspartnerschaft eingegangen. 2Anna legt auf einem eigenen Blatt fest, dass ihre Schwester nach ihrem Tod ihr Vermögen erhält, und Ben trifft auf einem anderen Blatt eine entsprechende Regelung zugunsten seines Bruders. 4Beide ergänzen ihren jeweiligen Text um den Satz: „Wir erklären unseren letzten Willen bewusst gemeinsam; unsere beiden Texte gehören zusammen.“ 3Jeder schreibt seinen gesamten Text von Hand und unterschreibt ihn mit Ort und Datum.
Trifft „Gemeinschaftliches Testament“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1fehltEhe oder eingetragene LebenspartnerschaftEine nichteheliche Partnerschaft ohne eingetragene Lebenspartnerschaft genügt nicht.
- 2erfülltLetztwillige VerfügungBeide regeln die Verteilung ihres Vermögens nach ihrem Tod.
- 3erfülltFormgerechte ErrichtungDie getrennten Erklärungen erfüllen jeweils die Form eines eigenhändigen Testaments.
- 4erfülltUrkundlich erkennbarer gemeinsamer TestierwilleDer Wille zur gemeinsamen Errichtung ist ausdrücklich dokumentiert, ersetzt aber nicht die erforderliche rechtliche Partnerschaft.
Typische Fehler
FehlerAuch unverheiratete Paare ohne eingetragene Lebenspartnerschaft werden zur gemeinschaftlichen Errichtung zugelassen.
RichtigDie Beteiligten müssen miteinander verheiratet oder durch eine eingetragene Lebenspartnerschaft verbunden sein.
FehlerGemeinschaftliche Errichtung wird mit Wechselbezüglichkeit gleichgesetzt.
RichtigDer gemeinsame Errichtungswille ist erforderlich; eine gegenseitige Abhängigkeit der Verfügungen ist es nicht.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
3 Schemata