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Gemeinschaftliches Testament

§§ 2265 ff. BGB · Zivilrecht

Ein gemeinschaftliches Testament ist eine von Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern formgerecht und mit gemeinsamem Testierwillen errichtete letztwillige Verfügung. Der Wille zur gemeinschaftlichen Errichtung muss in den Urkunden zumindest angedeutet sein. Weder eine einheitliche Urkunde noch wechselbezügliche Verfügungen sind erforderlich.

Merksatz

Entscheidend ist der erkennbare gemeinsame Testierwille, nicht die Zahl der Urkunden oder die Wechselbezüglichkeit.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Anna und Ben sind miteinander verheiratet. 2Anna legt auf einem eigenen Blatt fest, dass ihre Schwester nach ihrem Tod ihr Vermögen erhält, und Ben trifft auf einem anderen Blatt eine entsprechende Regelung zugunsten seines Bruders. 4Beide ergänzen ihren jeweiligen Text um den Satz: „Wir erklären unseren letzten Willen bewusst gemeinsam; unsere beiden Texte gehören zusammen.“ 3Jeder schreibt seinen gesamten Text von Hand und unterschreibt ihn mit Ort und Datum.

Trifft „Gemeinschaftliches Testament“ hier zu?

„Gemeinschaftliches Testament“ trifft zu.Alle 4 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft
    Zwischen den beiden besteht eine Ehe.
    erfüllt
  2. 2
    Letztwillige Verfügung
    Beide bestimmen, wer ihr Vermögen nach ihrem Tod erhalten soll.
    erfüllt
  3. 3
    Formgerechte Errichtung
    Beide Erklärungen erfüllen jeweils die Anforderungen an ein eigenhändiges Testament.
    erfüllt
  4. 4
    Urkundlich erkennbarer gemeinsamer Testierwille
    Die ausdrückliche Verbindung der Texte dokumentiert den gemeinsamen Errichtungswillen.
    erfüllt
BFall B

Anna und Ben leben als unverheiratetes Paar zusammen und sind auch keine eingetragene Lebenspartnerschaft eingegangen. 2Anna legt auf einem eigenen Blatt fest, dass ihre Schwester nach ihrem Tod ihr Vermögen erhält, und Ben trifft auf einem anderen Blatt eine entsprechende Regelung zugunsten seines Bruders. 4Beide ergänzen ihren jeweiligen Text um den Satz: „Wir erklären unseren letzten Willen bewusst gemeinsam; unsere beiden Texte gehören zusammen.“ 3Jeder schreibt seinen gesamten Text von Hand und unterschreibt ihn mit Ort und Datum.

Trifft „Gemeinschaftliches Testament“ hier zu?

„Gemeinschaftliches Testament“ trifft nicht zu.Es fehlt: Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft

An der Definition geprüft

  1. 1
    Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft
    Eine nichteheliche Partnerschaft ohne eingetragene Lebenspartnerschaft genügt nicht.
    fehlt
  2. 2
    Letztwillige Verfügung
    Beide regeln die Verteilung ihres Vermögens nach ihrem Tod.
    erfüllt
  3. 3
    Formgerechte Errichtung
    Die getrennten Erklärungen erfüllen jeweils die Form eines eigenhändigen Testaments.
    erfüllt
  4. 4
    Urkundlich erkennbarer gemeinsamer Testierwille
    Der Wille zur gemeinsamen Errichtung ist ausdrücklich dokumentiert, ersetzt aber nicht die erforderliche rechtliche Partnerschaft.
    erfüllt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerAuch unverheiratete Paare ohne eingetragene Lebenspartnerschaft werden zur gemeinschaftlichen Errichtung zugelassen.

RichtigDie Beteiligten müssen miteinander verheiratet oder durch eine eingetragene Lebenspartnerschaft verbunden sein.

Verwechslung

FehlerGemeinschaftliche Errichtung wird mit Wechselbezüglichkeit gleichgesetzt.

RichtigDer gemeinsame Errichtungswille ist erforderlich; eine gegenseitige Abhängigkeit der Verfügungen ist es nicht.

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