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Generalgenehmigung

§ 35 VwVfG · Öffentliches Recht

Eine Generalgenehmigung ist eine behördliche Erlaubnis, die für eine Vielzahl gleichartiger Fälle oder einen nach allgemeinen Merkmalen bestimmten Personenkreis erteilt wird und damit das präventive Verbot einer bestimmten Tätigkeit für die erfassten Fälle oder Personen aufhebt.

Merksatz

Eine einzige behördliche Entscheidung kann die sonst erforderlichen Einzelgenehmigungen für viele erfasste Vorgänge ersetzen.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle veröffentlicht eine Erlaubnis, mit der 2alle Unternehmen bei Einhaltung der genannten Bedingungen bestimmte elektronische Bauteile in die dort aufgeführten Staaten liefern dürfen. 3Ohne diese Erlaubnis müsste jede Lieferung zuvor einzeln freigegeben werden. Die Erlaubnis nennt weder ein bestimmtes Unternehmen noch eine einzelne Lieferung.

Trifft „Generalgenehmigung“ hier zu?

„Generalgenehmigung“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Behördliche Erlaubnis
    Die Gestattung stammt von einer Behörde.
    erfüllt
  2. 2
    Vielzahl gleichartiger Fälle oder allgemein bestimmter Personenkreis
    Die Erlaubnis erfasst die entsprechend beschriebenen Unternehmen und Lieferungen, ohne sie einzeln zu benennen.
    erfüllt
  3. 3
    Aufhebung des präventiven Verbots der erfassten Tätigkeit
    Die erfassten Lieferungen dürfen aufgrund der veröffentlichten Erlaubnis ohne zusätzliche Einzelgenehmigung erfolgen.
    erfüllt
BFall B

1Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle erlaubt der Firma Eltron genau eine Lieferung elektronischer Bauteile an ein bestimmtes Unternehmen im Ausland. 3Ohne diese Erlaubnis dürfte die Firma die Ware nicht versenden. Weitere Lieferungen und andere Unternehmen werden von der Entscheidung nicht erfasst.

Trifft „Generalgenehmigung“ hier zu?

„Generalgenehmigung“ trifft nicht zu.Es fehlt: Vielzahl gleichartiger Fälle oder allgemein bestimmter Personenkreis

An der Definition geprüft

  1. 1
    Behördliche Erlaubnis
    Die zuständige Behörde gestattet die Lieferung.
    erfüllt
  2. 2
    Vielzahl gleichartiger Fälle oder allgemein bestimmter Personenkreis
    Die Erlaubnis betrifft ausschließlich eine einzelne Lieferung eines bestimmten Unternehmens.
    fehlt
  3. 3
    Aufhebung des präventiven Verbots der erfassten Tätigkeit
    Die Erlaubnis beseitigt das zuvor bestehende Verbot für diese Lieferung.
    erfüllt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerEine bloße gesetzliche Ausnahme von einer Erlaubnispflicht wird als Generalgenehmigung behandelt.

RichtigErforderlich ist eine behördliche Erlaubnis; gesetzliche Erlaubnisfreiheit allein genügt nicht.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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