Definitionen
Generalgenehmigung
§ 35 VwVfG · Öffentliches RechtEine Generalgenehmigung ist eine behördliche Erlaubnis, die für eine Vielzahl gleichartiger Fälle oder einen nach allgemeinen Merkmalen bestimmten Personenkreis erteilt wird und damit das präventive Verbot einer bestimmten Tätigkeit für die erfassten Fälle oder Personen aufhebt.
Eine einzige behördliche Entscheidung kann die sonst erforderlichen Einzelgenehmigungen für viele erfasste Vorgänge ersetzen.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle veröffentlicht eine Erlaubnis, mit der 2alle Unternehmen bei Einhaltung der genannten Bedingungen bestimmte elektronische Bauteile in die dort aufgeführten Staaten liefern dürfen. 3Ohne diese Erlaubnis müsste jede Lieferung zuvor einzeln freigegeben werden. Die Erlaubnis nennt weder ein bestimmtes Unternehmen noch eine einzelne Lieferung.
Trifft „Generalgenehmigung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltBehördliche ErlaubnisDie Gestattung stammt von einer Behörde.
- 2erfülltVielzahl gleichartiger Fälle oder allgemein bestimmter PersonenkreisDie Erlaubnis erfasst die entsprechend beschriebenen Unternehmen und Lieferungen, ohne sie einzeln zu benennen.
- 3erfülltAufhebung des präventiven Verbots der erfassten TätigkeitDie erfassten Lieferungen dürfen aufgrund der veröffentlichten Erlaubnis ohne zusätzliche Einzelgenehmigung erfolgen.
1Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle erlaubt der Firma Eltron genau eine Lieferung elektronischer Bauteile an ein bestimmtes Unternehmen im Ausland. 3Ohne diese Erlaubnis dürfte die Firma die Ware nicht versenden. Weitere Lieferungen und andere Unternehmen werden von der Entscheidung nicht erfasst.
Trifft „Generalgenehmigung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltBehördliche ErlaubnisDie zuständige Behörde gestattet die Lieferung.
- 2fehltVielzahl gleichartiger Fälle oder allgemein bestimmter PersonenkreisDie Erlaubnis betrifft ausschließlich eine einzelne Lieferung eines bestimmten Unternehmens.
- 3erfülltAufhebung des präventiven Verbots der erfassten TätigkeitDie Erlaubnis beseitigt das zuvor bestehende Verbot für diese Lieferung.
Typische Fehler
FehlerEine bloße gesetzliche Ausnahme von einer Erlaubnispflicht wird als Generalgenehmigung behandelt.
RichtigErforderlich ist eine behördliche Erlaubnis; gesetzliche Erlaubnisfreiheit allein genügt nicht.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema