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Genugtuungsfunktion des Schmerzensgeldes

§ 253 Abs. 2 BGB · Zivilrecht

Die Genugtuungsfunktion des Schmerzensgeldes besagt, dass die Entschädigung dem Geschädigten eine Genugtuung dafür verschaffen soll, was ihm durch den Schädiger angetan wurde, und damit zugleich dem Schädiger vor Augen führt, dass er für das zugefügte Leid einzustehen hat; sie tritt neben die Ausgleichsfunktion und gewinnt insbesondere bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzungshandlungen an Bedeutung.

Merksatz

Nicht nur das Leid, auch das Verhalten des Schädigers kann die Höhe des Schmerzensgeldes prägen.

Genugtuung oder Ausgleich?Beide Zwecke gehören zum Schmerzensgeld. Links steht die Genugtuung gegenüber dem Schädiger, rechts der Ausgleich der erlittenen Beeinträchtigungen.
Genugtuungsfunktion des Schmerzensgeldes
Ausgleichsfunktion des Schmerzensgeldes
Zweck
Genugtuung für das vom Schädiger zugefügte Leid.
Ausgleich der immateriellen Beeinträchtigungen.
Typische Umstände
Insbesondere vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten.
Vor allem Art, Schwere und Dauer der Beeinträchtigungen.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Lars schlägt Mia absichtlich ins Gesicht und bricht ihr die Nase. 1Das Gericht spricht Mia Geld für die erlittenen Schmerzen zu. 2Bei der Höhe berücksichtigt es zusätzlich, dass Lars sie absichtlich verletzt hat. Mia fragt nach dem Zweck dieser zusätzlichen Überlegung.

Trifft „Genugtuungsfunktion des Schmerzensgeldes“ hier zu?

„Genugtuungsfunktion des Schmerzensgeldes“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Entschädigung des Geschädigten
    Die Zahlung entschädigt Mia für ihre immateriellen Beeinträchtigungen.
    erfüllt
  2. 2
    Genugtuung für das zugefügte Leid
    Die Berücksichtigung des vorsätzlichen Vorgehens trägt Mias Interesse an Genugtuung Rechnung.
    erfüllt
BFall B

Lars schlägt Mia absichtlich ins Gesicht und bricht ihr die Nase. 1Das Gericht spricht Mia Geld für die erlittenen Schmerzen zu. Bei der Höhe berücksichtigt es unter anderem die Stärke und Dauer ihrer Schmerzen. Mia fragt nach dem Zweck gerade dieser Überlegung.

Trifft „Genugtuungsfunktion des Schmerzensgeldes“ hier zu?

„Genugtuungsfunktion des Schmerzensgeldes“ trifft nicht zu.Es fehlt: Genugtuung für das zugefügte Leid

An der Definition geprüft

  1. 1
    Entschädigung des Geschädigten
    Die Zahlung entschädigt Mia für ihre immateriellen Beeinträchtigungen.
    erfüllt
  2. 2
    Genugtuung für das zugefügte Leid
    Die konkret betrachtete Überlegung betrifft die Ausgleichsfunktion, nicht die daneben bestehende Genugtuungsfunktion.
    fehlt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerVorsatz oder grobe Fahrlässigkeit werden als zwingende Voraussetzungen der Genugtuungsfunktion behandelt.

RichtigDiese Verschuldensgrade sind keine allgemeinen Voraussetzungen, sondern verleihen der Genugtuung besonderes Gewicht.

Verwechslung

FehlerDie Genugtuungsfunktion wird als Ersatz für die Ausgleichsfunktion verstanden.

RichtigDie Genugtuung ergänzt den Ausgleich des immateriellen Schadens.

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