Definitionen
Genehmigungsfiktion (Öffentliches Recht)
§ 42a VwVfG · Öffentliches RechtDie Genehmigungsfiktion bewirkt, dass eine beantragte Genehmigung als erteilt gilt, wenn die zuständige Behörde nicht innerhalb der gesetzlich bestimmten Frist über den hinreichend bestimmten Antrag entschieden hat und dies durch Rechtsvorschrift angeordnet ist; sie ersetzt die förmliche Genehmigungsentscheidung und begründet dieselbe Rechtsstellung wie eine ausdrücklich erteilte Genehmigung.
Zeitablauf ersetzt die Genehmigungsentscheidung nur, wenn eine Rechtsvorschrift dies anordnet.
- UnterlageneingangStart der EntscheidungsfristMit Eingang aller erforderlichen Unterlagen beginnt im Regelfall eine Frist von drei Monaten.
- Drei Monate späterEintritt der FiktionOhne Entscheidung greift die Fiktion, wenn eine Rechtsvorschrift sie anordnet und der Antrag bestimmt genug ist.
- Start der Entscheidungsfrist Mit Eingang aller erforderlichen Unterlagen beginnt im Regelfall eine Frist von drei Monaten.
- Eintritt der Fiktion Ohne Entscheidung greift die Fiktion, wenn eine Rechtsvorschrift sie anordnet und der Antrag bestimmt genug ist.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Lea beantragt bei der zuständigen Behörde die Erlaubnis, gewerblich Grundstückskäufe zu vermitteln, und 2beschreibt darin genau, welche Tätigkeit sie ausüben möchte. Alle erforderlichen Unterlagen liegen der Behörde vor. 4Für diese Erlaubnis sieht das Gesetz eine automatische Erteilung nach drei Monaten ohne behördliche Entscheidung vor. 3Vier Monate nach Eingang aller Unterlagen hat die Behörde weder die Frist verlängert noch eine Entscheidung getroffen.
Trifft „Genehmigungsfiktion (Öffentliches Recht)“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltBeantragte GenehmigungLea hat die erforderliche behördliche Erlaubnis beantragt.
- 2erfülltHinreichend bestimmter AntragDer Antrag lässt eindeutig erkennen, welche Tätigkeit erlaubt werden soll.
- 3erfülltFristablauf ohne Entscheidung der zuständigen BehördeDie dreimonatige Frist ist ohne Verlängerung und ohne Entscheidung abgelaufen.
- 4erfülltAnordnung durch RechtsvorschriftFür die Erlaubnis zur gewerblichen Vermittlung von Grundstückskäufen ist die Fiktion gesetzlich vorgesehen.
1Lea beantragt bei der zuständigen Behörde die Erlaubnis, gewerblich Grundstückskäufe zu vermitteln, und 2beschreibt darin genau, welche Tätigkeit sie ausüben möchte. Alle erforderlichen Unterlagen liegen der Behörde vor. 4Für diese Erlaubnis sieht das Gesetz eine automatische Erteilung nach drei Monaten ohne behördliche Entscheidung vor. Sechs Wochen nach Eingang aller Unterlagen erhält Lea die schriftliche Ablehnung der zuständigen Behörde.
Trifft „Genehmigungsfiktion (Öffentliches Recht)“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltBeantragte GenehmigungLea hat die erforderliche behördliche Erlaubnis beantragt.
- 2erfülltHinreichend bestimmter AntragDer Antrag lässt eindeutig erkennen, welche Tätigkeit erlaubt werden soll.
- 3fehltFristablauf ohne Entscheidung der zuständigen BehördeDie Ablehnung erreicht Lea bereits vor Ablauf der dreimonatigen Frist.
- 4erfülltAnordnung durch RechtsvorschriftDie gesetzliche Anordnung besteht auch dann, wenn die Behörde im Einzelfall rechtzeitig entscheidet.
Typische Fehler
FehlerAus jedem unbeantworteten Genehmigungsantrag wird nach drei Monaten eine Genehmigung abgeleitet.
RichtigDie Fiktion setzt voraus, dass eine Rechtsvorschrift sie für die betreffende Genehmigung vorsieht.
FehlerDie Entscheidungsfrist wird schon ab Eingang eines Antrags berechnet, obwohl erforderliche Unterlagen fehlen.
RichtigFür den Fristbeginn müssen sämtliche erforderlichen Unterlagen bei der Behörde eingegangen sein.