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Genehmigungsfiktion (Öffentliches Recht)

§ 42a VwVfG · Öffentliches Recht

Die Genehmigungsfiktion bewirkt, dass eine beantragte Genehmigung als erteilt gilt, wenn die zuständige Behörde nicht innerhalb der gesetzlich bestimmten Frist über den hinreichend bestimmten Antrag entschieden hat und dies durch Rechtsvorschrift angeordnet ist; sie ersetzt die förmliche Genehmigungsentscheidung und begründet dieselbe Rechtsstellung wie eine ausdrücklich erteilte Genehmigung.

Merksatz

Zeitablauf ersetzt die Genehmigungsentscheidung nur, wenn eine Rechtsvorschrift dies anordnet.

Wann tritt die Genehmigungsfiktion ein?Gezeigt ist die dreimonatige Regelfrist ohne Verlängerung. Abweichende gesetzliche Fristen bleiben möglich.
  1. Unterlageneingang
    Start der Entscheidungsfrist
    Mit Eingang aller erforderlichen Unterlagen beginnt im Regelfall eine Frist von drei Monaten.
  2. Drei Monate später
    Eintritt der Fiktion
    Ohne Entscheidung greift die Fiktion, wenn eine Rechtsvorschrift sie anordnet und der Antrag bestimmt genug ist.
  1. Start der Entscheidungsfrist Mit Eingang aller erforderlichen Unterlagen beginnt im Regelfall eine Frist von drei Monaten.
  2. Eintritt der Fiktion Ohne Entscheidung greift die Fiktion, wenn eine Rechtsvorschrift sie anordnet und der Antrag bestimmt genug ist.
Regelfrist: drei Monate

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Lea beantragt bei der zuständigen Behörde die Erlaubnis, gewerblich Grundstückskäufe zu vermitteln, und 2beschreibt darin genau, welche Tätigkeit sie ausüben möchte. Alle erforderlichen Unterlagen liegen der Behörde vor. 4Für diese Erlaubnis sieht das Gesetz eine automatische Erteilung nach drei Monaten ohne behördliche Entscheidung vor. 3Vier Monate nach Eingang aller Unterlagen hat die Behörde weder die Frist verlängert noch eine Entscheidung getroffen.

Trifft „Genehmigungsfiktion (Öffentliches Recht)“ hier zu?

„Genehmigungsfiktion (Öffentliches Recht)“ trifft zu.Alle 4 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Beantragte Genehmigung
    Lea hat die erforderliche behördliche Erlaubnis beantragt.
    erfüllt
  2. 2
    Hinreichend bestimmter Antrag
    Der Antrag lässt eindeutig erkennen, welche Tätigkeit erlaubt werden soll.
    erfüllt
  3. 3
    Fristablauf ohne Entscheidung der zuständigen Behörde
    Die dreimonatige Frist ist ohne Verlängerung und ohne Entscheidung abgelaufen.
    erfüllt
  4. 4
    Anordnung durch Rechtsvorschrift
    Für die Erlaubnis zur gewerblichen Vermittlung von Grundstückskäufen ist die Fiktion gesetzlich vorgesehen.
    erfüllt
BFall B

1Lea beantragt bei der zuständigen Behörde die Erlaubnis, gewerblich Grundstückskäufe zu vermitteln, und 2beschreibt darin genau, welche Tätigkeit sie ausüben möchte. Alle erforderlichen Unterlagen liegen der Behörde vor. 4Für diese Erlaubnis sieht das Gesetz eine automatische Erteilung nach drei Monaten ohne behördliche Entscheidung vor. Sechs Wochen nach Eingang aller Unterlagen erhält Lea die schriftliche Ablehnung der zuständigen Behörde.

Trifft „Genehmigungsfiktion (Öffentliches Recht)“ hier zu?

„Genehmigungsfiktion (Öffentliches Recht)“ trifft nicht zu.Es fehlt: Fristablauf ohne Entscheidung der zuständigen Behörde

An der Definition geprüft

  1. 1
    Beantragte Genehmigung
    Lea hat die erforderliche behördliche Erlaubnis beantragt.
    erfüllt
  2. 2
    Hinreichend bestimmter Antrag
    Der Antrag lässt eindeutig erkennen, welche Tätigkeit erlaubt werden soll.
    erfüllt
  3. 3
    Fristablauf ohne Entscheidung der zuständigen Behörde
    Die Ablehnung erreicht Lea bereits vor Ablauf der dreimonatigen Frist.
    fehlt
  4. 4
    Anordnung durch Rechtsvorschrift
    Die gesetzliche Anordnung besteht auch dann, wenn die Behörde im Einzelfall rechtzeitig entscheidet.
    erfüllt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerAus jedem unbeantworteten Genehmigungsantrag wird nach drei Monaten eine Genehmigung abgeleitet.

RichtigDie Fiktion setzt voraus, dass eine Rechtsvorschrift sie für die betreffende Genehmigung vorsieht.

Voraussetzung vergessen

FehlerDie Entscheidungsfrist wird schon ab Eingang eines Antrags berechnet, obwohl erforderliche Unterlagen fehlen.

RichtigFür den Fristbeginn müssen sämtliche erforderlichen Unterlagen bei der Behörde eingegangen sein.

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