Anmelden

Definitionen

A
326 Definitionen
B
252 Definitionen
C
12 Definitionen
D
102 Definitionen
E
295 Definitionen
F
135 Definitionen
G
218 Definitionen

Genehmigungsfiktion (Zivilrecht)

§ 416 I 2 BGB · Zivilrecht

Im Zivilrecht tritt eine Genehmigungsfiktion ein, wenn eine zunächst schwebend unwirksame Willenserklärung oder ein genehmigungsbedürftiges Rechtsgeschäft nach Ablauf einer gesetzlich oder vertraglich bestimmten Frist als genehmigt gilt, weil der Berechtigte die Genehmigung nicht vorher verweigert hat, sodass das Rechtsgeschäft grundsätzlich rückwirkend wirksam wird.

Merksatz

Die Sechsmonatsfrist beginnt erst mit dem Empfang einer ordnungsgemäßen Mitteilung des Veräußerers.

Wann gilt die Genehmigung als erteilt?Für § 416 BGB zeigt der Zeitstrahl den Fristbeginn und die Rechtsfolge, wenn der Gläubiger nicht rechtzeitig gegenüber dem Veräußerer verweigert.
  1. Empfang
    Beginn der Sechsmonatsfrist
    Der Gläubiger erhält die ordnungsgemäße Mitteilung des Veräußerers.
  2. Sechs Monate später
    Genehmigung gilt als erteilt
    Mit Fristablauf greift die Fiktion, wenn der Gläubiger nicht zuvor gegenüber dem Veräußerer verweigert hat.
  1. Beginn der Sechsmonatsfrist Der Gläubiger erhält die ordnungsgemäße Mitteilung des Veräußerers.
  2. Genehmigung gilt als erteilt Mit Fristablauf greift die Fiktion, wenn der Gläubiger nicht zuvor gegenüber dem Veräußerer verweigert hat.
Sechs Monate

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Nora verkauft Paul ein Grundstück und vereinbart mit ihm, 1dass er ihre persönliche Darlehensschuld bei der Bank übernimmt, für die eine Hypothek an diesem Grundstück besteht. Nach Pauls Eintragung als Eigentümer im Grundbuch erhält die Bank von Nora einen unterschriebenen Brief über die Vereinbarung; darin steht, dass Paul an Noras Stelle Schuldner wird, falls die Bank die Übernahme nicht innerhalb von sechs Monaten gegenüber Nora ablehnt. 2Seit dem Eingang des Briefes bei der Bank sind sieben Monate vergangen; 3die Bank hat sich während dieser Zeit weder gegenüber Nora noch gegenüber Paul zur Übernahme geäußert.

Trifft „Genehmigungsfiktion (Zivilrecht)“ hier zu?

„Genehmigungsfiktion (Zivilrecht)“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Schwebend unwirksames, genehmigungsbedürftiges Geschäft
    Die zwischen Nora und Paul vereinbarte Schuldübernahme ist bis zur Genehmigung der Bank schwebend unwirksam.
    erfüllt
  2. 2
    Ablauf einer gesetzlich oder vertraglich bestimmten Frist
    Die gesetzliche Frist von sechs Monaten seit Empfang der ordnungsgemäßen Mitteilung ist abgelaufen.
    erfüllt
  3. 3
    Keine vorherige Verweigerung
    Die Bank hat die Genehmigung vor Fristablauf nicht gegenüber Nora verweigert.
    erfüllt
BFall B

Nora verkauft Paul ein Grundstück und vereinbart mit ihm, 1dass er ihre persönliche Darlehensschuld bei der Bank übernimmt, für die eine Hypothek an diesem Grundstück besteht. Nach Pauls Eintragung als Eigentümer im Grundbuch erhält die Bank von Nora einen unterschriebenen Brief über die Vereinbarung; darin steht, dass Paul an Noras Stelle Schuldner wird, falls die Bank die Übernahme nicht innerhalb von sechs Monaten gegenüber Nora ablehnt. Die Bank erklärt Nora zwei Monate nach Eingang des Briefes, dass sie Paul als neuen Schuldner ablehnt; 2inzwischen sind seit dem Eingang sieben Monate vergangen.

Trifft „Genehmigungsfiktion (Zivilrecht)“ hier zu?

„Genehmigungsfiktion (Zivilrecht)“ trifft nicht zu.Es fehlt: Keine vorherige Verweigerung

An der Definition geprüft

  1. 1
    Schwebend unwirksames, genehmigungsbedürftiges Geschäft
    Die zwischen Nora und Paul vereinbarte Schuldübernahme ist bis zur Genehmigung der Bank schwebend unwirksam.
    erfüllt
  2. 2
    Ablauf einer gesetzlich oder vertraglich bestimmten Frist
    Seit Empfang der ordnungsgemäßen Mitteilung sind mehr als sechs Monate verstrichen.
    erfüllt
  3. 3
    Keine vorherige Verweigerung
    Die Bank hat die Genehmigung bereits nach zwei Monaten gegenüber Nora verweigert.
    fehlt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerDie sechsmonatige Frist wird bereits ab Abschluss des Grundstückskaufvertrags berechnet.

RichtigDie Frist beginnt mit dem Empfang der erforderlichen Mitteilung beim Gläubiger.

Rechtsfolge falsch

FehlerDas Schweigen des Gläubigers wird wie bei einer Fristsetzung nach § 415 Abs. 2 BGB als Verweigerung behandelt.

RichtigBei ordnungsgemäßer Mitteilung gilt die Genehmigung nach sechs Monaten ohne vorherige Verweigerung gegenüber dem Veräußerer als erteilt.

Vom JurAkadabra-Team betreut · Stand 19.10.2026 · So entstehen unsere InhalteFehler melden
H
98 Definitionen
I
79 Definitionen
J
10 Definitionen
K
135 Definitionen
L
54 Definitionen
M
99 Definitionen
N
108 Definitionen
O
88 Definitionen
P
119 Definitionen
Q
14 Definitionen
R
164 Definitionen
S
308 Definitionen
T
87 Definitionen
U
160 Definitionen
V
321 Definitionen
W
125 Definitionen
Z
88 Definitionen
#
6 Definitionen
JurAkadabraDein Bereich wird geladen.