Definitionen
Genehmigungsfiktion (Zivilrecht)
§ 416 I 2 BGB · ZivilrechtIm Zivilrecht tritt eine Genehmigungsfiktion ein, wenn eine zunächst schwebend unwirksame Willenserklärung oder ein genehmigungsbedürftiges Rechtsgeschäft nach Ablauf einer gesetzlich oder vertraglich bestimmten Frist als genehmigt gilt, weil der Berechtigte die Genehmigung nicht vorher verweigert hat, sodass das Rechtsgeschäft grundsätzlich rückwirkend wirksam wird.
Die Sechsmonatsfrist beginnt erst mit dem Empfang einer ordnungsgemäßen Mitteilung des Veräußerers.
- EmpfangBeginn der SechsmonatsfristDer Gläubiger erhält die ordnungsgemäße Mitteilung des Veräußerers.
- Sechs Monate späterGenehmigung gilt als erteiltMit Fristablauf greift die Fiktion, wenn der Gläubiger nicht zuvor gegenüber dem Veräußerer verweigert hat.
- Beginn der Sechsmonatsfrist Der Gläubiger erhält die ordnungsgemäße Mitteilung des Veräußerers.
- Genehmigung gilt als erteilt Mit Fristablauf greift die Fiktion, wenn der Gläubiger nicht zuvor gegenüber dem Veräußerer verweigert hat.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Nora verkauft Paul ein Grundstück und vereinbart mit ihm, 1dass er ihre persönliche Darlehensschuld bei der Bank übernimmt, für die eine Hypothek an diesem Grundstück besteht. Nach Pauls Eintragung als Eigentümer im Grundbuch erhält die Bank von Nora einen unterschriebenen Brief über die Vereinbarung; darin steht, dass Paul an Noras Stelle Schuldner wird, falls die Bank die Übernahme nicht innerhalb von sechs Monaten gegenüber Nora ablehnt. 2Seit dem Eingang des Briefes bei der Bank sind sieben Monate vergangen; 3die Bank hat sich während dieser Zeit weder gegenüber Nora noch gegenüber Paul zur Übernahme geäußert.
Trifft „Genehmigungsfiktion (Zivilrecht)“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltSchwebend unwirksames, genehmigungsbedürftiges GeschäftDie zwischen Nora und Paul vereinbarte Schuldübernahme ist bis zur Genehmigung der Bank schwebend unwirksam.
- 2erfülltAblauf einer gesetzlich oder vertraglich bestimmten FristDie gesetzliche Frist von sechs Monaten seit Empfang der ordnungsgemäßen Mitteilung ist abgelaufen.
- 3erfülltKeine vorherige VerweigerungDie Bank hat die Genehmigung vor Fristablauf nicht gegenüber Nora verweigert.
Nora verkauft Paul ein Grundstück und vereinbart mit ihm, 1dass er ihre persönliche Darlehensschuld bei der Bank übernimmt, für die eine Hypothek an diesem Grundstück besteht. Nach Pauls Eintragung als Eigentümer im Grundbuch erhält die Bank von Nora einen unterschriebenen Brief über die Vereinbarung; darin steht, dass Paul an Noras Stelle Schuldner wird, falls die Bank die Übernahme nicht innerhalb von sechs Monaten gegenüber Nora ablehnt. Die Bank erklärt Nora zwei Monate nach Eingang des Briefes, dass sie Paul als neuen Schuldner ablehnt; 2inzwischen sind seit dem Eingang sieben Monate vergangen.
Trifft „Genehmigungsfiktion (Zivilrecht)“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltSchwebend unwirksames, genehmigungsbedürftiges GeschäftDie zwischen Nora und Paul vereinbarte Schuldübernahme ist bis zur Genehmigung der Bank schwebend unwirksam.
- 2erfülltAblauf einer gesetzlich oder vertraglich bestimmten FristSeit Empfang der ordnungsgemäßen Mitteilung sind mehr als sechs Monate verstrichen.
- 3fehltKeine vorherige VerweigerungDie Bank hat die Genehmigung bereits nach zwei Monaten gegenüber Nora verweigert.
Typische Fehler
FehlerDie sechsmonatige Frist wird bereits ab Abschluss des Grundstückskaufvertrags berechnet.
RichtigDie Frist beginnt mit dem Empfang der erforderlichen Mitteilung beim Gläubiger.
FehlerDas Schweigen des Gläubigers wird wie bei einer Fristsetzung nach § 415 Abs. 2 BGB als Verweigerung behandelt.
RichtigBei ordnungsgemäßer Mitteilung gilt die Genehmigung nach sechs Monaten ohne vorherige Verweigerung gegenüber dem Veräußerer als erteilt.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
2 Schemata