Anmelden

Definitionen

A
326 Definitionen
B
252 Definitionen
C
12 Definitionen
D
102 Definitionen
E
295 Definitionen
F
135 Definitionen
G
218 Definitionen

Gefahrübergang

§ 446 BGB · Zivilrecht

Der Gefahrübergang bezeichnet bei einem Kaufvertrag über eine Sache den Zeitpunkt, ab dem der Käufer die Preisgefahr (Gegenleistungsgefahr) trägt und deshalb bei einem späteren zufälligen Untergang oder einer zufälligen Verschlechterung der Sache grundsätzlich weiterhin den Kaufpreis schuldet. Nach § 446 BGB tritt er mit der Übergabe an den Käufer oder mit dessen Annahmeverzug ein.

Merksatz

Nicht der Schaden, sondern Übergabe oder Annahmeverzug bestimmen, wer das Zufallsrisiko für den Kaufpreis trägt.

Wann wechselt das Kaufpreisrisiko?Regelfall eines Abholkaufs ohne Annahmeverzug: Erst die Übergabe verlagert das Kaufpreisrisiko; spätere Zufallsschäden trägt der Käufer.
  1. Vertragsschluss
    Preisgefahr noch beim Verkäufer
    Im dargestellten Abholkauf genügt der Vertragsschluss allein noch nicht für den Wechsel der Preisgefahr.
  2. Übergabe
    Preisgefahr wechselt
    Der Käufer trägt nun grundsätzlich das Zufallsrisiko für den Kaufpreis.
  3. Später
    Zufälliger Untergang
    Ein späterer zufälliger Verlust lässt die Zahlungspflicht grundsätzlich bestehen.
  1. Preisgefahr noch beim Verkäufer Im dargestellten Abholkauf genügt der Vertragsschluss allein noch nicht für den Wechsel der Preisgefahr.
  2. Preisgefahr wechselt Der Käufer trägt nun grundsätzlich das Zufallsrisiko für den Kaufpreis.
  3. Zufälliger Untergang Ein späterer zufälliger Verlust lässt die Zahlungspflicht grundsätzlich bestehen.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Anna kauft beim Fahrradhändler ein bestimmtes Fahrrad. 2Der Händler händigt ihr das Fahrrad aus, und sie nimmt es mit nach Hause. Am folgenden Tag zerstört ein Blitz das Fahrrad, ohne dass Anna oder der Händler dies verschuldet haben.

Trifft „Gefahrübergang“ hier zu?

„Gefahrübergang“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Kaufvertrag über eine Sache
    Zwischen Anna und dem Händler besteht ein Kaufvertrag über das Fahrrad.
    erfüllt
  2. 2
    Übergabe an den Käufer oder dessen Annahmeverzug
    Anna erhält das Fahrrad vor seiner zufälligen Zerstörung und trägt deshalb grundsätzlich weiterhin das Kaufpreisrisiko.
    erfüllt
BFall B

1Anna kauft beim Fahrradhändler ein bestimmtes Fahrrad. Beide vereinbaren, dass Anna es erst am Samstag beim Händler abholt, und bis dahin bleibt es dort. Noch am Freitag zerstört ein Blitz das Fahrrad, ohne dass Anna oder der Händler dies verschuldet haben.

Trifft „Gefahrübergang“ hier zu?

„Gefahrübergang“ trifft nicht zu.Es fehlt: Übergabe an den Käufer oder dessen Annahmeverzug

An der Definition geprüft

  1. 1
    Kaufvertrag über eine Sache
    Zwischen Anna und dem Händler besteht ein Kaufvertrag über das Fahrrad.
    erfüllt
  2. 2
    Übergabe an den Käufer oder dessen Annahmeverzug
    Bei der Zerstörung ist das Fahrrad noch nicht übergeben und der vereinbarte Abholtermin noch nicht erreicht, sodass auch kein Annahmeverzug besteht.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerDer Gefahrübergang nach § 446 BGB wird mit dem Übergang der Leistungsgefahr gleichgesetzt.

Richtig§ 446 BGB betrifft die Preisgefahr, also das Risiko, trotz eines späteren zufälligen Verlustes weiterhin den Kaufpreis zahlen zu müssen.

Voraussetzung vergessen

FehlerOhne tatsächliche Übergabe wird ein Gefahrübergang nach § 446 BGB stets verneint.

RichtigAuch der Annahmeverzug des Käufers kann den Gefahrübergang auslösen.

Vom JurAkadabra-Team betreut · Stand 11.10.2026 · So entstehen unsere InhalteFehler melden
H
98 Definitionen
I
79 Definitionen
J
10 Definitionen
K
135 Definitionen
L
54 Definitionen
M
99 Definitionen
N
108 Definitionen
O
88 Definitionen
P
119 Definitionen
Q
14 Definitionen
R
164 Definitionen
S
308 Definitionen
T
87 Definitionen
U
160 Definitionen
V
321 Definitionen
W
125 Definitionen
Z
88 Definitionen
#
6 Definitionen
JurAkadabraDein Bereich wird geladen.