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Gegenstand (Geldwäsche)

§ 261 StGB · Strafrecht

Gegenstand im Sinne des § 261 StGB ist jeder Vermögenswert, der aus einer rechtswidrigen Tat herrührt, also jede Sache oder jedes Recht mit wirtschaftlichem Wert, einschließlich Geld, Forderungen, Wertpapiere und sonstige Vermögenspositionen, soweit sie einen tauglichen Bezug zur Vortat aufweisen.

Merksatz

Entscheidend sind der wirtschaftliche Wert und die Herkunft aus einer rechtswidrigen Tat, nicht die Körperlichkeit.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

2Lena bietet eine Kamera zum Verkauf an und verspricht ihre Lieferung, obwohl sie von Anfang an weder liefern noch den Kaufpreis zurückzahlen will. Ein Käufer glaubt ihr und überweist 500 Euro auf ihr bis dahin leeres Bankkonto. 1Die Bank schreibt ihr den Betrag gut.

Trifft „Gegenstand (Geldwäsche)“ hier zu?

„Gegenstand (Geldwäsche)“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Sache oder Recht mit wirtschaftlichem Wert
    Das Kontoguthaben verkörpert eine wirtschaftlich werthaltige Forderung gegen die Bank.
    erfüllt
  2. 2
    Herkunft aus einer rechtswidrigen Tat
    Das Guthaben stammt aus einem Betrug, weil Lena den Käufer durch ihr bewusst falsches Lieferungsversprechen zur Zahlung veranlasst.
    erfüllt
BFall B

Lena arbeitet wie vereinbart einen Monat in einem Café. Ihr Arbeitgeber überweist ihr dafür den vereinbarten Lohn von 500 Euro auf ihr bis dahin leeres Bankkonto. 1Die Bank schreibt ihr den Betrag gut.

Trifft „Gegenstand (Geldwäsche)“ hier zu?

„Gegenstand (Geldwäsche)“ trifft nicht zu.Es fehlt: Herkunft aus einer rechtswidrigen Tat

An der Definition geprüft

  1. 1
    Sache oder Recht mit wirtschaftlichem Wert
    Das Kontoguthaben verkörpert eine wirtschaftlich werthaltige Forderung gegen die Bank.
    erfüllt
  2. 2
    Herkunft aus einer rechtswidrigen Tat
    Das Guthaben stammt aus der Bezahlung vereinbarter Arbeit und nicht aus einer Straftat.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerDer Gegenstand wird mit einer körperlichen Sache gleichgesetzt, sodass Forderungen als mögliche Tatobjekte ausscheiden.

RichtigAuch Rechte mit wirtschaftlichem Wert, etwa Forderungen gegen eine Bank, können Tatobjekte sein.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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