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Gegenwärtige Gefahr

§ 34 StGB · Strafrecht

Eine gegenwärtige Gefahr im Sinne des Notstands ist ein Zustand, dessen Weiterentwicklung den Eintritt oder die Intensivierung eines Schadens ernstlich befürchten lässt, wenn nicht alsbald Abwehrmaßnahmen ergriffen werden. Gegenwärtig ist auch eine Dauergefahr, die jederzeit in einen Schaden umschlagen kann, selbst wenn der Schaden möglicherweise erst später eintritt.

Merksatz

Entscheidend ist, ob alsbald abgewehrt werden muss, nicht ob der Schaden schon im nächsten Moment eintritt.

Gegenwärtige Gefahr oder gegenwärtiger Angriff?Die Gefahr nach § 34 StGB reicht zeitlich weiter als der Angriff nach § 32 StGB. Achte auf die letzte Zeile: die Dauergefahr.
Gegenwärtige Gefahr
Gegenwärtiger Angriff
Gegenstand
Ein Zustand, der einen Schaden ernstlich befürchten lässt
Menschliches Verhalten, das Rechtsgüter bedroht
Wann gegenwärtig?
Wenn alsbald abgewehrt werden muss, auch wenn der Schaden erst später droht
Angriff steht unmittelbar bevor, findet statt oder dauert fort
Dauergefahr
Erfasst, wenn sie jederzeit in einen Schaden umschlagen kann
Nicht erfasst, etwa beim schlafenden Haustyrannen

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

In der Küche einer verreisten Nachbarin ist ein Feuer ausgebrochen. 2Die Flammen greifen bereits auf die Möbel über. 1Ohne Löschen würde das Feuer in wenigen Minuten auf das ganze Haus übergreifen.

Trifft „Gegenwärtige Gefahr“ hier zu?

„Gegenwärtige Gefahr“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Zustand, der einen Schaden ernstlich befürchten lässt
    Der Brand hat begonnen und wird sich ohne Eingreifen weiter ausbreiten.
    erfüllt
  2. 2
    Abwehr muss alsbald erfolgen
    Der Schaden weitet sich schon aus, die Abwehr kann nicht warten.
    erfüllt
BFall B

Ein Gutachter stellt an einer Brücke Rostschäden fest. Nach seinem Gutachten bleibt die Brücke noch etwa zwei Jahre voll belastbar und 1wird danach ohne Sanierung einstürzen. Die Sanierung dauert nur wenige Wochen und kann in Ruhe geplant werden.

Trifft „Gegenwärtige Gefahr“ hier zu?

„Gegenwärtige Gefahr“ trifft nicht zu.Es fehlt: Abwehr muss alsbald erfolgen

An der Definition geprüft

  1. 1
    Zustand, der einen Schaden ernstlich befürchten lässt
    Ohne Sanierung ist der Einsturz ernstlich zu befürchten.
    erfüllt
  2. 2
    Abwehr muss alsbald erfolgen
    Die Brücke kann in den nächsten zwei Jahren nicht plötzlich einstürzen, und die Sanierung lässt sich später noch rechtzeitig durchführen.
    fehlt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerMit der Feststellung der Gefahr wird die Rechtfertigung schon bejaht.

RichtigDie Gefahr ist nur ein Teil der Prüfung; zusätzlich muss das geschützte Interesse das beeinträchtigte bei der Abwägung wesentlich überwiegen.

Verwechslung

FehlerDie Gegenwärtigkeit der Gefahr wird so eng verstanden wie die Gegenwärtigkeit eines Angriffs bei der Notwehr, sodass eine Dauergefahr ausscheidet.

RichtigEine Dauergefahr ist gegenwärtig, wenn sie jederzeit in einen Schaden umschlagen kann, auch wenn der Schaden erst später eintreten mag.

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