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Gefährlichkeitstheorie

§ 22 StGB · Strafrecht

Die Gefährlichkeitstheorie war ein früher vertretener Ansatz zur Begründung der Versuchsstrafbarkeit, wonach der Versuch strafwürdig ist, weil die Handlung des Täters eine objektive Gefahr für das geschützte Rechtsgut begründet; maßgeblich war dabei, ob die Tathandlung ex ante aus der Sicht eines objektiven Beobachters geeignet war, den tatbestandlichen Erfolg herbeizuführen. Nach geltendem Recht ist diese rein objektive Betrachtung überholt: § 22 StGB stellt beim unmittelbaren Ansetzen auf die Vorstellung des Täters von der Tat ab. Die herrschende Eindruckstheorie erklärt den Strafgrund des Versuchs mit dem betätigten rechtsfeindlichen Willen und dessen Eignung, das Vertrauen der Allgemeinheit in die Geltung der Rechtsordnung zu erschüttern; ein tatsächlich eingetretener rechtserschütternder Eindruck ist keine zusätzliche Voraussetzung der Versuchsstrafbarkeit.

Merksatz

Die objektive Erfolgsgefahr soll nach dieser Theorie die Strafwürdigkeit des Versuchs erklären.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Tom will Ben töten. Eine Zeugin sieht, wie Tom eine funktionierende Pistole mit scharfer Munition lädt und aus zwei Metern Entfernung auf Bens Brust richtet; zwischen beiden steht nichts. Tom drückt ab, doch die Kugel verfehlt Ben.

Trifft „Gefährlichkeitstheorie“ hier zu?

„Gefährlichkeitstheorie“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Ex-ante-Beurteilung aus objektiver Beobachtersicht
    Die Zeugin kennt bereits vor dem Schuss die Umstände, auf denen die objektive Gefahrenbeurteilung beruht.
    erfüllt
  2. 2
    Objektive Eignung zur Herbeiführung des Erfolgs
    Der Schuss mit der geladenen, funktionierenden Pistole kann Ben töten.
    erfüllt
BFall B

Tom will Ben töten und hält die Pistole in seiner Hand für geladen. 1Eine Zeugin hat unmittelbar zuvor gesehen, wie eine andere Person von Tom unbemerkt alle Patronen aus Magazin und Patronenlager entfernt hat. Tom richtet die leere Pistole aus zwei Metern Entfernung auf Bens Brust und drückt ab; zwischen beiden steht nichts.

Trifft „Gefährlichkeitstheorie“ hier zu?

„Gefährlichkeitstheorie“ trifft nicht zu.Es fehlt: Objektive Eignung zur Herbeiführung des Erfolgs

An der Definition geprüft

  1. 1
    Ex-ante-Beurteilung aus objektiver Beobachtersicht
    Die objektive Beobachterin kennt den Zustand der Waffe bereits vor dem Abdrücken.
    erfüllt
  2. 2
    Objektive Eignung zur Herbeiführung des Erfolgs
    Das Abdrücken der vollständig entladenen Pistole kann hier keinen Tod durch einen Schuss verursachen.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerDie objektive Erfolgsgefahr wird als zwingende Voraussetzung jedes strafbaren Versuchs behandelt.

RichtigDie Gefährlichkeitstheorie beschreibt nicht das geltende Versuchsrecht; auch ein objektiv ungefährlicher untauglicher Versuch kann strafbar sein.

Rechtsfolge falsch

FehlerEin Versuch wird für straflos gehalten, weil niemand von ihm erfahren hat und deshalb kein Vertrauen tatsächlich erschüttert wurde.

RichtigDie Eindruckstheorie verlangt keine tatsächlich eingetretene Erschütterung des Rechtsvertrauens als zusätzliche Voraussetzung der Versuchsstrafbarkeit.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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