Definitionen
Gegenforderung
§ 387 BGB · ZivilrechtEine Gegenforderung ist ein dem Schuldner gegen den Gläubiger zustehender Anspruch, den der Schuldner seiner eigenen Verbindlichkeit entgegenstellt, insbesondere um durch Aufrechnung das Erlöschen beider Forderungen in Höhe des geringeren Betrages herbeizuführen.
Bei der Gegenforderung wechseln Schuldner und Gläubiger gegenüber der Ausgangsforderung ihre Rollen.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Anna schuldet Ben aus einem Darlehen 500 Euro. Ben schuldet Anna aus einem anderen Darlehen 200 Euro; beide Beträge sind heute zu zahlen. 2Anna schreibt Ben, dass sie ihre Forderung über 200 Euro mit Bens Forderung über 500 Euro verrechnet.
Trifft „Gegenforderung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltAnspruch des Schuldners gegen seinen GläubigerAnna hat einen eigenen Zahlungsanspruch gegen Ben, dem sie ihrerseits Geld schuldet.
- 2erfülltEntgegenstellen gegenüber der eigenen VerbindlichkeitAnna setzt ihren Anspruch gegen ihre eigene Zahlungspflicht ein.
Anna schuldet Ben aus einem Darlehen 500 Euro. Tom schuldet Anna aus einem anderen Darlehen 200 Euro; beide Beträge sind heute zu zahlen. 2Anna schreibt Ben, dass sie ihre Forderung gegen Tom über 200 Euro mit Bens Forderung über 500 Euro verrechnet.
Trifft „Gegenforderung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1fehltAnspruch des Schuldners gegen seinen GläubigerAnnas Anspruch richtet sich gegen Tom und nicht gegen ihren Gläubiger Ben.
- 2erfülltEntgegenstellen gegenüber der eigenen VerbindlichkeitAnna stellt den Anspruch gegen Tom ihrer eigenen Zahlungspflicht gegenüber Ben entgegen.
Typische Fehler
FehlerFür die Aufrechnung wird verlangt, dass sowohl die Gegenforderung als auch die Hauptforderung bereits fällig sind.
RichtigDie Gegenforderung muss für die Aufrechnung grundsätzlich fällig sein; bei der Hauptforderung genügt hinsichtlich des Leistungszeitpunkts die Erfüllbarkeit.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema