Definitionen
Ermessen
§ 40 VwVfG · Öffentliches RechtErmessen liegt vor, wenn einer Behörde durch Rechtsnorm ein Handlungsspielraum auf der Rechtsfolgenseite eingeräumt wird, innerhalb dessen sie zwischen mehreren rechtmäßigen Entscheidungen wählen kann ('Entschließungsermessen' hinsichtlich des 'Ob' und 'Auswahlermessen' hinsichtlich des 'Wie' des Handelns); die Behörde hat das Ermessen entsprechend dem Zweck der Ermächtigung auszuüben und die gesetzlichen Grenzen des Ermessens einzuhalten.
Auch bei Wahlfreiheit bleibt die Behörde an den Ermächtigungszweck und die gesetzlichen Grenzen gebunden.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Die Straßenverkehrsordnung ermächtigt die zuständige Behörde, zur Verkehrssicherheit den Verkehr umzuleiten. Nach einem Wasserrohrbruch ist eine Straße überflutet. 2Zwei Ausweichstrecken sind gleich lang, breit und frei; besondere Belastungen für Anwohner gibt es bei keiner Strecke. Die Behörde leitet den Verkehr über eine der beiden Strecken um.
Trifft „Ermessen“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltDurch Rechtsnorm eröffneter behördlicher HandlungsspielraumDie Straßenverkehrsordnung eröffnet der zuständigen Behörde einen Entscheidungsspielraum bei der Umleitung.
- 2erfülltWahl zwischen mehreren rechtmäßigen Entscheidungen auf der RechtsfolgenseiteBeide Strecken ermöglichen unter den genannten Umständen eine rechtmäßige Umleitung, sodass die Behörde die konkrete Maßnahme auswählen kann.
1Die Prüfungsordnung einer staatlichen Universität überträgt einem Prüfungsausschuss die eigenständige fachliche Bewertung der Antworten in einer mündlichen Prüfung. Der Ausschuss bewertet Maras Antworten anhand der vorgeschriebenen fachlichen Kriterien als ausreichend. Für eine bestandene Prüfung schreibt die Ordnung zwingend vor, ein Zeugnis über das Bestehen auszustellen.
Trifft „Ermessen“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltDurch Rechtsnorm eröffneter behördlicher HandlungsspielraumDie Prüfungsordnung eröffnet dem hoheitlich handelnden Ausschuss einen prüfungsspezifischen Bewertungsspielraum.
- 2fehltWahl zwischen mehreren rechtmäßigen Entscheidungen auf der RechtsfolgenseiteDer Spielraum betrifft die Bewertung der Prüfungsleistung als Voraussetzung des Bestehens; die anschließende Ausstellung des Zeugnisses ist zwingend.
Typische Fehler
FehlerEin prüfungsspezifischer Bewertungsspielraum bei den Tatbestandsvoraussetzungen wird als Ermessen behandelt.
RichtigErmessen betrifft die Auswahl der Rechtsfolge, nicht die fachliche Bewertung einer Tatbestandsvoraussetzung.
FehlerDie Behörde dürfe bei eingeräumtem Ermessen nach Belieben entscheiden.
RichtigDie Behörde muss auch bei mehreren Handlungsmöglichkeiten den Ermächtigungszweck beachten und innerhalb der gesetzlichen Grenzen bleiben.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
11 Schemata