Definitionen
Erlöschen von Sicherheiten bei Schuldübernahme
§ 418 BGB · ZivilrechtÜbernimmt ein Dritter eine Schuld durch befreiende Schuldübernahme, erlöschen die für die Forderung bestellten Bürgschaften und Pfandrechte; bei Hypotheken und Schiffshypotheken treten die Rechtsfolgen eines Verzichts des Gläubigers ein. Dies gilt nur, sofern der Bürge oder der Eigentümer des belasteten Gegenstandes zur Zeit der Schuldübernahme nicht in die Schuldübernahme einwilligt. Es ist unerheblich, ob die Sicherheit vom bisherigen Schuldner oder von einem Dritten bestellt wurde.
Die Einwilligung entscheidet, ob die Sicherheit trotz des Schuldnerwechsels unverändert bestehen bleibt.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
2Paul hat sich gegenüber der Bank schriftlich verpflichtet, Annas Kredit zurückzuzahlen, falls Anna nicht zahlt. 1Die Bank vereinbart mit Ben, dass er an Annas Stelle die offene Kreditschuld übernimmt und Anna von ihrer Zahlungspflicht frei wird. 3Paul hat diesem Wechsel weder vorher noch beim Abschluss der Vereinbarung zugestimmt.
Trifft „Erlöschen von Sicherheiten bei Schuldübernahme“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltBefreiende SchuldübernahmeBen ersetzt Anna als Schuldner durch eine Vereinbarung mit der Gläubigerin.
- 2erfülltBürgschaft, Pfandrecht, Hypothek oder Schiffshypothek für die ForderungPaul hat eine Bürgschaft für die übernommene Kreditforderung bestellt.
- 3erfülltKeine Einwilligung des Bürgen oder des maßgeblichen EigentümersDer Bürge hat nicht in die Schuldübernahme eingewilligt.
2Paul hat sich gegenüber der Bank schriftlich verpflichtet, Annas Kredit zurückzuzahlen, falls Anna nicht zahlt. 1Die Bank vereinbart mit Ben, dass er an Annas Stelle die offene Kreditschuld übernimmt und Anna von ihrer Zahlungspflicht frei wird. Paul hat diesem Wechsel bereits vor dem Abschluss der Vereinbarung ausdrücklich zugestimmt.
Trifft „Erlöschen von Sicherheiten bei Schuldübernahme“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltBefreiende SchuldübernahmeBen ersetzt Anna als Schuldner durch eine Vereinbarung mit der Gläubigerin.
- 2erfülltBürgschaft, Pfandrecht, Hypothek oder Schiffshypothek für die ForderungPaul hat eine Bürgschaft für die übernommene Kreditforderung bestellt.
- 3fehltKeine Einwilligung des Bürgen oder des maßgeblichen EigentümersPaul hat als Bürge vorher eingewilligt, sodass seine Bürgschaft fortbesteht.
Typische Fehler
FehlerEine Hypothek wird bei der Schuldübernahme genauso wie ein Pfandrecht als ersatzlos erloschen behandelt.
RichtigBei Hypotheken und Schiffshypotheken sind stattdessen die Rechtsfolgen eines Verzichts des Gläubigers zu bestimmen.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema