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Ermessensausfall

§ 40 VwVfG · Öffentliches Recht

Ermessensausfall liegt vor, wenn die Behörde das ihr eingeräumte Ermessen überhaupt nicht ausübt, obwohl ihr rechtlich ein Entscheidungsspielraum verbleibt. Das ist etwa der Fall, wenn sie irrtümlich von einer gebundenen Entscheidung ausgeht oder Weisungen oder Verwaltungsvorschriften fälschlich als Ausschluss jedes verbleibenden Entscheidungsspielraums versteht. Die Entscheidung ist dann wegen Ermessensnichtgebrauchs rechtswidrig.

Merksatz

Eine Entscheidung darf nicht als zwingend behandelt werden, wenn das Recht tatsächlich eine Wahl lässt.

Ermessensausfall oder Ermessensfehlgebrauch?Entscheidend ist, ob Ermessen überhaupt ausgeübt wird oder ob die Behörde ihre Entscheidung auf fehlerhafte Erwägungen stützt.
Ermessensausfall
Ermessensfehlgebrauch
Umgang mit Ermessen
Verbleibendes Ermessen wird überhaupt nicht ausgeübt.
Ermessen wird ausgeübt, aber auf fehlerhafter Grundlage.
Typischer Fehler
Eine Wahlmöglichkeit wird fälschlich verneint.
Sachfremde Erwägungen bestimmen die Entscheidung.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Ein Café beantragt bei der Stadt die Erlaubnis, drei Tische auf einen öffentlichen Gehweg zu stellen. Die örtlichen Regeln überlassen der Stadt die Wahl, ob sie dies bei ausreichendem Platz gestattet; neben den geplanten Tischen blieben vier Meter für Fußgänger frei. Die Sachbearbeiterin geht von einem ausnahmslosen Verbot aus und lehnt den Antrag ab, ohne die Platzverhältnisse oder andere Umstände des Antrags abzuwägen.

Trifft „Ermessensausfall“ hier zu?

„Ermessensausfall“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Der Behörde eingeräumtes Ermessen
    Die Stadt darf über die Erteilung der Erlaubnis nach Ermessen entscheiden.
    erfüllt
  2. 2
    Rechtlich verbleibender Entscheidungsspielraum
    Die Regeln und die beschriebenen Platzverhältnisse lassen der Stadt eine Wahl.
    erfüllt
  3. 3
    Vollständige Nichtausübung des Ermessens
    Die Sachbearbeiterin hält die Ablehnung für zwingend und stellt keinerlei Ermessenserwägungen an.
    erfüllt
BFall B

Ein Café beantragt bei der Stadt die Erlaubnis, drei Tische auf einen öffentlichen Gehweg zu stellen. Die örtlichen Regeln überlassen der Stadt die Wahl, ob sie dies bei ausreichendem Platz gestattet; neben den geplanten Tischen blieben vier Meter für Fußgänger frei. Die Sachbearbeiterin wägt die Interessen des Cafés gegen die Belange des Fußgängerverkehrs ab und erlaubt die Tische mit der Vorgabe, vier Meter Gehweg freizuhalten.

Trifft „Ermessensausfall“ hier zu?

„Ermessensausfall“ trifft nicht zu.Es fehlt: Vollständige Nichtausübung des Ermessens

An der Definition geprüft

  1. 1
    Der Behörde eingeräumtes Ermessen
    Die Stadt darf über die Erteilung der Erlaubnis nach Ermessen entscheiden.
    erfüllt
  2. 2
    Rechtlich verbleibender Entscheidungsspielraum
    Die Regeln und die beschriebenen Platzverhältnisse lassen der Stadt eine Wahl.
    erfüllt
  3. 3
    Vollständige Nichtausübung des Ermessens
    Die Sachbearbeiterin übt Ermessen aus, indem sie die betroffenen Interessen abwägt.
    fehlt
CFall CAbgrenzung zu Ermessensfehlgebrauch

Ein Café beantragt bei der Stadt die Erlaubnis, drei Tische auf einen öffentlichen Gehweg zu stellen. Die örtlichen Regeln überlassen der Stadt die Wahl, ob sie dies bei ausreichendem Platz gestattet; neben den geplanten Tischen blieben vier Meter für Fußgänger frei. Die Sachbearbeiterin erkennt ihre Wahlmöglichkeit und wägt die Platzverhältnisse sowie die Interessen des Cafés ab. Sie lehnt den Antrag schließlich allein deshalb ab, weil sie mit dem Inhaber privat zerstritten ist.

Trifft „Ermessensausfall“ hier zu?

„Ermessensausfall“ trifft nicht zu.Es fehlt: Vollständige Nichtausübung des Ermessens

An der Definition geprüft

  1. 1
    Der Behörde eingeräumtes Ermessen
    Die Stadt darf über die Erteilung der Erlaubnis nach Ermessen entscheiden.
    erfüllt
  2. 2
    Rechtlich verbleibender Entscheidungsspielraum
    Die Regeln und die beschriebenen Platzverhältnisse lassen der Stadt eine Wahl.
    erfüllt
  3. 3
    Vollständige Nichtausübung des Ermessens
    Die Sachbearbeiterin übt Ermessen aus, stützt ihre Entscheidung aber auf einen sachfremden Grund.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerJede sachfremde Ermessenserwägung wird als Ermessensausfall eingeordnet.

RichtigWer Ermessen ausübt, dabei aber sachfremde Erwägungen zugrunde legt, begeht Ermessensfehlgebrauch statt Ermessensausfall.

Voraussetzung vergessen

FehlerAus der Befolgung einer Weisung oder Verwaltungsvorschrift wird ohne Weiteres auf Ermessensausfall geschlossen.

RichtigDie Befolgung solcher Vorgaben genügt nicht; ein rechtlich verbleibender Entscheidungsspielraum muss vollständig unberücksichtigt bleiben.

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