Definitionen
Die Ermessensfehlerlehre bezeichnet die systematische Kategorisierung von Fehlern bei der Ausübung behördlichen Ermessens; unterschieden werden Ermessensausfall (Behörde erkennt Ermessen nicht), Ermessensüberschreitung (Behörde wählt eine rechtlich nicht vorgesehene Rechtsfolge), Ermessensunterschreitung (Behörde schöpft den Ermessensspielraum nicht aus) und Ermessensfehlgebrauch (Behörde berücksichtigt sachfremde oder verkennt relevante Gesichtspunkte). Die gerichtliche Kontrolle ist auf diese Fehler beschränkt, § 114 S. 1 VwGO i.V.m. § 40 VwVfG.
Auch behördliche Entscheidungsspielräume bleiben an gesetzliche Grenzen und den Zweck ihrer Ermächtigung gebunden.
- 1Eröffnung des ErmessensEröffnet die gesetzliche Ermächtigung der Behörde einen Entscheidungsspielraum?
- 2Prüfung auf ErmessensfehlerPrüfung auf Ausfall, Unterschreitung, Überschreitung und Fehlgebrauch des Ermessens.
- 1Eröffnung des Ermessens Eröffnet die gesetzliche Ermächtigung der Behörde einen Entscheidungsspielraum?
- 2Prüfung auf Ermessensfehler Prüfung auf Ausfall, Unterschreitung, Überschreitung und Fehlgebrauch des Ermessens.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Clara beantragt bei der Stadt, vor ihrem Café zwei Tische auf dem öffentlichen Gehweg aufzustellen. 1Die Stadt darf nach den geltenden Regeln über die dafür erforderliche Erlaubnis entscheiden und muss dabei insbesondere die sichere Benutzung des Gehwegs berücksichtigen. Sie prüft alle maßgeblichen Umstände und stellt fest, dass ausreichend Platz bleibt und keine anderen Hindernisse bestehen. 2Der zuständige Mitarbeiter lehnt den Antrag dennoch allein deshalb ab, weil ihm Claras Musikgeschmack missfällt.
Trifft „Ermessensfehlerlehre“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltBehördliches ErmessenDer Stadt ist für die Erteilung der Erlaubnis ein Entscheidungsspielraum eingeräumt.
- 2erfülltFehler bei der ErmessensausübungDer Musikgeschmack ist für die Erlaubnis sachfremd, sodass Ermessensfehlgebrauch vorliegt.
Clara beantragt bei der Stadt, vor ihrem Café zwei Tische auf dem öffentlichen Gehweg aufzustellen. 1Die Stadt darf nach den geltenden Regeln über die dafür erforderliche Erlaubnis entscheiden und muss dabei insbesondere die sichere Benutzung des Gehwegs berücksichtigen. Sie prüft alle maßgeblichen Umstände und stellt fest, dass ausreichend Platz bleibt und keine anderen Hindernisse bestehen. Aufgrund dieser Prüfung erteilt sie die beantragte Erlaubnis.
Trifft „Ermessensfehlerlehre“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltBehördliches ErmessenDer Stadt ist für die Erteilung der Erlaubnis ein Entscheidungsspielraum eingeräumt.
- 2fehltFehler bei der ErmessensausübungDie Stadt berücksichtigt die maßgeblichen Umstände und entscheidet innerhalb ihres Spielraums entsprechend dem Erlaubniszweck.
Typische Fehler
FehlerDas Gericht soll eine rechtmäßige Ermessensentscheidung durch die von ihm für zweckmäßiger gehaltene Entscheidung ersetzen.
RichtigDas Gericht kontrolliert die Ermessensausübung nur auf Ermessensfehler und nimmt keine eigene Zweckmäßigkeitsprüfung vor.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
2 Schemata