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Ermessensfehlerlehre

§ 40 VwVfG, § 114 VwGO · Öffentliches Recht

Die Ermessensfehlerlehre bezeichnet die systematische Kategorisierung von Fehlern bei der Ausübung behördlichen Ermessens; unterschieden werden Ermessensausfall (Behörde erkennt Ermessen nicht), Ermessensüberschreitung (Behörde wählt eine rechtlich nicht vorgesehene Rechtsfolge), Ermessensunterschreitung (Behörde schöpft den Ermessensspielraum nicht aus) und Ermessensfehlgebrauch (Behörde berücksichtigt sachfremde oder verkennt relevante Gesichtspunkte). Die gerichtliche Kontrolle ist auf diese Fehler beschränkt, § 114 S. 1 VwGO i.V.m. § 40 VwVfG.

Merksatz

Auch behördliche Entscheidungsspielräume bleiben an gesetzliche Grenzen und den Zweck ihrer Ermächtigung gebunden.

Wie wird behördliches Ermessen geprüft?Erst wird geklärt, ob Ermessen eröffnet ist. Danach wird seine Ausübung anhand der Ermessensfehlerlehre geprüft.
  1. 1
    Eröffnung des Ermessens
    Eröffnet die gesetzliche Ermächtigung der Behörde einen Entscheidungsspielraum?
  2. 2
    Prüfung auf Ermessensfehler
    Prüfung auf Ausfall, Unterschreitung, Überschreitung und Fehlgebrauch des Ermessens.
  1. 1
    Eröffnung des Ermessens Eröffnet die gesetzliche Ermächtigung der Behörde einen Entscheidungsspielraum?
  2. 2
    Prüfung auf Ermessensfehler Prüfung auf Ausfall, Unterschreitung, Überschreitung und Fehlgebrauch des Ermessens.
Ermessensfehlerlehre

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Clara beantragt bei der Stadt, vor ihrem Café zwei Tische auf dem öffentlichen Gehweg aufzustellen. 1Die Stadt darf nach den geltenden Regeln über die dafür erforderliche Erlaubnis entscheiden und muss dabei insbesondere die sichere Benutzung des Gehwegs berücksichtigen. Sie prüft alle maßgeblichen Umstände und stellt fest, dass ausreichend Platz bleibt und keine anderen Hindernisse bestehen. 2Der zuständige Mitarbeiter lehnt den Antrag dennoch allein deshalb ab, weil ihm Claras Musikgeschmack missfällt.

Trifft „Ermessensfehlerlehre“ hier zu?

„Ermessensfehlerlehre“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Behördliches Ermessen
    Der Stadt ist für die Erteilung der Erlaubnis ein Entscheidungsspielraum eingeräumt.
    erfüllt
  2. 2
    Fehler bei der Ermessensausübung
    Der Musikgeschmack ist für die Erlaubnis sachfremd, sodass Ermessensfehlgebrauch vorliegt.
    erfüllt
BFall B

Clara beantragt bei der Stadt, vor ihrem Café zwei Tische auf dem öffentlichen Gehweg aufzustellen. 1Die Stadt darf nach den geltenden Regeln über die dafür erforderliche Erlaubnis entscheiden und muss dabei insbesondere die sichere Benutzung des Gehwegs berücksichtigen. Sie prüft alle maßgeblichen Umstände und stellt fest, dass ausreichend Platz bleibt und keine anderen Hindernisse bestehen. Aufgrund dieser Prüfung erteilt sie die beantragte Erlaubnis.

Trifft „Ermessensfehlerlehre“ hier zu?

„Ermessensfehlerlehre“ trifft nicht zu.Es fehlt: Fehler bei der Ermessensausübung

An der Definition geprüft

  1. 1
    Behördliches Ermessen
    Der Stadt ist für die Erteilung der Erlaubnis ein Entscheidungsspielraum eingeräumt.
    erfüllt
  2. 2
    Fehler bei der Ermessensausübung
    Die Stadt berücksichtigt die maßgeblichen Umstände und entscheidet innerhalb ihres Spielraums entsprechend dem Erlaubniszweck.
    fehlt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerDas Gericht soll eine rechtmäßige Ermessensentscheidung durch die von ihm für zweckmäßiger gehaltene Entscheidung ersetzen.

RichtigDas Gericht kontrolliert die Ermessensausübung nur auf Ermessensfehler und nimmt keine eigene Zweckmäßigkeitsprüfung vor.

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