Definitionen
Ermächtigungsgrundlage
Art. 20 Abs. 3 GG · Öffentliches RechtEine Ermächtigungsgrundlage ist eine gesetzliche Norm, die eine Behörde zum Erlass eines belastenden Verwaltungsakts oder einer sonstigen hoheitlichen Maßnahme gegenüber dem Bürger berechtigt; sie ist Ausdruck des Vorbehalts des Gesetzes und muss hinreichend bestimmt sein (Art. 20 Abs. 3 GG).
Die Norm muss die konkrete Maßnahme erlauben und darf nicht nur eine behördliche Aufgabe zuweisen.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Eine Vorschrift in einem Landesgesetz erlaubt der Polizei, Gegenstände vorübergehend an sich zu nehmen, soweit dies zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für Menschenleben erforderlich ist. Ein Mann setzt mit einem Messer zum Angriff auf eine Passantin an, und die Polizei nimmt ihm das Messer ab.
Trifft „Ermächtigungsgrundlage“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltGesetzliche NormDie Regelung ist Bestandteil eines Gesetzes.
- 2erfülltBefugnis einer Behörde zu einer hoheitlichen Maßnahme gegenüber dem BürgerDie Vorschrift erlaubt der Polizei die Wegnahme eines Gegenstands zur Abwehr der beschriebenen Gefahr.
- 3erfülltHinreichende BestimmtheitDie handelnde Behörde, die erlaubte Maßnahme und deren Voraussetzungen sind ausreichend klar bezeichnet.
Eine Vorschrift in einem Landesgesetz legt fest, dass die örtliche Polizeibehörde innerhalb ihres Gemeindegebiets für die Abwehr von Gefahren für Menschenleben zuständig ist. Die Vorschrift regelt ausschließlich die Zuständigkeit und enthält keine Befugnis, Gegenstände wegzunehmen. Ein Mann setzt mit einem Messer zum Angriff auf eine Passantin an, und die Polizei nimmt ihm das Messer ab.
Trifft „Ermächtigungsgrundlage“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltGesetzliche NormDie untersuchte Vorschrift steht in einem Gesetz.
- 2fehltBefugnis einer Behörde zu einer hoheitlichen Maßnahme gegenüber dem BürgerDie untersuchte Vorschrift bestimmt nur die Zuständigkeit und erlaubt selbst keine Wegnahme.
- 3erfülltHinreichende BestimmtheitDie Zuständigkeitsregelung bezeichnet die Behörde, ihren räumlichen Bereich und ihre Aufgabe ausreichend klar.
Typische Fehler
FehlerEine reine Aufgaben- oder Zuständigkeitsnorm wird als Befugnis für einen Eingriff herangezogen.
RichtigDie herangezogene Norm muss die Behörde gerade zu der betreffenden Maßnahme gegenüber dem Bürger berechtigen.
FehlerBei einer gesetzlichen Befugnis wird nicht geprüft, ob Inhalt und Grenzen ausreichend erkennbar sind.
RichtigAuch eine gesetzliche Ermächtigung muss hinreichend bestimmt sein.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
6 Schemata