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Ermächtigungsgrundlage

Art. 20 Abs. 3 GG · Öffentliches Recht

Eine Ermächtigungsgrundlage ist eine gesetzliche Norm, die eine Behörde zum Erlass eines belastenden Verwaltungsakts oder einer sonstigen hoheitlichen Maßnahme gegenüber dem Bürger berechtigt; sie ist Ausdruck des Vorbehalts des Gesetzes und muss hinreichend bestimmt sein (Art. 20 Abs. 3 GG).

Merksatz

Die Norm muss die konkrete Maßnahme erlauben und darf nicht nur eine behördliche Aufgabe zuweisen.

Ermächtigungsgrundlage oder Zuständigkeitsnorm?Die Befugnis zur Maßnahme und die Zuständigkeit der Behörde beantworten unterschiedliche Fragen. Eine reine Zuständigkeitsnorm ersetzt keine Eingriffsbefugnis.
Ermächtigungsgrundlage
Zuständigkeitsnorm
Regelungsgegenstand
Befugnis zu einer hoheitlichen Maßnahme gegenüber dem Bürger.
Festlegung der sachlich oder örtlich zuständigen Behörde.
Prüffrage
Darf die Behörde diese Maßnahme ergreifen?
Welche Behörde ist für diese Aufgabe zuständig?

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Eine Vorschrift in einem Landesgesetz erlaubt der Polizei, Gegenstände vorübergehend an sich zu nehmen, soweit dies zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für Menschenleben erforderlich ist. Ein Mann setzt mit einem Messer zum Angriff auf eine Passantin an, und die Polizei nimmt ihm das Messer ab.

Trifft „Ermächtigungsgrundlage“ hier zu?

„Ermächtigungsgrundlage“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Gesetzliche Norm
    Die Regelung ist Bestandteil eines Gesetzes.
    erfüllt
  2. 2
    Befugnis einer Behörde zu einer hoheitlichen Maßnahme gegenüber dem Bürger
    Die Vorschrift erlaubt der Polizei die Wegnahme eines Gegenstands zur Abwehr der beschriebenen Gefahr.
    erfüllt
  3. 3
    Hinreichende Bestimmtheit
    Die handelnde Behörde, die erlaubte Maßnahme und deren Voraussetzungen sind ausreichend klar bezeichnet.
    erfüllt
BFall B

Eine Vorschrift in einem Landesgesetz legt fest, dass die örtliche Polizeibehörde innerhalb ihres Gemeindegebiets für die Abwehr von Gefahren für Menschenleben zuständig ist. Die Vorschrift regelt ausschließlich die Zuständigkeit und enthält keine Befugnis, Gegenstände wegzunehmen. Ein Mann setzt mit einem Messer zum Angriff auf eine Passantin an, und die Polizei nimmt ihm das Messer ab.

Trifft „Ermächtigungsgrundlage“ hier zu?

„Ermächtigungsgrundlage“ trifft nicht zu.Es fehlt: Befugnis einer Behörde zu einer hoheitlichen Maßnahme gegenüber dem Bürger

An der Definition geprüft

  1. 1
    Gesetzliche Norm
    Die untersuchte Vorschrift steht in einem Gesetz.
    erfüllt
  2. 2
    Befugnis einer Behörde zu einer hoheitlichen Maßnahme gegenüber dem Bürger
    Die untersuchte Vorschrift bestimmt nur die Zuständigkeit und erlaubt selbst keine Wegnahme.
    fehlt
  3. 3
    Hinreichende Bestimmtheit
    Die Zuständigkeitsregelung bezeichnet die Behörde, ihren räumlichen Bereich und ihre Aufgabe ausreichend klar.
    erfüllt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerEine reine Aufgaben- oder Zuständigkeitsnorm wird als Befugnis für einen Eingriff herangezogen.

RichtigDie herangezogene Norm muss die Behörde gerade zu der betreffenden Maßnahme gegenüber dem Bürger berechtigen.

Voraussetzung vergessen

FehlerBei einer gesetzlichen Befugnis wird nicht geprüft, ob Inhalt und Grenzen ausreichend erkennbar sind.

RichtigAuch eine gesetzliche Ermächtigung muss hinreichend bestimmt sein.

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