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Erforderlichkeit der Verteidigung

§ 32 StGB · Strafrecht

Die Verteidigung ist erforderlich, wenn sie das relativ mildeste Mittel darstellt, das zur sofortigen und endgültigen Abwehr des gegenwärtigen rechtswidrigen Angriffs geeignet ist; der Angegriffene muss unter mehreren gleich wirksamen Abwehrmitteln das für den Angreifer schonendste wählen, ist aber nicht verpflichtet, ein weniger sicheres Mittel einzusetzen oder dem Angriff auszuweichen.

Merksatz

Die mildere Abwehr hat nur Vorrang, wenn sie den Angriff genauso sicher beendet.

Wann wird die Erforderlichkeit geprüft?Gezeigt ist ein Ausschnitt der objektiven Notwehrprüfung; subjektive Voraussetzungen sind nicht dargestellt.
  1. 1
    Notwehrlage
    Zunächst wird geprüft, ob eine Person aktuell rechtswidrig angegriffen wird.
  2. 2
    Erforderlichkeit
    Die Abwehr muss sofort und abschließend wirken können und unter gleich wirksamen Mitteln am schonendsten sein.
  3. 3
    Gebotenheit
    Anschließend wird geprüft, ob besondere Umstände das Notwehrrecht einschränken.
  1. 1
    Notwehrlage Zunächst wird geprüft, ob eine Person aktuell rechtswidrig angegriffen wird.
  2. 2
    Erforderlichkeit Die Abwehr muss sofort und abschließend wirken können und unter gleich wirksamen Mitteln am schonendsten sein.
  3. 3
    Gebotenheit Anschließend wird geprüft, ob besondere Umstände das Notwehrrecht einschränken.
Erforderlichkeit der Verteidigung

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Ben schlägt wiederholt mit den Fäusten nach Anna. Anna ist ihm körperlich deutlich überlegen und kann seine Arme ohne Verletzungen festhalten, bis die bereits gerufene Polizei eintrifft; ein Schlag mit ihrer griffbereiten Metallstange gegen seine Arme würde die Schläge ebenso schnell und sicher stoppen, ihn aber verletzen. Andere Möglichkeiten, die Schläge sofort und zuverlässig zu stoppen, hat Anna nicht. Anna hält Bens Arme sofort und ohne Verletzungen bis zum Eintreffen der Polizei fest.

Trifft „Erforderlichkeit der Verteidigung“ hier zu?

„Erforderlichkeit der Verteidigung“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Eignung zur sofortigen und endgültigen Angriffsabwehr
    Das Festhalten unterbindet weitere Schläge sofort und sichert Anna bis zur Übernahme durch die Polizei.
    erfüllt
  2. 2
    Schonendstes unter gleich wirksamen Abwehrmitteln
    Anna wählt das verletzungsfreie Festhalten statt des gleich wirksamen, aber verletzenden Schlages.
    erfüllt
BFall B

Ben schlägt wiederholt mit den Fäusten nach Anna. Anna ist ihm körperlich deutlich überlegen und kann seine Arme ohne Verletzungen festhalten, bis die bereits gerufene Polizei eintrifft; 1ein Schlag mit ihrer griffbereiten Metallstange gegen seine Arme würde die Schläge ebenso schnell und sicher stoppen, ihn aber verletzen. Andere Möglichkeiten, die Schläge sofort und zuverlässig zu stoppen, hat Anna nicht. Anna schlägt sofort mit der Metallstange gegen Bens Arme und bricht ihm dabei einen Unterarm; Ben hört daraufhin auf zu schlagen.

Trifft „Erforderlichkeit der Verteidigung“ hier zu?

„Erforderlichkeit der Verteidigung“ trifft nicht zu.Es fehlt: Schonendstes unter gleich wirksamen Abwehrmitteln

An der Definition geprüft

  1. 1
    Eignung zur sofortigen und endgültigen Angriffsabwehr
    Der Schlag ist geeignet, Bens Angriff sofort und abschließend zu beenden.
    erfüllt
  2. 2
    Schonendstes unter gleich wirksamen Abwehrmitteln
    Das verletzungsfreie Festhalten hätte den Angriff genauso schnell und sicher beendet.
    fehlt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerEin weniger verletzendes Mittel wird schon deshalb verlangt, weil es den Angreifer stärker schont, obwohl seine Wirkung unsicherer ist.

RichtigEin schonenderes Mittel hat nur bei gleicher Wirksamkeit Vorrang; zusätzliche Unsicherheit muss die angegriffene Person nicht hinnehmen.

Rechtsfolge falsch

FehlerDie Abwehr wird allein deshalb als nicht erforderlich angesehen, weil die angegriffene Person hätte fliehen können.

RichtigBei der Erforderlichkeit besteht keine Pflicht, dem Angriff durch Flucht auszuweichen.

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