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Erfüllungsgehilfe

§ 278 BGB · Zivilrecht

Erfüllungsgehilfe ist, wer mit Wissen und Wollen des Schuldners bei der Erfüllung einer diesem obliegenden Verbindlichkeit als seine Hilfsperson tätig wird, ohne dass ein Über- oder Unterordnungsverhältnis erforderlich ist. Der Schuldner hat das Verschulden des Erfüllungsgehilfen in gleichem Umfang zu vertreten wie eigenes Verschulden.

Merksatz

Entscheidend ist die Mitwirkung an der Pflichterfüllung, nicht die Weisungsabhängigkeit der Hilfsperson.

Erfüllungsgehilfe oder Verrichtungsgehilfe?Die Abgrenzung betrifft die Einbindung der Hilfsperson und die Grundlage der Haftung des Schuldners oder Geschäftsherrn.
Erfüllungsgehilfe
Verrichtungsgehilfe
Weisungsabhängigkeit
Nicht erforderlich.
Erforderlich.
Bezug zum Geschädigten
Die Tätigkeit erfüllt eine ihm gegenüber bestehende Verbindlichkeit.
Ein Schuldverhältnis zu ihm ist nicht erforderlich.
Haftungsgrund
Zurechnung fremden Verschuldens nach § 278 BGB.
Haftung für vermutetes eigenes Verschulden nach § 831 BGB.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Lea kauft beim Möbelhaus M ein Sofa; M sagt ihr die Lieferung bis ins Wohnzimmer zu. M beauftragt den selbstständigen Transporteur Tom, das Sofa zu Lea zu bringen. Tom trägt das Sofa in Leas Wohnung und stößt es dabei gegen ihre Tür, deren Holz absplittert.

Trifft „Erfüllungsgehilfe“ hier zu?

„Erfüllungsgehilfe“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Mit Wissen und Wollen des Schuldners
    M setzt Tom bewusst für die Lieferung ein.
    erfüllt
  2. 2
    Tätigkeit als Hilfsperson zur Erfüllung einer Verbindlichkeit des Schuldners
    Tom übernimmt für M die gegenüber Lea geschuldete Lieferung.
    erfüllt
BFall B

1M beauftragt Tom, in einer Wohnstraße ungefragt Werbezettel für sein Möbelangebot in Briefkästen zu verteilen. Lea wohnt in dieser Straße, kennt M nicht und hat bislang weder etwas bei M bestellt noch Kontakt mit M gehabt. Tom steckt einen Zettel in Leas Briefkasten und zerkratzt dabei mit seinem Schlüssel dessen Lack.

Trifft „Erfüllungsgehilfe“ hier zu?

„Erfüllungsgehilfe“ trifft nicht zu.Es fehlt: Tätigkeit als Hilfsperson zur Erfüllung einer Verbindlichkeit des Schuldners

An der Definition geprüft

  1. 1
    Mit Wissen und Wollen des Schuldners
    Tom verteilt die Werbung mit Wissen und auf Wunsch von M.
    erfüllt
  2. 2
    Tätigkeit als Hilfsperson zur Erfüllung einer Verbindlichkeit des Schuldners
    Gegenüber Lea besteht kein Schuldverhältnis, dessen Pflichten Tom für M erfüllt.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerNur weisungsabhängige Beschäftigte werden als Erfüllungsgehilfen eingeordnet.

RichtigAuch selbstständige Personen können Erfüllungsgehilfen sein; Weisungsabhängigkeit ist nicht erforderlich.

Voraussetzung vergessen

FehlerJede vom Schuldner eingesetzte Person wird gegenüber jedem Geschädigten als Erfüllungsgehilfe behandelt.

RichtigDie Hilfsperson muss bei der Erfüllung einer Verbindlichkeit tätig werden, die der Schuldner gerade gegenüber dem Geschädigten hat.

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