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Erfüllungsübernahme

§ 329 BGB · Zivilrecht

Eine Erfüllungsübernahme liegt vor, wenn sich ein Dritter gegenüber dem Schuldner verpflichtet, dessen Verbindlichkeit gegenüber dem Gläubiger zu erfüllen, ohne dass der Gläubiger hieraus einen unmittelbaren Anspruch gegen den Dritten erwirbt; im Zweifel ist anzunehmen, dass der Gläubiger kein eigenes Forderungsrecht gegen den Dritten erlangt.

Merksatz

Eine interne Zahlungszusage macht den Dritten nicht automatisch zum Schuldner des Gläubigers.

Wer ist wem verpflichtet?Die ursprüngliche Forderung bleibt bestehen. Der Dritte verspricht dem Schuldner die Erfüllung, ohne dem Gläubiger im Zweifel ein eigenes Forderungsrecht zu verschaffen.
Bestehende ForderungErfüllungsversprechenKein eigenerAnspruchGGläubigerSSchuldnerDDritter123GGläubigerSSchuldnerDDritter
1
Bestehende Forderung
Der bisherige Schuldner bleibt dem Gläubiger zur Leistung verpflichtet.
2
Erfüllungsversprechen
Der Dritte verpflichtet sich gegenüber dem Schuldner, dessen Verbindlichkeit zu erfüllen.
3
Kein eigener Anspruch
Der Gläubiger kann aus der Vereinbarung im Zweifel nicht selbst Leistung vom Dritten verlangen.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Paul schuldet einem Möbelhändler 500 Euro für einen gelieferten Schrank. Eva vereinbart mit Paul verbindlich, die offene Rechnung für ihn zu bezahlen. Beide legen fest, dass allein Paul die Zahlung an den Möbelhändler von Eva verlangen darf und der Möbelhändler aus ihrer Vereinbarung kein eigenes Recht gegen Eva erhalten soll.

Trifft „Erfüllungsübernahme“ hier zu?

„Erfüllungsübernahme“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Verpflichtung des Dritten gegenüber dem Schuldner
    Eva verpflichtet sich gegenüber Paul als dem bisherigen Schuldner.
    erfüllt
  2. 2
    Erfüllung einer fremden Verbindlichkeit als Gegenstand
    Eva soll durch ihre Zahlung Pauls Verbindlichkeit gegenüber dem Möbelhändler erfüllen.
    erfüllt
  3. 3
    Kein eigener Anspruch des Gläubigers gegen den Dritten
    Die Vereinbarung verschafft nur Paul einen Anspruch gegen Eva.
    erfüllt
BFall B

2Paul schuldet einem Möbelhändler 500 Euro für einen gelieferten Schrank. Eva kündigt Paul an, die offene Rechnung für ihn zu bezahlen. Dabei erklärt sie ausdrücklich, dass sie kein bindendes Versprechen abgeben möchte; Paul ist damit einverstanden. Beide halten außerdem fest, dass 3der Möbelhändler aus ihrer Absprache kein eigenes Recht gegen Eva erhalten soll.

Trifft „Erfüllungsübernahme“ hier zu?

„Erfüllungsübernahme“ trifft nicht zu.Es fehlt: Verpflichtung des Dritten gegenüber dem Schuldner

An der Definition geprüft

  1. 1
    Verpflichtung des Dritten gegenüber dem Schuldner
    Nach dem übereinstimmenden Willen von Eva und Paul soll keine rechtliche Verpflichtung entstehen.
    fehlt
  2. 2
    Erfüllung einer fremden Verbindlichkeit als Gegenstand
    Evas Ankündigung betrifft die Bezahlung von Pauls Verbindlichkeit gegenüber dem Möbelhändler.
    erfüllt
  3. 3
    Kein eigener Anspruch des Gläubigers gegen den Dritten
    Dem Möbelhändler wird kein eigener Anspruch gegen Eva eingeräumt.
    erfüllt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerDie Erfüllungsübernahme wird mit einer befreienden Schuldübernahme gleichgesetzt, sodass der bisherige Schuldner als befreit behandelt wird.

RichtigDie Erfüllungsübernahme allein befreit den bisherigen Schuldner nicht von seiner Verpflichtung gegenüber dem Gläubiger.

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