Definitionen
Erfüllungsübernahme
§ 329 BGB · ZivilrechtEine Erfüllungsübernahme liegt vor, wenn sich ein Dritter gegenüber dem Schuldner verpflichtet, dessen Verbindlichkeit gegenüber dem Gläubiger zu erfüllen, ohne dass der Gläubiger hieraus einen unmittelbaren Anspruch gegen den Dritten erwirbt; im Zweifel ist anzunehmen, dass der Gläubiger kein eigenes Forderungsrecht gegen den Dritten erlangt.
Eine interne Zahlungszusage macht den Dritten nicht automatisch zum Schuldner des Gläubigers.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Paul schuldet einem Möbelhändler 500 Euro für einen gelieferten Schrank. Eva vereinbart mit Paul verbindlich, die offene Rechnung für ihn zu bezahlen. Beide legen fest, dass allein Paul die Zahlung an den Möbelhändler von Eva verlangen darf und der Möbelhändler aus ihrer Vereinbarung kein eigenes Recht gegen Eva erhalten soll.
Trifft „Erfüllungsübernahme“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltVerpflichtung des Dritten gegenüber dem SchuldnerEva verpflichtet sich gegenüber Paul als dem bisherigen Schuldner.
- 2erfülltErfüllung einer fremden Verbindlichkeit als GegenstandEva soll durch ihre Zahlung Pauls Verbindlichkeit gegenüber dem Möbelhändler erfüllen.
- 3erfülltKein eigener Anspruch des Gläubigers gegen den DrittenDie Vereinbarung verschafft nur Paul einen Anspruch gegen Eva.
2Paul schuldet einem Möbelhändler 500 Euro für einen gelieferten Schrank. Eva kündigt Paul an, die offene Rechnung für ihn zu bezahlen. Dabei erklärt sie ausdrücklich, dass sie kein bindendes Versprechen abgeben möchte; Paul ist damit einverstanden. Beide halten außerdem fest, dass 3der Möbelhändler aus ihrer Absprache kein eigenes Recht gegen Eva erhalten soll.
Trifft „Erfüllungsübernahme“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1fehltVerpflichtung des Dritten gegenüber dem SchuldnerNach dem übereinstimmenden Willen von Eva und Paul soll keine rechtliche Verpflichtung entstehen.
- 2erfülltErfüllung einer fremden Verbindlichkeit als GegenstandEvas Ankündigung betrifft die Bezahlung von Pauls Verbindlichkeit gegenüber dem Möbelhändler.
- 3erfülltKein eigener Anspruch des Gläubigers gegen den DrittenDem Möbelhändler wird kein eigener Anspruch gegen Eva eingeräumt.
Typische Fehler
FehlerDie Erfüllungsübernahme wird mit einer befreienden Schuldübernahme gleichgesetzt, sodass der bisherige Schuldner als befreit behandelt wird.
RichtigDie Erfüllungsübernahme allein befreit den bisherigen Schuldner nicht von seiner Verpflichtung gegenüber dem Gläubiger.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
2 Schemata