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A
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Absicht (dolus directus 1. Grades)

§ 15 StGB · Strafrecht

Absicht (dolus directus 1. Grades) liegt vor, wenn es dem Täter gerade darauf ankommt, den tatbestandlichen Erfolg als Endziel oder notwendiges Zwischenziel herbeizuführen, und er dessen Eintritt zumindest für möglich hält. Gewissheit über den Erfolgseintritt ist nicht erforderlich.

Merksatz

Auch ein unwahrscheinlicher Erfolg kann beabsichtigt sein, solange der Täter ihn für möglich hält und anstrebt.

Absicht oder direkter Vorsatz 2. Grades?Absicht wird durch das Erfolgsziel geprägt, direkter Vorsatz zweiten Grades durch die sichere Erfolgserwartung.
Absicht (dolus directus 1. Grades)
Direkter Vorsatz (dolus directus 2. Grades)
Wissenselement
Der Täter hält den Erfolg zumindest für möglich; Gewissheit ist nicht nötig.
Der Täter sieht den Erfolg als sicher oder als notwendige Folge seines Handelns voraus.
Willenselement
Der Erfolg ist Endziel oder notwendiges Zwischenziel.
Der Erfolg kann eine unerwünschte, aber sicher erkannte Nebenfolge sein.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1A schießt auf B, um ihn zu töten. 2Wegen der großen Entfernung hält A einen tödlichen Treffer nur für wenig wahrscheinlich, aber dennoch für möglich.

Trifft „Absicht (dolus directus 1. Grades)“ hier zu?

„Absicht (dolus directus 1. Grades)“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Erfolg als Endziel oder notwendiges Zwischenziel
    Bs Tod ist das Ziel des Schusses.
    erfüllt
  2. 2
    Erfolgseintritt zumindest für möglich gehalten
    A hält Bs Tod für möglich; eine geringe Wahrscheinlichkeit genügt.
    erfüllt
BFall B

A bringt eine Bombe in Cs Auto an, um C zu töten. 2Er weiß, dass auch der mitfahrende B bei der Explosion sterben wird. Bs Tod ist für seinen Plan nicht nötig und ihm gleichgültig. A zündet die Bombe.

Trifft „Absicht (dolus directus 1. Grades)“ hier zu?

„Absicht (dolus directus 1. Grades)“ trifft nicht zu.Es fehlt: Erfolg als Endziel oder notwendiges Zwischenziel

An der Definition geprüft

  1. 1
    Erfolg als Endziel oder notwendiges Zwischenziel
    Bs Tod ist weder As Endziel noch ein notwendiges Zwischenziel, sondern eine sicher erkannte Nebenfolge.
    fehlt
  2. 2
    Erfolgseintritt zumindest für möglich gehalten
    A erwartet Bs Tod sicher und hält ihn damit auch für möglich.
    erfüllt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerAus der sicheren Erwartung des Erfolgs wird ohne Weiteres auf Absicht geschlossen.

RichtigGewissheit allein genügt nicht; der Erfolg muss Endziel oder notwendiges Zwischenziel des Täters sein.

Voraussetzung vergessen

FehlerEin Erfolgswunsch soll auch dann genügen, wenn der Täter den Erfolgseintritt für ausgeschlossen hält.

RichtigAuch bei Absicht muss der Täter den Erfolgseintritt zumindest für möglich halten.

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