Anmelden

Definitionen

A
326 Definitionen

Absicht der Vorteilssicherung

§ 257 Abs. 1 StGB · Strafrecht

Die Absicht der Vorteilssicherung ist das subjektive Merkmal der Begünstigung nach § 257 Abs. 1 StGB und liegt vor, wenn der Täter Hilfe leistet, um dem Vortäter die Vorteile der Tat zu sichern; nach h. M. ist dafür zielgerichtetes Wollen (dolus directus ersten Grades) erforderlich. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Hilfeleistung, nicht der Vortat, und der Vorteil muss unmittelbar aus der Vortat stammen und beim Vortäter noch vorhanden sein. Geht es dem Helfer nur darum, den Vortäter vor Strafe zu bewahren, kommt statt Begünstigung Strafvereitelung nach § 258 StGB in Betracht.

Merksatz

Wer nur Strafe vom Vortäter abwenden will, begünstigt nicht; es muss um die Tatvorteile gehen.

Begünstigung oder Strafvereitelung?Links das Absichtsmerkmal der Begünstigung, rechts die Strafvereitelung als häufig verwechselter Nachbartatbestand.
Absicht der Vorteilssicherung
Strafvereitelung (§ 258 StGB)
Ziel des Helfers
Dem Vortäter die Vorteile der Tat sichern.
Bestrafung des Vortäters ganz oder zum Teil vereiteln.
Willensrichtung
Nach h. M. zielgerichtetes Wollen.
Absicht oder Wissentlichkeit.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

3Lena hat ihrem Nachbarn ein teures Notebook gestohlen und bewahrt es bei sich zu Hause auf. Als sie von einer bevorstehenden Durchsuchung erfährt, bittet sie ihren Freund Tom um Hilfe, der an dem Diebstahl nicht beteiligt war. Tom bringt das Notebook noch am selben Abend in seinen Keller. 1Ihm kommt es gerade darauf an, 2dass Lena das Gerät behalten kann.

Trifft „Absicht der Vorteilssicherung“ hier zu?

„Absicht der Vorteilssicherung“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Zielgerichtetes Wollen
    Tom handelt bei der Hilfeleistung zielgerichtet.
    erfüllt
  2. 2
    Ziel: Sicherung der Tatvorteile für den Vortäter
    Sein Ziel ist, Lena das gestohlene Notebook zu erhalten.
    erfüllt
  3. 3
    Unmittelbar aus der Vortat stammender, noch vorhandener Vorteil
    Das Notebook stammt unmittelbar aus dem Diebstahl und ist bei Lena noch vorhanden.
    erfüllt
BFall B

3Lena hat ihrem Nachbarn ein teures Notebook gestohlen und bewahrt es bei sich zu Hause auf. Als die Polizei ihren Freund Tom befragt, der an dem Diebstahl nicht beteiligt war, behauptet er wahrheitswidrig, Lena sei zur Tatzeit bei ihm gewesen. 1Ihm kommt es gerade darauf an, dass Lena nicht bestraft wird. Was mit dem Notebook geschieht, ist ihm gleichgültig.

Trifft „Absicht der Vorteilssicherung“ hier zu?

„Absicht der Vorteilssicherung“ trifft nicht zu.Es fehlt: Ziel: Sicherung der Tatvorteile für den Vortäter

An der Definition geprüft

  1. 1
    Zielgerichtetes Wollen
    Tom handelt zielgerichtet, allerdings mit einem anderen Ziel.
    erfüllt
  2. 2
    Ziel: Sicherung der Tatvorteile für den Vortäter
    Tom will Lena nur vor Strafe bewahren und nicht die Beute sichern; in Betracht kommt Strafvereitelung.
    fehlt
  3. 3
    Unmittelbar aus der Vortat stammender, noch vorhandener Vorteil
    Das gestohlene Notebook ist bei Lena noch vorhanden.
    erfüllt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerDie Absicht der Vorteilssicherung wird mit der Beutesicherungsabsicht beim räuberischen Diebstahl gleichgesetzt.

RichtigBei der Begünstigung will ein Helfer dem Vortäter die Vorteile der Tat sichern; die Beutesicherungsabsicht betrifft den Dieb selbst, der Gewalt anwendet oder droht, um die Beute zu behalten.

Voraussetzung vergessen

FehlerAuch ein mit dem Verkaufserlös der Beute gekaufter Gegenstand wird als Vorteil der Tat behandelt.

RichtigNach h. M. muss der Vorteil unmittelbar aus der Vortat stammen; bloße Ersatzvorteile genügen nicht.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

Vom JurAkadabra-Team betreut · Stand 19.10.2026 · So entstehen unsere InhalteFehler melden
B
252 Definitionen
C
12 Definitionen
D
102 Definitionen
E
295 Definitionen
F
135 Definitionen
G
218 Definitionen
H
98 Definitionen
I
79 Definitionen
J
10 Definitionen
K
135 Definitionen
L
54 Definitionen
M
99 Definitionen
N
108 Definitionen
O
88 Definitionen
P
119 Definitionen
Q
14 Definitionen
R
164 Definitionen
S
308 Definitionen
T
87 Definitionen
U
160 Definitionen
V
321 Definitionen
W
125 Definitionen
Z
88 Definitionen
#
6 Definitionen
JurAkadabraDein Bereich wird geladen.