Definitionen
Absetzen
§ 259 StGB · StrafrechtAbsetzen ist das entgeltliche Weitergeben einer Sache an einen Dritten, wobei der Täter selbständig und im Einverständnis mit dem Vortäter handelt. Die Sache muss von einem anderen durch eine rechtswidrige Tat gegen fremdes Vermögen erlangt worden sein; der Täter muss diese Herkunft kennen oder zumindest für möglich halten und billigend in Kauf nehmen. Erforderlich ist ein Absatzerfolg, der die rechtswidrige Vermögenslage aufrechterhält oder vertieft.
Absetzen verbindet eigenständige Verwertung mit dem Einverständnis des Vortäters.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Ben hat Emmas Laptop gestohlen und beauftragt Carla mit dem Verkauf; Carla weiß von dem Diebstahl. Ben lässt Carla den Käufer, den Preis und den Ablauf des Verkaufs selbst bestimmen. Carla verkauft und übergibt den Laptop für 500 Euro an David, der nichts von dem Diebstahl weiß und den Kaufpreis bezahlt. Das Geld gibt Carla wie vereinbart an Ben weiter.
Trifft „Absetzen“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltEntgeltliche Weitergabe an einen DrittenCarla überträgt David den Besitz am Laptop gegen Bezahlung.
- 2erfülltSelbständiges HandelnCarla entscheidet eigenständig über die wesentlichen Bedingungen des Verkaufs.
- 3erfülltEinverständnis des VortätersBen ist mit dem Verkauf durch Carla einverstanden.
- 4erfülltSache aus einer Vermögensvortat eines anderenDer Laptop wurde durch den Diebstahl eines anderen erlangt.
- 5erfülltVorsatz hinsichtlich der HerkunftCarla kennt die deliktische Herkunft des Laptops.
- 6erfülltAbsatzerfolgDer Verkauf ist erfolgreich abgeschlossen, während der Laptop Emma weiterhin entzogen bleibt.
Ben hat Emmas Laptop gestohlen und beauftragt Carla mit dem Verkauf; Carla weiß von dem Diebstahl. Ben legt David als Käufer, den Preis von 500 Euro und den gesamten Ablauf fest; Carla muss seine Vorgaben ohne eigenen Entscheidungsspielraum ausführen. Carla nimmt wie vereinbart Davids Zahlung entgegen und übergibt ihm den Laptop; David weiß nichts von dem Diebstahl. Das Geld gibt Carla wie vereinbart an Ben weiter.
Trifft „Absetzen“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltEntgeltliche Weitergabe an einen DrittenCarla übergibt David den Laptop gegen den vereinbarten Kaufpreis.
- 2fehltSelbständiges HandelnCarla führt ohne eigenen Entscheidungsspielraum Bens Vorgaben aus und leistet damit nur Absatzhilfe.
- 3erfülltEinverständnis des VortätersBen ist mit der Durchführung des Verkaufs durch Carla einverstanden.
- 4erfülltSache aus einer Vermögensvortat eines anderenDer Laptop wurde durch den Diebstahl eines anderen erlangt.
- 5erfülltVorsatz hinsichtlich der HerkunftCarla kennt die deliktische Herkunft des Laptops.
- 6erfülltAbsatzerfolgDer Verkauf ist erfolgreich abgeschlossen, während der Laptop Emma weiterhin entzogen bleibt.
Typische Fehler
FehlerBereits erfolglose Verkaufsbemühungen werden als vollendetes Absetzen behandelt.
RichtigDie Vollendung setzt einen Absatzerfolg voraus, der die rechtswidrige Vermögenslage aufrechterhält oder vertieft.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema