Definitionen
Absolute Fahruntüchtigkeit
§ 316 StGB · StrafrechtAbsolute Fahruntüchtigkeit liegt vor, wenn der Fahrzeugführer einen Blutalkoholgehalt von mindestens 1,1 ‰ (bei Kraftfahrzeugen) bzw. 1,6 ‰ (bei Fahrrädern) aufweist, ab dem unwiderleglich vermutet wird, dass er nicht mehr in der Lage ist, ein Fahrzeug sicher zu führen, ohne dass es eines Nachweises konkreter Ausfallerscheinungen bedarf.
Unauffälliges Fahren widerlegt bei erreichtem Blutalkoholgrenzwert die Fahruntüchtigkeit nicht.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Anna fährt mit ihrem Auto auf einer öffentlichen Straße. 2Während der Fahrt hat sie 1,2 Promille Alkohol im Blut. Ihre Fahrweise ist unauffällig.
Trifft „Absolute Fahruntüchtigkeit“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltFühren eines FahrzeugsAnna steuert ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr.
- 2erfülltErreichen des fahrzeugbezogenen BlutalkoholgrenzwertsDie Blutalkoholkonzentration überschreitet den für Autos geltenden Grenzwert von 1,1 Promille.
1Ben fährt mit seinem Auto auf einer öffentlichen Straße. Während der Fahrt hat er 1,0 Promille Alkohol im Blut. Seine Fahrweise, seine Sprache und seine Bewegungen sind unauffällig.
Trifft „Absolute Fahruntüchtigkeit“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltFühren eines FahrzeugsBen steuert ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr.
- 2fehltErreichen des fahrzeugbezogenen BlutalkoholgrenzwertsDie Blutalkoholkonzentration von 1,0 Promille unterschreitet den für Autos geltenden Grenzwert von 1,1 Promille.
1Clara fährt mit ihrem Auto auf einer öffentlichen Straße. Während der Fahrt hat sie 0,8 Promille Alkohol im Blut. Wegen des Alkohols kann sie die Spur nicht halten und fährt wiederholt in ausgeprägten Schlangenlinien. Die Straße ist sonst leer.
Trifft „Absolute Fahruntüchtigkeit“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltFühren eines FahrzeugsClara steuert ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr.
- 2fehltErreichen des fahrzeugbezogenen BlutalkoholgrenzwertsMit 0,8 Promille und den alkoholbedingten Schlangenlinien liegt nur relative Fahruntüchtigkeit vor.
Typische Fehler
FehlerDer Grenzwert für Autos wird unverändert auf Fahrräder übertragen.
RichtigBei Fahrrädern liegt der Grenzwert bei 1,6 Promille, bei Kraftfahrzeugen dagegen bei 1,1 Promille.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema