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326 Definitionen

Absolute Fahruntüchtigkeit

§ 316 StGB · Strafrecht

Absolute Fahruntüchtigkeit liegt vor, wenn der Fahrzeugführer einen Blutalkoholgehalt von mindestens 1,1 ‰ (bei Kraftfahrzeugen) bzw. 1,6 ‰ (bei Fahrrädern) aufweist, ab dem unwiderleglich vermutet wird, dass er nicht mehr in der Lage ist, ein Fahrzeug sicher zu führen, ohne dass es eines Nachweises konkreter Ausfallerscheinungen bedarf.

Merksatz

Unauffälliges Fahren widerlegt bei erreichtem Blutalkoholgrenzwert die Fahruntüchtigkeit nicht.

Wie unterscheidet sich der Nachweis?Links genügt der erreichte Grenzwert. Rechts muss sich die alkoholbedingte Fahrunsicherheit aus zusätzlichen Umständen ergeben.
Absolute Fahruntüchtigkeit
Relative Fahruntüchtigkeit
Blutalkoholwert
Ab 1,1 Promille bei Kraftfahrzeugen, ab 1,6 Promille bei Fahrrädern.
Unterhalb des jeweiligen Grenzwerts möglich.
Weitere Beweisanzeichen
Konkrete Ausfallerscheinungen müssen nicht nachgewiesen werden.
Zusätzliche Beweisanzeichen für alkoholbedingte Fahrunsicherheit erforderlich.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Anna fährt mit ihrem Auto auf einer öffentlichen Straße. 2Während der Fahrt hat sie 1,2 Promille Alkohol im Blut. Ihre Fahrweise ist unauffällig.

Trifft „Absolute Fahruntüchtigkeit“ hier zu?

„Absolute Fahruntüchtigkeit“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Führen eines Fahrzeugs
    Anna steuert ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr.
    erfüllt
  2. 2
    Erreichen des fahrzeugbezogenen Blutalkoholgrenzwerts
    Die Blutalkoholkonzentration überschreitet den für Autos geltenden Grenzwert von 1,1 Promille.
    erfüllt
BFall B

1Ben fährt mit seinem Auto auf einer öffentlichen Straße. Während der Fahrt hat er 1,0 Promille Alkohol im Blut. Seine Fahrweise, seine Sprache und seine Bewegungen sind unauffällig.

Trifft „Absolute Fahruntüchtigkeit“ hier zu?

„Absolute Fahruntüchtigkeit“ trifft nicht zu.Es fehlt: Erreichen des fahrzeugbezogenen Blutalkoholgrenzwerts

An der Definition geprüft

  1. 1
    Führen eines Fahrzeugs
    Ben steuert ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr.
    erfüllt
  2. 2
    Erreichen des fahrzeugbezogenen Blutalkoholgrenzwerts
    Die Blutalkoholkonzentration von 1,0 Promille unterschreitet den für Autos geltenden Grenzwert von 1,1 Promille.
    fehlt
CFall CAbgrenzung zu Relative Fahruntüchtigkeit

1Clara fährt mit ihrem Auto auf einer öffentlichen Straße. Während der Fahrt hat sie 0,8 Promille Alkohol im Blut. Wegen des Alkohols kann sie die Spur nicht halten und fährt wiederholt in ausgeprägten Schlangenlinien. Die Straße ist sonst leer.

Trifft „Absolute Fahruntüchtigkeit“ hier zu?

„Absolute Fahruntüchtigkeit“ trifft nicht zu.Es fehlt: Erreichen des fahrzeugbezogenen Blutalkoholgrenzwerts

An der Definition geprüft

  1. 1
    Führen eines Fahrzeugs
    Clara steuert ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr.
    erfüllt
  2. 2
    Erreichen des fahrzeugbezogenen Blutalkoholgrenzwerts
    Mit 0,8 Promille und den alkoholbedingten Schlangenlinien liegt nur relative Fahruntüchtigkeit vor.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerDer Grenzwert für Autos wird unverändert auf Fahrräder übertragen.

RichtigBei Fahrrädern liegt der Grenzwert bei 1,6 Promille, bei Kraftfahrzeugen dagegen bei 1,1 Promille.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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