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326 Definitionen

Absicht der Nichtzahlung

§ 265a Abs. 1 StGB · Strafrecht

Absicht der Nichtzahlung liegt vor, wenn der Täter mit dem zielgerichteten Willen handelt, die fällige Gegenleistung dauerhaft nicht zu erbringen, wobei es genügt, dass er die Nichtzahlung als sicheres Mittel zur Erlangung der Leistung anstrebt; bedingter Vorsatz reicht nicht aus.

Merksatz

Die Nichtzahlung muss Ziel oder bewusst gewähltes Mittel sein, nicht bloß eine hingenommene Möglichkeit.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Anna fährt mit der Straßenbahn, ohne eine Fahrkarte zu kaufen. Laut Aushang kostet die Fahrt 3 Euro, die vor Fahrtbeginn zu bezahlen sind. 1Sie will die Fahrt ohne Bezahlung nutzen und 2hat fest vor, die 3 Euro auch später niemals zu zahlen.

Trifft „Absicht der Nichtzahlung“ hier zu?

„Absicht der Nichtzahlung“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Zielgerichteter Wille zur Nichtzahlung
    Anna strebt die kostenlose Nutzung gezielt an.
    erfüllt
  2. 2
    Dauerhafte Nichtzahlung einer fälligen Gegenleistung
    Anna will den bereits vor Fahrtbeginn geschuldeten Fahrpreis endgültig nicht bezahlen.
    erfüllt
BFall B

Ben fährt mit der Straßenbahn, ohne eine Fahrkarte zu kaufen. Laut Aushang kostet die Fahrt 3 Euro, die vor Fahrtbeginn zu bezahlen sind. 1Er will vor Fahrtbeginn nichts bezahlen, sondern die vollen 3 Euro am nächsten Morgen von sich aus am Kundenschalter entrichten. Das Geld dafür hat er bereits zurückgelegt.

Trifft „Absicht der Nichtzahlung“ hier zu?

„Absicht der Nichtzahlung“ trifft nicht zu.Es fehlt: Dauerhafte Nichtzahlung einer fälligen Gegenleistung

An der Definition geprüft

  1. 1
    Zielgerichteter Wille zur Nichtzahlung
    Ben unterlässt die sofortige Zahlung gezielt und nimmt die Verzögerung nicht lediglich in Kauf.
    erfüllt
  2. 2
    Dauerhafte Nichtzahlung einer fälligen Gegenleistung
    Ben plant nur einen Zahlungsaufschub und will den Fahrpreis anschließend vollständig bezahlen.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerEin von Anfang an geplanter bloßer Zahlungsaufschub wird mit dauerhafter Nichtzahlung gleichgesetzt.

RichtigWer lediglich später vollständig zahlen will, strebt damit noch keine dauerhafte Nichtzahlung an.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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