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326 Definitionen

Absolute Mehrheit

Art. 121 GG · Öffentliches Recht

Die absolute Mehrheit bezeichnet die Mehrheit der Mitglieder eines Gremiums, also mehr als die Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl, unabhängig davon, wie viele Mitglieder tatsächlich anwesend sind oder sich an der Abstimmung beteiligen.

Merksatz

Entscheidend ist die gesetzliche Mitgliederzahl, nicht die Zahl der Anwesenden oder Abstimmenden.

Absolute oder einfache Mehrheit?Vergleich bei Abstimmungen mit Ja und Nein: Abwesende und Enthaltungen senken die Schwelle der absoluten Mehrheit nicht.
Absolute Mehrheit
Einfache Mehrheit
Bezugsgröße
Gesetzliche Mitgliederzahl
Gültige Ja- und Nein-Stimmen
Erforderliche Stimmen
Zustimmung von mehr als der Hälfte aller gesetzlichen Mitglieder
Mehr gültige Ja- als Nein-Stimmen

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Das Gesetz sieht für den Bundestag 630 Abgeordnete vor. Bei der ersten Abstimmung über den vom Bundespräsidenten vorgeschlagenen Kanzlerkandidaten sind 500 Abgeordnete anwesend. 2Für den Kandidaten stimmen 316 Abgeordnete, gegen ihn 184.

Trifft „Absolute Mehrheit“ hier zu?

„Absolute Mehrheit“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Gesetzliche Mitgliederzahl als Bezugsgröße
    Maßgeblich sind die gesetzlich vorgesehenen 630 Mitglieder, nicht nur die 500 Anwesenden.
    erfüllt
  2. 2
    Mehr als die Hälfte erreicht
    316 Zustimmungen überschreiten die Hälfte von 630.
    erfüllt
BFall B

1Das Gesetz sieht für den Bundestag 630 Abgeordnete vor. Bei der ersten Abstimmung über den vom Bundespräsidenten vorgeschlagenen Kanzlerkandidaten sind 500 Abgeordnete anwesend. Für den Kandidaten stimmen 315 Abgeordnete, gegen ihn 185.

Trifft „Absolute Mehrheit“ hier zu?

„Absolute Mehrheit“ trifft nicht zu.Es fehlt: Mehr als die Hälfte erreicht

An der Definition geprüft

  1. 1
    Gesetzliche Mitgliederzahl als Bezugsgröße
    Maßgeblich sind auch hier die gesetzlich vorgesehenen 630 Mitglieder.
    erfüllt
  2. 2
    Mehr als die Hälfte erreicht
    315 Zustimmungen erreichen genau die Hälfte von 630, überschreiten sie aber nicht.
    fehlt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerGenau die Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl wird bereits als ausreichend angesehen.

RichtigDie Hälfte muss überschritten werden; bei 630 gesetzlichen Mitgliedern sind mindestens 316 Zustimmungen nötig.

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