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Unmittelbares Ansetzen

§ 22 StGB · Strafrecht

Unmittelbar zur Tatbestandsverwirklichung setzt an, wer nach seinem Tatplan eine Handlung vornimmt, die ohne wesentliche Zwischenschritte in die Tatbestandsverwirklichung einmündet, sodass das geschützte Rechtsgut aus Tätersicht bereits konkret gefährdet ist (Zwischenaktstheorie).

Merksatz

Der Tatplan allein genügt nicht; die Handlung muss der Tatbestandsverwirklichung unmittelbar nahekommen.

Wann wird Vorbereitung zum Versuch?Die Gegenüberstellung zeigt die Grenze des Versuchsbeginns anhand der Nähe zur geplanten Tat.
Unmittelbares Ansetzen
Vorbereitungshandlung
Tatbestandsnähe
Die Handlung führt nach dem Tatplan ohne wesentliche Zwischenschritte zur Tatbestandsverwirklichung.
Die Handlung erreicht die unmittelbare Tatnähe noch nicht.
Beginn des Versuchs
Die Grenze zum Versuch ist überschritten.
Die bloße Vorbereitung genügt für den Versuchsbeginn nicht.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Paul will seinen Nachbarn töten. Als der Nachbar vor ihm steht, richtet Paul eine geladene Pistole auf dessen Brust und drückt ab. Der Schuss verfehlt den Nachbarn, der unverletzt bleibt.

Trifft „Unmittelbares Ansetzen“ hier zu?

„Unmittelbares Ansetzen“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Ausführung einer Handlung nach dem Tatplan
    Paul setzt seinen Tötungsplan durch den gezielten Schuss in eine Handlung um.
    erfüllt
  2. 2
    Unmittelbare Tatbestandsnähe und konkrete Gefährdung aus Tätersicht
    Der Schuss soll ohne weitere Schritte zum Tod führen und gefährdet aus Pauls Sicht das Leben des Nachbarn konkret.
    erfüllt
BFall B

1Paul will seinen Nachbarn in der nächsten Woche erschießen. Dafür kauft er heute eine Pistole und legt sie in seinen Schrank. Nach seinem Plan muss er am vorgesehenen Tag noch Munition kaufen, die Waffe laden und den Nachbarn aufsuchen.

Trifft „Unmittelbares Ansetzen“ hier zu?

„Unmittelbares Ansetzen“ trifft nicht zu.Es fehlt: Unmittelbare Tatbestandsnähe und konkrete Gefährdung aus Tätersicht

An der Definition geprüft

  1. 1
    Ausführung einer Handlung nach dem Tatplan
    Paul führt mit dem Kauf der Pistole eine Handlung aus, die seinem Tötungsplan dient.
    erfüllt
  2. 2
    Unmittelbare Tatbestandsnähe und konkrete Gefährdung aus Tätersicht
    Bis zur Tötung stehen noch wesentliche Schritte aus; das Leben des Nachbarn ist aus Pauls Sicht noch nicht konkret gefährdet.
    fehlt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerJede Handlung zur Umsetzung eines festen Tatplans wird bereits als Versuchsbeginn behandelt.

RichtigZusätzlich muss die Handlung nach der Tätervorstellung unmittelbar zur Tatbestandsverwirklichung führen und das Rechtsgut bereits konkret gefährden.

Voraussetzung vergessen

FehlerEine tatsächliche Gefährdung des Rechtsguts wird zwingend verlangt und deshalb ein untauglicher Versuch ausgeschlossen.

RichtigEntscheidend ist die Gefährdung aus Tätersicht; eine nur vorgestellte Gefahr kann auch bei einem untauglichen Versuch genügen.

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