Definitionen
Unmittelbarkeit (Strafprozess)
§ 250 StPO · StrafrechtUnmittelbarkeit bezeichnet im Strafprozessrecht den Grundsatz, dass das erkennende Gericht die Beweise grundsätzlich selbst in der Hauptverhandlung erheben muss. Persönliche Beweismittel dürfen grundsätzlich nicht durch Verlesung früherer Vernehmungsprotokolle oder schriftlicher Erklärungen ersetzt werden.
Ein Protokoll wird nicht schon dadurch zum zulässigen Vernehmungsersatz, dass das Gericht es selbst vorliest.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Eine Frau hat einen Raubüberfall beobachtet und dabei das Gesicht des Täters gesehen. 2In der Hauptverhandlung 1befragen die Richter, die über die Anklage entscheiden, die Frau selbst dazu, was sie gesehen hat. 3Die Frau schildert den Ablauf und beschreibt das Gesicht des Täters.
Trifft „Unmittelbarkeit (Strafprozess)“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltEigene Beweiserhebung durch das erkennende GerichtDie zur Entscheidung berufenen Richter nehmen die Befragung selbst vor.
- 2erfülltBeweiserhebung in der HauptverhandlungDie Befragung findet während der Hauptverhandlung statt.
- 3erfülltGrundsätzlich persönliche Vernehmung statt schriftlichen ErsatzesDie Zeugin berichtet persönlich über ihre Wahrnehmungen.
Eine Frau hat als einzige Person einen Raubüberfall beobachtet und der Polizei den Täter beschrieben. Das über die Anklage entscheidende Gericht liest in der Hauptverhandlung selbst das polizeiliche Befragungsprotokoll vor, ohne die Frau anzuhören. Die Frau ist erreichbar und könnte jederzeit zur Verhandlung kommen. Der Angeklagte, sein Verteidiger und die Staatsanwaltschaft widersprechen der Verlesung.
Trifft „Unmittelbarkeit (Strafprozess)“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltEigene Beweiserhebung durch das erkennende GerichtDas entscheidende Gericht führt die Verlesung selbst durch.
- 2erfülltBeweiserhebung in der HauptverhandlungDas Protokoll wird während der Hauptverhandlung vorgelesen.
- 3fehltGrundsätzlich persönliche Vernehmung statt schriftlichen ErsatzesDie erreichbare Zeugin wird ohne gesetzliche Ausnahme durch die Verlesung ihres Polizeiprotokolls ersetzt.
Typische Fehler
FehlerDie Unmittelbarkeit wird als ausnahmsloses Verbot jeder Verlesung früherer Aussagen verstanden.
RichtigDer Vorrang persönlicher Befragung gilt grundsätzlich; gesetzliche Ausnahmen können einen schriftlichen Ersatz erlauben.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema