Definitionen
Unmöglichkeit der Herausgabe
§ 275 BGB · ZivilrechtUnmöglichkeit der Herausgabe liegt vor, wenn eine Pflicht zur Herausgabe eines bestimmten Gegenstands besteht, deren Erfüllung dem Schuldner aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht möglich ist; eine Veräußerung, Belastung oder Beschädigung genügt dafür allein nicht. Bei vertraglichen Herausgabepflichten ist der Anspruch dann insoweit nach § 275 Abs. 1 BGB ausgeschlossen; hat der Schuldner infolge des zur Unmöglichkeit führenden Umstands für den Gegenstand einen Ersatz oder Ersatzanspruch erlangt, kann der Gläubiger nach § 285 BGB die Herausgabe des Ersatzes oder die Abtretung des Ersatzanspruchs verlangen. Unter den zusätzlichen Voraussetzungen der §§ 280 ff. BGB kann der Schuldner außerdem schadensersatzpflichtig sein; bei anderen Herausgabeansprüchen sind die jeweiligen Sonderregeln zu beachten.
Eine Veräußerung oder Beschädigung schließt die Möglichkeit der Herausgabe nicht automatisch aus.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Jonas leiht Mara eine bestimmte Glasvase für eine Ausstellung; danach soll Mara genau diese Vase zurückgeben. 2Noch vor dem Rückgabetag wird die Vase bei einem Brand vollständig zerstört und lässt sich nicht wiederherstellen.
Trifft „Unmöglichkeit der Herausgabe“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltPflicht zur Herausgabe eines bestimmten GegenstandsAus der Leihe folgt die Pflicht, die überlassene Vase zurückzugeben.
- 2erfülltHerausgabe tatsächlich oder rechtlich unmöglichDie vollständige und endgültige Zerstörung verhindert die Rückgabe der geschuldeten Vase.
1Jonas leiht Mara eine bestimmte Glasvase für eine Ausstellung; danach soll Mara genau diese Vase zurückgeben. Am vereinbarten Rückgabetag steht die Vase mit einem kleinen Kratzer in Maras Flur.
Trifft „Unmöglichkeit der Herausgabe“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltPflicht zur Herausgabe eines bestimmten GegenstandsAus der Leihe folgt die Pflicht, die überlassene Vase zurückzugeben.
- 2fehltHerausgabe tatsächlich oder rechtlich unmöglichDie Vase kann trotz des Kratzers zurückgegeben werden.
Typische Fehler
FehlerAus der Unmöglichkeit der Herausgabe wird automatisch ein Schadensersatzanspruch abgeleitet.
RichtigBei einer vertraglichen Herausgabepflicht müssen zusätzlich die Voraussetzungen der einschlägigen Schadensersatznorm erfüllt sein.
Fehler§ 285 BGB wird als allgemeiner Anspruch auf Zahlung des Gegenstandswerts verstanden.
Richtig§ 285 BGB erfasst einen tatsächlich erlangten Ersatz oder Ersatzanspruch, nicht ohne Weiteres den Wert des Gegenstands.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema