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Unmöglichkeit der Herausgabe

§ 275 BGB · Zivilrecht

Unmöglichkeit der Herausgabe liegt vor, wenn eine Pflicht zur Herausgabe eines bestimmten Gegenstands besteht, deren Erfüllung dem Schuldner aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht möglich ist; eine Veräußerung, Belastung oder Beschädigung genügt dafür allein nicht. Bei vertraglichen Herausgabepflichten ist der Anspruch dann insoweit nach § 275 Abs. 1 BGB ausgeschlossen; hat der Schuldner infolge des zur Unmöglichkeit führenden Umstands für den Gegenstand einen Ersatz oder Ersatzanspruch erlangt, kann der Gläubiger nach § 285 BGB die Herausgabe des Ersatzes oder die Abtretung des Ersatzanspruchs verlangen. Unter den zusätzlichen Voraussetzungen der §§ 280 ff. BGB kann der Schuldner außerdem schadensersatzpflichtig sein; bei anderen Herausgabeansprüchen sind die jeweiligen Sonderregeln zu beachten.

Merksatz

Eine Veräußerung oder Beschädigung schließt die Möglichkeit der Herausgabe nicht automatisch aus.

Unmöglich oder nur zu aufwendig?Unmöglichkeit schließt den Leistungsanspruch aus. Grob unverhältnismäßiger Aufwand gibt dem Schuldner dagegen ein Leistungsverweigerungsrecht.
Unmöglichkeit der Herausgabe
Leistungsverweigerung (§ 275 Abs. 2 BGB)
Hindernis
Die Herausgabe ist tatsächlich oder rechtlich nicht möglich.
Die Herausgabe wäre möglich, erfordert aber grob unverhältnismäßigen Aufwand.
Rechtsfolge
Bei vertraglichen Herausgabepflichten ist der Anspruch insoweit kraft Gesetzes ausgeschlossen.
Der Schuldner darf die Herausgabe verweigern.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Jonas leiht Mara eine bestimmte Glasvase für eine Ausstellung; danach soll Mara genau diese Vase zurückgeben. 2Noch vor dem Rückgabetag wird die Vase bei einem Brand vollständig zerstört und lässt sich nicht wiederherstellen.

Trifft „Unmöglichkeit der Herausgabe“ hier zu?

„Unmöglichkeit der Herausgabe“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Pflicht zur Herausgabe eines bestimmten Gegenstands
    Aus der Leihe folgt die Pflicht, die überlassene Vase zurückzugeben.
    erfüllt
  2. 2
    Herausgabe tatsächlich oder rechtlich unmöglich
    Die vollständige und endgültige Zerstörung verhindert die Rückgabe der geschuldeten Vase.
    erfüllt
BFall B

1Jonas leiht Mara eine bestimmte Glasvase für eine Ausstellung; danach soll Mara genau diese Vase zurückgeben. Am vereinbarten Rückgabetag steht die Vase mit einem kleinen Kratzer in Maras Flur.

Trifft „Unmöglichkeit der Herausgabe“ hier zu?

„Unmöglichkeit der Herausgabe“ trifft nicht zu.Es fehlt: Herausgabe tatsächlich oder rechtlich unmöglich

An der Definition geprüft

  1. 1
    Pflicht zur Herausgabe eines bestimmten Gegenstands
    Aus der Leihe folgt die Pflicht, die überlassene Vase zurückzugeben.
    erfüllt
  2. 2
    Herausgabe tatsächlich oder rechtlich unmöglich
    Die Vase kann trotz des Kratzers zurückgegeben werden.
    fehlt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerAus der Unmöglichkeit der Herausgabe wird automatisch ein Schadensersatzanspruch abgeleitet.

RichtigBei einer vertraglichen Herausgabepflicht müssen zusätzlich die Voraussetzungen der einschlägigen Schadensersatznorm erfüllt sein.

Verwechslung

Fehler§ 285 BGB wird als allgemeiner Anspruch auf Zahlung des Gegenstandswerts verstanden.

Richtig§ 285 BGB erfasst einen tatsächlich erlangten Ersatz oder Ersatzanspruch, nicht ohne Weiteres den Wert des Gegenstands.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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