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Unmittelbarkeitserfordernis

§ 2 VwVG · Öffentliches Recht

Das Unmittelbarkeitserfordernis verlangt bei Ansprüchen wegen hoheitlicher Eingriffsfolgen, dass eine Rechtsbeeinträchtigung der hoheitlichen Maßnahme selbst zuzurechnen ist; ein bloß ursächlicher Zusammenhang genügt nicht. Ob eine Beeinträchtigung unmittelbar ist, richtet sich nach dem jeweiligen Anspruch; das Dazwischentreten eines Dritten schließt die Zurechnung nicht stets aus.

Merksatz

Auch beim Dazwischentreten eines Dritten kommt es auf den rechtlichen Zurechnungszusammenhang an.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Anna gehört ein Grundstück mit einer Garage. Bei städtischen Straßenarbeiten stellen Mitarbeiter der Stadt versehentlich ein Absperrgitter quer auf ihr Grundstück vor die einzige Garageneinfahrt. Anna kann deshalb mit ihrem Auto weder hinein- noch hinausfahren. Sie verlangt von der Stadt, das Gitter zu entfernen.

Trifft „Unmittelbarkeitserfordernis“ hier zu?

„Unmittelbarkeitserfordernis“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Hoheitliche Maßnahme
    Das Aufstellen der Absperrung im Rahmen städtischer Straßenarbeiten ist hoheitliches Handeln.
    erfüllt
  2. 2
    Beeinträchtigung eines Rechts
    Die Blockade beeinträchtigt Anna in der Nutzung ihres Eigentums.
    erfüllt
  3. 3
    Unmittelbarer Zurechnungszusammenhang
    Die zu beseitigende Blockade beruht auf dem eigenen Aufstellen des Gitters durch die städtischen Mitarbeiter.
    erfüllt
BFall B

Anna gehört ein Grundstück mit einer Garage. 1Für städtische Straßenarbeiten stellen Mitarbeiter der Stadt ein Absperrgitter am Straßenrand auf. Nach Feierabend trägt ein Nachbar dieses Gitter aus eigenem Entschluss und ohne Auftrag der Stadt auf Annas Grundstück und stellt es quer vor die einzige Garageneinfahrt, 2sodass sie mit ihrem Auto weder hinein- noch hinausfahren kann. Anna verlangt von der Stadt, das Gitter zu entfernen.

Trifft „Unmittelbarkeitserfordernis“ hier zu?

„Unmittelbarkeitserfordernis“ trifft nicht zu.Es fehlt: Unmittelbarer Zurechnungszusammenhang

An der Definition geprüft

  1. 1
    Hoheitliche Maßnahme
    Das ursprüngliche Aufstellen des Gitters für die Straßenarbeiten ist hoheitliches Handeln.
    erfüllt
  2. 2
    Beeinträchtigung eines Rechts
    Die Blockade beeinträchtigt Anna in der Nutzung ihres Eigentums.
    erfüllt
  3. 3
    Unmittelbarer Zurechnungszusammenhang
    Die Blockade beruht auf der selbstständigen Handlung des Nachbarn; das vorherige Aufstellen am Straßenrand macht sie nicht zu einer der Stadt zurechenbaren Eingriffsfolge.
    fehlt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerAus der bloßen Ursächlichkeit einer staatlichen Maßnahme wird bereits auf die Unmittelbarkeit der Beeinträchtigung geschlossen.

RichtigZusätzlich ist zu prüfen, ob die Beeinträchtigung nach den Maßstäben des jeweiligen Anspruchs der staatlichen Maßnahme zuzurechnen ist.

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