Definitionen
Unmittelbarkeit der Betroffenheit
§ 90 Abs. 1 BVerfGG · Öffentliches RechtUnmittelbarkeit der Betroffenheit liegt vor, wenn der angegriffene Hoheitsakt die Rechtsstellung des Beschwerdeführers ohne Zwischenschaltung eines weiteren Vollzugsakts direkt beeinträchtigt. Ausnahmsweise kann sie auch vorliegen, wenn das Abwarten eines Vollzugsakts unzumutbar ist.
Maßgeblich ist grundsätzlich die Belastung durch den Hoheitsakt selbst, nicht erst durch seine spätere Umsetzung.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
2Ein neues Bundesgesetz verbietet ab seinem Inkrafttreten privaten Drohnenbesitzern Nachtflüge, ohne dass eine Behörde noch etwas entscheiden muss. Nora besitzt eine Drohne und möchte sie weiterhin nachts fliegen lassen. 1Nach Inkrafttreten wendet sie sich beim Bundesverfassungsgericht gegen das gesetzliche Verbot.
Trifft „Unmittelbarkeit der Betroffenheit“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltAngegriffener HoheitsaktNora greift mit dem gesetzlichen Verbot einen Akt öffentlicher Gewalt an.
- 2erfülltEigene Rechtsbeeinträchtigung ohne weiteren Vollzugsakt oder unzumutbares AbwartenDas Verbot beschränkt Nora bereits kraft Gesetzes, ohne dass eine zusätzliche behördliche Entscheidung nötig wäre.
Ein neues Bundesgesetz erlaubt der zuständigen Behörde, einzelnen Drohnenbesitzern durch eine schriftliche Anordnung Nachtflüge zu verbieten. Nora besitzt eine Drohne und fliegt regelmäßig nachts; bis zu einer solchen Anordnung darf sie dies unverändert fortsetzen. Sie kann gegen eine Anordnung gerichtlich vorgehen, ohne zuvor gegen ein Verbot verstoßen zu müssen. 1Noch bevor eine Anordnung ergeht, wendet sie sich beim Bundesverfassungsgericht gegen das Gesetz.
Trifft „Unmittelbarkeit der Betroffenheit“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltAngegriffener HoheitsaktNora greift mit dem Gesetz einen Akt öffentlicher Gewalt an.
- 2fehltEigene Rechtsbeeinträchtigung ohne weiteren Vollzugsakt oder unzumutbares AbwartenErst eine spätere behördliche Anordnung würde Nora die Nachtflüge verbieten; deren Abwarten ist hier zumutbar.
Typische Fehler
FehlerEin noch erforderlicher Vollzugsakt wird ausnahmslos als Ausschluss der Unmittelbarkeit behandelt.
RichtigIst das Abwarten des Vollzugsakts unzumutbar, kann die Unmittelbarkeit ausnahmsweise dennoch vorliegen.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema