Definitionen
Unmittelbarkeitszusammenhang
§ 251 StGB · StrafrechtDer Unmittelbarkeitszusammenhang ist bei erfolgsqualifizierten Delikten erforderlich und verlangt, dass sich in der schweren Folge gerade die dem Grunddelikt eigentümliche Gefahr verwirklicht; ein bloß ursächlicher Zusammenhang genügt nicht. Bei § 251 StGB setzt er voraus, dass der Raub den Tod eines anderen Menschen verursacht und sich darin gerade eine dem Raub eigentümliche Gefahr verwirklicht. Ein zeitlicher Abstand zwischen Grunddelikt und schwerer Folge schließt den Zusammenhang für sich genommen nicht aus.
Bloße Ursächlichkeit genügt nicht; entscheidend ist die Verwirklichung einer raubspezifischen Gefahr.
- 1Grundtatbestand: RaubZunächst sind die Voraussetzungen eines Raubes zu prüfen.
- 2Tod und UrsächlichkeitDer Raub muss für den Tod eines anderen Menschen ursächlich sein.
- 3UnmittelbarkeitszusammenhangIm Tod muss sich gerade eine dem Raub eigentümliche Gefahr verwirklichen.
- 4Leichtfertigkeit hinsichtlich des TodesHinsichtlich des Todes muss der Täter zumindest leichtfertig gehandelt haben.
- 1Grundtatbestand: Raub Zunächst sind die Voraussetzungen eines Raubes zu prüfen.
- 2Tod und Ursächlichkeit Der Raub muss für den Tod eines anderen Menschen ursächlich sein.
- 3Unmittelbarkeitszusammenhang Im Tod muss sich gerade eine dem Raub eigentümliche Gefahr verwirklichen.
- 4Leichtfertigkeit hinsichtlich des Todes Hinsichtlich des Todes muss der Täter zumindest leichtfertig gehandelt haben.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Tom will Paul die Brieftasche wegnehmen und schlägt ihn deshalb mit einem schweren Hammer auf den Kopf. Tom nimmt Paul die Brieftasche weg und läuft davon. Paul stirbt zwei Tage später an der durch den Schlag verursachten Hirnverletzung.
Trifft „Unmittelbarkeitszusammenhang“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltTod eines anderen MenschenMit Paul stirbt ein anderer Mensch als der Täter.
- 2erfülltUrsächlichkeit des Raubes für den TodDer zur Wegnahme eingesetzte Schlag verursacht die tödliche Hirnverletzung.
- 3erfülltVerwirklichung einer raubspezifischen GefahrIm Tod verwirklicht sich die Lebensgefahr der zur Wegnahme eingesetzten Gewalt.
Tom will Paul die Brieftasche wegnehmen und bricht ihm deshalb mit einem gezielten Schlag den Unterarm. Tom nimmt Paul die Brieftasche weg und läuft davon. Wegen des gebrochenen Arms wird Paul in ein Krankenhaus aufgenommen, in dem er am folgenden Tag bei einem von einem defekten Gerät ausgelösten Brand stirbt.
Trifft „Unmittelbarkeitszusammenhang“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltTod eines anderen MenschenMit Paul stirbt ein anderer Mensch als der Täter.
- 2erfülltUrsächlichkeit des Raubes für den TodOhne die beim Raub verursachte Armverletzung wäre Paul nicht in dem Krankenhaus gewesen.
- 3fehltVerwirklichung einer raubspezifischen GefahrDer Tod durch den unabhängig entstandenen Krankenhausbrand verwirklicht keine dem Raub eigentümliche Gefahr.
Typische Fehler
FehlerAus der bloßen Ursächlichkeit des Raubes für den Tod wird bereits auf den Unmittelbarkeitszusammenhang geschlossen.
RichtigZusätzlich muss sich im Tod gerade eine dem Raub eigentümliche Gefahr verwirklichen.
FehlerUnmittelbarkeit wird zeitlich verstanden und der Zusammenhang bei einem späteren Tod verneint.
RichtigEin späterer Tod schließt den Zusammenhang nicht allein wegen des zeitlichen Abstands aus.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
5 Schemata