Definitionen
Rechtsschutzbedürfnis
Das Rechtsschutzbedürfnis ist die allgemeine Prozessvoraussetzung, nach der der Kläger bzw. Antragsteller ein schutzwürdiges Interesse an der begehrten gerichtlichen Entscheidung haben muss; es fehlt, wenn der Rechtsschutz unnötig, missbräuchlich oder auf einfacherem Wege erreichbar ist.
Gerichtlicher Rechtsschutz ist kein Selbstzweck, sondern muss einem schutzwürdigen Interesse dienen.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Mia hat Tom 500 Euro geliehen, die er vor zwei Wochen zurückzahlen sollte und bisher nicht zurückgezahlt hat. 3Auf Mias Zahlungsaufforderung antwortet Tom, er habe sich nie Geld von ihr geliehen und werde nichts zahlen. 2Mia verlangt bei Gericht die Zahlung der 500 Euro.
Trifft „Rechtsschutzbedürfnis“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltNutzen der gerichtlichen EntscheidungEin Zahlungsurteil würde Mia die zwangsweise Durchsetzung ihrer offenen Forderung ermöglichen.
- 2erfülltKeine missbräuchliche RechtsverfolgungMia verfolgt ihre eigene offene Forderung; Anhaltspunkte für einen Missbrauch fehlen.
- 3erfülltKein einfacherer Weg zum RechtsschutzDie außergerichtliche Aufforderung ist erfolglos geblieben; ein einfacherer, gleich wirksamer Weg ist nicht ersichtlich.
Lea möchte künftig selbst mit dem Auto zur Arbeit fahren und besitzt noch keine Fahrerlaubnis. Ohne vorher Kontakt zur zuständigen Behörde aufzunehmen oder dort einen Antrag zu stellen, bittet sie das Gericht, die Behörde zur Erteilung einer Fahrerlaubnis für Autos zu verpflichten.
Trifft „Rechtsschutzbedürfnis“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltNutzen der gerichtlichen EntscheidungDie begehrte Verpflichtung zur Erteilung einer Fahrerlaubnis wäre für Lea grundsätzlich von Nutzen.
- 2erfülltKeine missbräuchliche RechtsverfolgungLea verfolgt ein eigenes praktisches Anliegen; Anhaltspunkte für einen Missbrauch fehlen.
- 3fehltKein einfacherer Weg zum RechtsschutzLea muss zunächst die Fahrerlaubnis bei der Behörde beantragen, bevor sie deren Erteilung gerichtlich verlangt.
Typische Fehler
FehlerDas Rechtsschutzbedürfnis wird erst bei der Begründetheit geprüft.
RichtigAls allgemeine Prozessvoraussetzung wird das Rechtsschutzbedürfnis im Rahmen der Zulässigkeit geprüft.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
10 Schemata