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Rechtsverordnung

Art. 80 GG · Öffentliches Recht

Eine Rechtsverordnung ist eine von der Exekutive auf gesetzlicher Ermächtigungsgrundlage erlassene abstrakt-generelle Rechtsnorm mit Außenwirkung, die Inhalt, Zweck und Ausmaß der erteilten Ermächtigung einhalten muss.

Merksatz

Die Exekutive darf gesetzliche Vorgaben durch eigene Regeln ausfüllen, aber die Grenzen ihrer Ermächtigung nicht überschreiten.

Rechtsverordnung oder formelles Gesetz?Beide können allgemein verbindliche Regeln enthalten. Sie unterscheiden sich aber darin, wer sie erlässt und worauf die Befugnis dazu beruht.
Rechtsverordnung
Formelles Gesetz
Erlassende Stelle
Exekutive
Gesetzgeber im Gesetzgebungsverfahren
Grundlage der Befugnis
Gesetzliche Ermächtigung
Verfassungsrechtliche Gesetzgebungskompetenz

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Ein Gesetz erlaubt der Landesregierung, zum Schutz vor Bränden für alle Beherbergungsbetriebe die jährliche Prüfung von Rauchmeldern vorzuschreiben. Die Landesregierung veröffentlicht daraufhin nach dem dafür vorgesehenen Verfahren eine verbindliche Regel, nach der alle Betreiber solcher Betriebe ihre Rauchmelder einmal jährlich prüfen lassen müssen.

Trifft „Rechtsverordnung“ hier zu?

„Rechtsverordnung“ trifft zu.Alle 5 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Erlass durch die Exekutive
    Die Landesregierung gehört zur ausführenden Staatsgewalt.
    erfüllt
  2. 2
    Gesetzliche Ermächtigungsgrundlage
    Das Gesetz ermächtigt die Landesregierung zum Erlass dieser Regelung.
    erfüllt
  3. 3
    Abstrakt-generelle Rechtsnorm
    Die Regel erfasst allgemein bestimmte Betreiber und wiederkehrende Prüfungen.
    erfüllt
  4. 4
    Außenwirkung
    Die Pflicht richtet sich an die Betreiber und wirkt damit außerhalb der Verwaltung.
    erfüllt
  5. 5
    Einhaltung von Inhalt, Zweck und Ausmaß der Ermächtigung
    Die angeordnete jährliche Prüfung entspricht der gesetzlichen Ermächtigung und dient dem Brandschutz.
    erfüllt
BFall B

Ein Gesetz erlaubt der örtlichen Bauaufsichtsbehörde, zum Schutz vor einem Gebäudeeinsturz die Nutzung eines gefährdeten Hauses zu untersagen. Nachdem ein Gutachten eine akute Einsturzgefahr für Annas Haus festgestellt hat, verbietet die Behörde Anna bis zur Beseitigung dieser Gefahr, das Haus zu nutzen.

Trifft „Rechtsverordnung“ hier zu?

„Rechtsverordnung“ trifft nicht zu.Es fehlt: Abstrakt-generelle Rechtsnorm

An der Definition geprüft

  1. 1
    Erlass durch die Exekutive
    Die Bauaufsichtsbehörde gehört zur ausführenden Staatsgewalt.
    erfüllt
  2. 2
    Gesetzliche Ermächtigungsgrundlage
    Das Nutzungsverbot beruht auf einer gesetzlichen Eingriffsbefugnis.
    erfüllt
  3. 3
    Abstrakt-generelle Rechtsnorm
    Das Verbot regelt einen konkreten Einzelfall, nämlich die Nutzung von Annas Haus.
    fehlt
  4. 4
    Außenwirkung
    Das Verbot verpflichtet Anna unmittelbar außerhalb der Verwaltung.
    erfüllt
  5. 5
    Einhaltung von Inhalt, Zweck und Ausmaß der Ermächtigung
    Das zeitlich begrenzte Nutzungsverbot hält sich innerhalb der gesetzlichen Befugnis zur Abwehr der Einsturzgefahr.
    erfüllt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerEine Rechtsverordnung wird wegen ihrer allgemein verbindlichen Regeln für ein formelles Gesetz gehalten.

RichtigSie ist eine Rechtsnorm der Exekutive, kein im Gesetzgebungsverfahren erlassenes formelles Gesetz.

Voraussetzung vergessen

FehlerEs wird für ausreichend gehalten, dass erst die Verordnung die Grenzen der Ermächtigung festlegt.

RichtigBereits das ermächtigende Gesetz muss den Regelungsgegenstand, das Ziel und die Reichweite der übertragenen Befugnis hinreichend bestimmen.

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