Definitionen
Rechtsverordnung
Art. 80 GG · Öffentliches RechtEine Rechtsverordnung ist eine von der Exekutive auf gesetzlicher Ermächtigungsgrundlage erlassene abstrakt-generelle Rechtsnorm mit Außenwirkung, die Inhalt, Zweck und Ausmaß der erteilten Ermächtigung einhalten muss.
Die Exekutive darf gesetzliche Vorgaben durch eigene Regeln ausfüllen, aber die Grenzen ihrer Ermächtigung nicht überschreiten.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Ein Gesetz erlaubt der Landesregierung, zum Schutz vor Bränden für alle Beherbergungsbetriebe die jährliche Prüfung von Rauchmeldern vorzuschreiben. Die Landesregierung veröffentlicht daraufhin nach dem dafür vorgesehenen Verfahren eine verbindliche Regel, nach der alle Betreiber solcher Betriebe ihre Rauchmelder einmal jährlich prüfen lassen müssen.
Trifft „Rechtsverordnung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltErlass durch die ExekutiveDie Landesregierung gehört zur ausführenden Staatsgewalt.
- 2erfülltGesetzliche ErmächtigungsgrundlageDas Gesetz ermächtigt die Landesregierung zum Erlass dieser Regelung.
- 3erfülltAbstrakt-generelle RechtsnormDie Regel erfasst allgemein bestimmte Betreiber und wiederkehrende Prüfungen.
- 4erfülltAußenwirkungDie Pflicht richtet sich an die Betreiber und wirkt damit außerhalb der Verwaltung.
- 5erfülltEinhaltung von Inhalt, Zweck und Ausmaß der ErmächtigungDie angeordnete jährliche Prüfung entspricht der gesetzlichen Ermächtigung und dient dem Brandschutz.
Ein Gesetz erlaubt der örtlichen Bauaufsichtsbehörde, zum Schutz vor einem Gebäudeeinsturz die Nutzung eines gefährdeten Hauses zu untersagen. Nachdem ein Gutachten eine akute Einsturzgefahr für Annas Haus festgestellt hat, verbietet die Behörde Anna bis zur Beseitigung dieser Gefahr, das Haus zu nutzen.
Trifft „Rechtsverordnung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltErlass durch die ExekutiveDie Bauaufsichtsbehörde gehört zur ausführenden Staatsgewalt.
- 2erfülltGesetzliche ErmächtigungsgrundlageDas Nutzungsverbot beruht auf einer gesetzlichen Eingriffsbefugnis.
- 3fehltAbstrakt-generelle RechtsnormDas Verbot regelt einen konkreten Einzelfall, nämlich die Nutzung von Annas Haus.
- 4erfülltAußenwirkungDas Verbot verpflichtet Anna unmittelbar außerhalb der Verwaltung.
- 5erfülltEinhaltung von Inhalt, Zweck und Ausmaß der ErmächtigungDas zeitlich begrenzte Nutzungsverbot hält sich innerhalb der gesetzlichen Befugnis zur Abwehr der Einsturzgefahr.
Typische Fehler
FehlerEine Rechtsverordnung wird wegen ihrer allgemein verbindlichen Regeln für ein formelles Gesetz gehalten.
RichtigSie ist eine Rechtsnorm der Exekutive, kein im Gesetzgebungsverfahren erlassenes formelles Gesetz.
FehlerEs wird für ausreichend gehalten, dass erst die Verordnung die Grenzen der Ermächtigung festlegt.
RichtigBereits das ermächtigende Gesetz muss den Regelungsgegenstand, das Ziel und die Reichweite der übertragenen Befugnis hinreichend bestimmen.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
2 Schemata