Definitionen
Ein Rechtsverhältnis ist eine durch Rechtsnormen geregelte Beziehung zwischen mindestens zwei Rechtssubjekten oder zwischen einem Rechtssubjekt und einem Rechtsobjekt, aus der konkrete Rechte und Pflichten der Beteiligten erwachsen.
Eine persönliche Beziehung allein genügt nicht; entscheidend sind konkrete Rechte und Pflichten.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Mia und Paul unterschreiben eine Vereinbarung: 2Mia überlässt Paul ihr Fahrrad für einen Monat, Paul zahlt dafür 30 Euro.
Trifft „Rechtsverhältnis“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltBeziehung zwischen Rechtssubjekten oder zu einem RechtsobjektDie Vereinbarung verbindet Mia und Paul als zwei Rechtssubjekte.
- 2erfülltKonkrete Rechte und PflichtenDer Mietvertrag begründet insbesondere Pauls Anspruch auf Gebrauchsüberlassung und Mias Anspruch auf die vereinbarte Zahlung.
1Mia lädt Paul privat zu einem Spaziergang ein. Beide halten ausdrücklich fest, dass sie nach Belieben absagen können und niemand dem anderen etwas schulden soll.
Trifft „Rechtsverhältnis“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltBeziehung zwischen Rechtssubjekten oder zu einem RechtsobjektDie Verabredung stellt eine soziale Beziehung zwischen zwei Rechtssubjekten her.
- 2fehltKonkrete Rechte und PflichtenDie ausdrücklich unverbindliche private Verabredung begründet keine rechtlichen Ansprüche oder Verpflichtungen zur Teilnahme.
Typische Fehler
FehlerEine abstrakte Frage zur Auslegung eines Gesetzes wird bereits als feststellungsfähiges Rechtsverhältnis behandelt.
RichtigDie Rechtsfrage muss eine konkrete rechtliche Beziehung mit Rechten und Pflichten der Beteiligten betreffen.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
2 Schemata