Definitionen
Rechtsscheinvollmacht
§§ 170 ff. BGB (analog) · ZivilrechtEine Rechtsscheinvollmacht liegt vor, wenn jemand ohne wirksame Bevollmächtigung als Vertreter auftritt, der Vertretene jedoch durch sein Verhalten einen zurechenbaren Rechtsschein einer Vollmacht gesetzt hat, auf den der Geschäftsgegner schutzwürdig vertraut hat, sodass der Vertretene so behandelt wird, als habe er eine Vollmacht erteilt; anerkannte Fallgruppen sind die Duldungsvollmacht und die Anscheinsvollmacht.
Entscheidend ist das schutzwürdige Vertrauen auf einen dem Vertretenen zurechenbaren Vollmachtsrechtsschein.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Eva hat ihrem Mitarbeiter Tom nie erlaubt, in ihrem Namen Waren für ihren Fahrradladen zu bestellen, und verbietet es ihm weiterhin ausdrücklich. Seit sechs Monaten bestellt Tom jede Woche im Namen Evas beim Großhändler Max; Eva liest jede Bestellkopie und lässt die Bestellungen ohne Widerspruch weiterlaufen. Max kennt diese internen Verbote nicht, hat auch sonst keinen Anlass zu Zweifeln an Toms Befugnis und schließt wegen dieses Ablaufs einen weiteren Kaufvertrag mit Tom im Namen Evas.
Trifft „Rechtsscheinvollmacht“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltKeine wirksame BevollmächtigungEva hat Tom keine Vollmacht für die Bestellungen erteilt.
- 2erfülltAuftreten als VertreterTom schließt den Vertrag erkennbar für Eva und nicht für sich selbst.
- 3erfülltZurechenbarer VollmachtsrechtsscheinEva kennt und duldet das wiederholte Vertreterhandeln und schafft dadurch einen ihr zurechenbaren Vollmachtsrechtsschein.
- 4erfülltSchutzwürdiges Vertrauen des GeschäftsgegnersMax vertraut aufgrund des bisherigen Ablaufs ohne erkennbare Gegenanzeichen auf Toms Vertretungsmacht.
1Eva hat ihrem Mitarbeiter Tom nie erlaubt, in ihrem Namen Waren für ihren Fahrradladen zu bestellen, und verbietet es ihm weiterhin ausdrücklich. 3Seit sechs Monaten bestellt Tom jede Woche im Namen Evas beim Großhändler Max; Eva liest jede Bestellkopie und lässt die Bestellungen ohne Widerspruch weiterlaufen. Vor der nächsten Bestellung zeigt Tom Max eine aktuelle Nachricht Evas, in der sie ihm Bestellungen in ihrem Namen weiterhin ausdrücklich verbietet. Max liest die Nachricht und 2schließt trotzdem einen weiteren Kaufvertrag mit Tom im Namen Evas.
Trifft „Rechtsscheinvollmacht“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltKeine wirksame BevollmächtigungEva hat Tom keine Vollmacht für die Bestellungen erteilt.
- 2erfülltAuftreten als VertreterTom schließt auch diesen Vertrag erkennbar für Eva.
- 3erfülltZurechenbarer VollmachtsrechtsscheinEvas wissentliches Dulden erzeugt weiterhin den objektiven Anschein einer Bevollmächtigung.
- 4fehltSchutzwürdiges Vertrauen des GeschäftsgegnersMax kennt durch die aktuelle Nachricht die fehlende Bevollmächtigung und kann sich deshalb nicht schutzwürdig auf den äußeren Anschein verlassen.
Typische Fehler
FehlerDie bloße Behauptung des Handelnden, bevollmächtigt zu sein, wird für ausreichend gehalten.
RichtigDer Vollmachtsrechtsschein muss auf einem dem Vertretenen zurechenbaren Verhalten beruhen.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema