Definitionen
Pflichtverletzung (Zivilrecht)
§ 280 Abs. 1 BGB · ZivilrechtEine Pflichtverletzung liegt vor, wenn der Schuldner eine ihm obliegende Leistungs- oder Schutzpflicht aus dem Schuldverhältnis nicht, nicht rechtzeitig, nicht am rechten Ort oder nicht in der geschuldeten Weise erfüllt.
Eine tatsächliche Leistung schließt eine Pflichtverletzung nicht aus, wenn sie vom geschuldeten Verhalten abweicht.
- 1SchuldverhältnisZwischen Gläubiger und Schuldner besteht ein Schuldverhältnis.
- 2PflichtverletzungDas Verhalten des Schuldners weicht von einer bestehenden Leistungs- oder Schutzpflicht ab.
- 3VertretenmüssenDer Schuldner ist für die Pflichtverletzung verantwortlich.
- 4Schaden und KausalitätDie Pflichtverletzung hat einen ersatzfähigen Schaden verursacht.
- 1Schuldverhältnis Zwischen Gläubiger und Schuldner besteht ein Schuldverhältnis.
- 2Pflichtverletzung Das Verhalten des Schuldners weicht von einer bestehenden Leistungs- oder Schutzpflicht ab.
- 3Vertretenmüssen Der Schuldner ist für die Pflichtverletzung verantwortlich.
- 4Schaden und Kausalität Die Pflichtverletzung hat einen ersatzfähigen Schaden verursacht.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Lena kauft bei einem Möbelhändler zehn rote Stühle und vereinbart die Lieferung am Montag in ihre Wohnung. Der Händler liefert am Montag zehn blaue Stühle in ihre Wohnung.
Trifft „Pflichtverletzung (Zivilrecht)“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltSchuldverhältnisDer Kaufvertrag begründet ein Schuldverhältnis zwischen Lena und dem Händler.
- 2erfülltLeistungs- oder Schutzpflicht des SchuldnersDer Händler muss zehn rote Stühle zur vereinbarten Zeit an den vereinbarten Ort liefern.
- 3erfülltAbweichung von der geschuldeten PflichterfüllungDie gelieferten Stühle haben nicht die vereinbarte Farbe.
Lena kauft bei einem Möbelhändler zehn rote Stühle und vereinbart die Lieferung am Montag in ihre Wohnung. Der Händler liefert am Montag zehn unbeschädigte rote Stühle in ihre Wohnung.
Trifft „Pflichtverletzung (Zivilrecht)“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltSchuldverhältnisDer Kaufvertrag begründet ein Schuldverhältnis zwischen Lena und dem Händler.
- 2erfülltLeistungs- oder Schutzpflicht des SchuldnersDer Händler muss zehn rote Stühle zur vereinbarten Zeit an den vereinbarten Ort liefern.
- 3fehltAbweichung von der geschuldeten PflichterfüllungDie Lieferung entspricht hinsichtlich Anzahl, Farbe, Zustand, Zeit und Ort der geschuldeten Leistung.
Typische Fehler
FehlerEine Pflichtverletzung wird schon deshalb verneint, weil den Schuldner kein Verschulden trifft.
RichtigDie Pflichtverletzung und das Vertretenmüssen sind getrennt zu prüfen.
FehlerEs werden ausschließlich Verstöße gegen Leistungspflichten berücksichtigt.
RichtigAuch die Missachtung einer Schutzpflicht kann eine Pflichtverletzung sein.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
10 Schemata