Definitionen
Pflichtteilsverzicht
§ 2346 BGB · ZivilrechtDer Pflichtteilsverzicht ist ein vertraglicher Verzicht eines pflichtteilsberechtigten Abkömmlings, Ehegatten oder Elternteils gegenüber dem Erblasser, durch den der Verzichtende seinen Pflichtteilsanspruch für den Erbfall im Voraus aufgibt; der Verzicht bedarf der notariellen Beurkundung und bewirkt, dass der Verzichtende im Erbfall so behandelt wird, als ob er nicht pflichtteilsberechtigt wäre.
Der Verzicht auf den Pflichtteil lässt das gesetzliche Erbrecht unberührt.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Der verwitwete Paul und seine volljährige Tochter Anna schließen zu Pauls Lebzeiten eine Vereinbarung. 2Darin erklärt Anna, dass sie die Geldzahlung aufgibt, die ihr nach Pauls Tod bei einer Enterbung zustünde; ihr gesetzliches Erbrecht soll unverändert bleiben. 3Ein Notar beurkundet die Vereinbarung bei gleichzeitiger Anwesenheit beider.
Trifft „Pflichtteilsverzicht“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltVertragliche Einigung eines Pflichtteilsberechtigten mit dem ErblasserAnna gehört als Tochter zum pflichtteilsberechtigten Personenkreis und einigt sich mit ihrem Vater als künftigem Erblasser.
- 2erfülltVorausverzicht auf den Pflichtteilsanspruch als VertragsinhaltDie Vereinbarung richtet sich auf die Aufgabe des Pflichtteilsanspruchs vor dem Erbfall.
- 3erfülltNotarielle BeurkundungDer Vertrag wird in der erforderlichen notariellen Form geschlossen.
1Der verwitwete Paul und seine volljährige Tochter Anna schließen zu Pauls Lebzeiten eine Vereinbarung. 2Darin erklärt Anna, dass sie die Geldzahlung aufgibt, die ihr nach Pauls Tod bei einer Enterbung zustünde; ihr gesetzliches Erbrecht soll unverändert bleiben. Beide unterschreiben die Vereinbarung zu Hause, ohne einen Notar einzuschalten.
Trifft „Pflichtteilsverzicht“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltVertragliche Einigung eines Pflichtteilsberechtigten mit dem ErblasserDie erforderliche Einigung zwischen der pflichtteilsberechtigten Tochter und ihrem Vater liegt vor.
- 2erfülltVorausverzicht auf den Pflichtteilsanspruch als VertragsinhaltInhaltlich wollen beide den künftigen Pflichtteilsanspruch ausschließen.
- 3fehltNotarielle BeurkundungDie privaten Unterschriften ersetzen die nach § 2348 BGB erforderliche notarielle Beurkundung nicht.
Typische Fehler
FehlerDer Pflichtteilsverzicht wird wie ein umfassender Erbverzicht behandelt und der Verzichtende von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen.
RichtigBeim auf den Pflichtteil beschränkten Verzicht bleibt das gesetzliche Erbrecht bestehen.
FehlerEin von beiden Beteiligten unterschriebenes privates Schriftstück wird für ausreichend gehalten.
RichtigDer Vertrag muss nach § 2348 BGB notariell beurkundet werden.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema