Definitionen
Pflichtwidrigkeit der Diensthandlung
§§ 331 ff. StGB · StrafrechtDie Pflichtwidrigkeit der Diensthandlung bezeichnet den Umstand, dass der Amtsträger bei der Vornahme oder Unterlassung einer Diensthandlung gegen eine ihn treffende Amtspflicht verstößt. Bei Ermessensentscheidungen genügt eine durch den Vorteil beeinflusste Ermessensausübung, auch wenn die Entscheidung im Ergebnis rechtlich zulässig ist.
Der Vorteil allein macht eine Diensthandlung noch nicht pflichtwidrig.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Eine städtische Beamtin entscheidet, welcher von zwei Bewerbern einen Verkaufsstand auf einem Stadtfest betreiben darf. Beide Bewerber erfüllen alle Voraussetzungen und sind gleich geeignet; die städtischen Regeln überlassen ihr in diesem Fall die Auswahl. Vor der Entscheidung verspricht ihr einer der Bewerber 500 Euro für seine Auswahl. Sie wählt ihn gerade wegen dieses Geldes aus.
Trifft „Pflichtwidrigkeit der Diensthandlung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltAmtsträgereigenschaftDie Beamtin ist Amtsträgerin.
- 2erfülltVornahme oder Unterlassung einer DiensthandlungMit der Auswahl nimmt sie eine Entscheidung innerhalb ihrer dienstlichen Aufgaben vor.
- 3erfülltVerstoß gegen eine AmtspflichtSie lässt ihr Ermessen durch den versprochenen persönlichen Vorteil beeinflussen.
1Eine städtische Beamtin entscheidet, welcher von zwei Bewerbern einen Verkaufsstand auf einem Stadtfest betreiben darf. Beide Bewerber erfüllen alle Voraussetzungen und sind gleich geeignet; die städtischen Regeln überlassen ihr in diesem Fall die Auswahl. 2Sie führt ein in diesen Regeln vorgesehenes Losverfahren durch und wählt ausschließlich nach dessen Ergebnis den gezogenen Bewerber aus. Erst nach Abschluss der Auswahl bietet ihr dieser Bewerber überraschend 500 Euro als Dank für die Entscheidung an, die sie annimmt.
Trifft „Pflichtwidrigkeit der Diensthandlung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltAmtsträgereigenschaftDie Beamtin ist Amtsträgerin.
- 2erfülltVornahme oder Unterlassung einer DiensthandlungMit der Auswahl nimmt sie eine Entscheidung innerhalb ihrer dienstlichen Aufgaben vor.
- 3fehltVerstoß gegen eine AmtspflichtDie Auswahl folgt ausschließlich dem vorgesehenen Losverfahren; die spätere Geldannahme macht diese abgeschlossene Diensthandlung nicht nachträglich pflichtwidrig.
Typische Fehler
FehlerEine im Ergebnis rechtlich zulässige Ermessensentscheidung wird stets als pflichtgemäß eingeordnet.
RichtigAuch innerhalb des zulässigen Entscheidungsspielraums ist die Ermessensausübung pflichtwidrig, wenn der persönliche Vorteil die Entscheidung beeinflusst.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema