Anmelden

Definitionen

A
326 Definitionen
B
252 Definitionen
C
12 Definitionen
D
102 Definitionen
E
295 Definitionen
F
135 Definitionen
G
218 Definitionen
H
98 Definitionen
I
79 Definitionen
J
10 Definitionen
K
135 Definitionen
L
54 Definitionen
M
99 Definitionen
N
108 Definitionen
O
88 Definitionen
P
119 Definitionen

Pflichtteilsunwürdigkeit

§ 2345 BGB · Zivilrecht

Pflichtteilsunwürdigkeit liegt vor, wenn ein Pflichtteilsberechtigter einen der in § 2339 Abs. 1 BGB abschließend aufgezählten Unwürdigkeitsgründe verwirklicht hat (z. B. vorsätzliche rechtswidrige Tötung des Erblassers oder vorsätzliche rechtswidrige Verhinderung der Errichtung eines Testaments) und ein Anfechtungsberechtigter den Pflichtteilsanspruch durch Erklärung gegenüber dem Pflichtteilsberechtigten wirksam anficht. Eine Anfechtungsklage ist nicht erforderlich; die wirksame Anfechtung lässt den Pflichtteilsanspruch rückwirkend entfallen.

Merksatz

Der Unwürdigkeitsgrund allein beseitigt den Pflichtteilsanspruch noch nicht.

Wie wird Unwürdigkeit geltend gemacht?Links geht es um den Pflichtteilsanspruch, rechts um die Erbenstellung. Die Anfechtung erfolgt auf unterschiedlichen Wegen.
Pflichtteilsunwürdigkeit
Erbunwürdigkeit
Geltendmachung
Erklärung gegenüber dem Pflichtteilsberechtigten
Anfechtungsklage
Betroffenes Recht
Pflichtteilsanspruch
Erbenstellung

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Der verwitwete Vater von Lea und Ben hat Lea in einem eigenhändig geschriebenen und unterschriebenen Testament als einzige Erbin eingesetzt; Ben soll nichts erben. 2Ben erschießt den schlafenden Vater gezielt, um ihn zu töten; der Vater stirbt sofort. 3Ben verlangt anschließend von Lea, die alle Umstände der Tötung kennt, die Auszahlung seines Pflichtteils. 4Eine Woche nach dem Tod erklärt Lea ihrem Bruder in einem von ihm gelesenen Brief: „Wegen der Tötung unseres Vaters fechte ich deinen Anspruch auf den Pflichtteil an.“

Trifft „Pflichtteilsunwürdigkeit“ hier zu?

„Pflichtteilsunwürdigkeit“ trifft zu.Alle 4 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Pflichtteilsberechtigung
    Ben ist als von der Erbfolge ausgeschlossener Sohn grundsätzlich pflichtteilsberechtigt.
    erfüllt
  2. 2
    Unwürdigkeitsgrund nach § 2339 Abs. 1 BGB
    Die vorsätzliche rechtswidrige Tötung des Erblassers erfüllt einen gesetzlichen Unwürdigkeitsgrund.
    erfüllt
  3. 3
    Anfechtungsberechtigung
    Lea kommt der Wegfall des gegen sie gerichteten Pflichtteilsanspruchs zugute.
    erfüllt
  4. 4
    Wirksame Anfechtung durch Erklärung
    Leas Erklärung erreicht Ben innerhalb der Anfechtungsfrist und bezeichnet den maßgeblichen Grund.
    erfüllt
BFall B

1Der verwitwete Vater von Lea und Ben hat Lea in einem eigenhändig geschriebenen und unterschriebenen Testament als einzige Erbin eingesetzt; Ben soll nichts erben. 2Ben erschießt den schlafenden Vater gezielt, um ihn zu töten; der Vater stirbt sofort. 3Ben verlangt anschließend von Lea, die alle Umstände der Tötung kennt, die Auszahlung seines Pflichtteils. Eine Woche nach dem Tod hat Lea sich gegenüber Ben noch nicht geäußert und auch sonst nichts gegen seine Forderung unternommen.

Trifft „Pflichtteilsunwürdigkeit“ hier zu?

„Pflichtteilsunwürdigkeit“ trifft nicht zu.Es fehlt: Wirksame Anfechtung durch Erklärung

An der Definition geprüft

  1. 1
    Pflichtteilsberechtigung
    Ben ist als von der Erbfolge ausgeschlossener Sohn grundsätzlich pflichtteilsberechtigt.
    erfüllt
  2. 2
    Unwürdigkeitsgrund nach § 2339 Abs. 1 BGB
    Die vorsätzliche rechtswidrige Tötung des Erblassers erfüllt einen gesetzlichen Unwürdigkeitsgrund.
    erfüllt
  3. 3
    Anfechtungsberechtigung
    Lea kommt der Wegfall des gegen sie gerichteten Pflichtteilsanspruchs zugute.
    erfüllt
  4. 4
    Wirksame Anfechtung durch Erklärung
    Lea hat keine Anfechtung erklärt; ihre Kenntnis der Tötung ersetzt die Erklärung nicht.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerWie bei der Erbunwürdigkeit wird eine Anfechtungsklage verlangt und der Anspruchsverlust erst an die Rechtskraft des Urteils geknüpft.

RichtigBeim Pflichtteilsanspruch genügt die wirksame Anfechtungserklärung gegenüber dem Berechtigten; sie beseitigt den Anspruch rückwirkend.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

Vom JurAkadabra-Team betreut · Stand 19.10.2026 · So entstehen unsere InhalteFehler melden
Q
14 Definitionen
R
164 Definitionen
S
308 Definitionen
T
87 Definitionen
U
160 Definitionen
V
321 Definitionen
W
125 Definitionen
Z
88 Definitionen
#
6 Definitionen
JurAkadabraDein Bereich wird geladen.