Definitionen
Notwehr
§ 32 StGB · StrafrechtNotwehr ist diejenige Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden; wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
Notwehr macht eine sonst strafbare Abwehrhandlung rechtmäßig, wenn sie zur Abwehr des Angriffs erforderlich ist.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Ein fremder, nüchterner Mann schlägt Lena auf dem Heimweg ohne jeden Anlass mit der Faust ins Gesicht und holt sofort zum nächsten Schlag aus. Lena stößt ihn mit beiden Händen kräftig weg. Er stürzt und schürft sich das Knie auf. Ein anderes Mittel, die Schläge sicher zu beenden, hatte Lena nicht.
Trifft „Notwehr“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltAngriff auf sich oder einen anderenDer Faustschlag verletzt Lenas Körper und ist damit ein Angriff auf sie.
- 2erfülltAngriff ist gegenwärtigDer nächste Schlag steht unmittelbar bevor, der Angriff dauert also noch an.
- 3erfülltAngriff ist rechtswidrigDer Mann hat keinen Grund, der seinen Schlag erlauben würde.
- 4erfülltVerteidigung ist erforderlichDas Wegstoßen ist geeignet und es gab kein milderes, ebenso sicheres Mittel.
- 5erfülltVerteidigung ist gebotenEs gibt keine Umstände, die das Abwehrrecht einschränken, etwa eine Provokation durch Lena, einen schuldlos handelnden Angreifer oder eine enge persönliche Beziehung.
Ein fremder, nüchterner Mann schubst Jonas in einer Bar ohne jeden Anlass und setzt sofort zum nächsten Stoß an. Jonas ist deutlich stärker und könnte ihn mit einem einfachen Griff sicher festhalten. Stattdessen sticht er ihm mit einem Taschenmesser in den Bauch.
Trifft „Notwehr“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltAngriff auf sich oder einen anderenDas Schubsen richtet sich gegen Jonas' körperliche Unversehrtheit.
- 2erfülltAngriff ist gegenwärtigDer nächste Stoß steht unmittelbar bevor.
- 3erfülltAngriff ist rechtswidrigFür das Schubsen gibt es keinen erlaubenden Grund.
- 4fehltVerteidigung ist erforderlichDas Festhalten wäre ein milderes und ebenso sicheres Mittel gewesen, der Messerstich geht darüber hinaus.
- 5erfülltVerteidigung ist gebotenUmstände, die das Abwehrrecht einschränken, liegen nicht vor.
Typische Fehler
FehlerBei der Erforderlichkeit wird abgewogen, ob das verletzte Gut des Angreifers schwerer wiegt als das verteidigte Gut.
RichtigGeprüft wird, ob die Verteidigung erforderlich ist, also das mildeste von mehreren gleich sicheren Mitteln; eine Abwägung der betroffenen Güter verlangt das Gesetz dabei nicht.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
7 Schemata